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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

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3 Comments

  1. Matthau sagt:

    Lieber Herr Boehringer, kann denn die AfD keinen Misstrauensantrag gegen die Regierung Merkel und sie als Person stellen? Da gab es schon geringere Anlässe in der Vergangenheit! Hier wurde und wird massiv dem Land geschadet, die Grundrechte ausser Kraft gesetzt und rechtswidrige Geldtransfers gemacht. Das sind doch Gründe genug!! Mut zur Regierungsübernahme!

  2. Günter Düsterhus sagt:

    Die Regierung arbeitet an Gesetz und Verfassung vorbei. Die AfD kann froh sein, wen sie nicht wie in Weißrussland behandelt wird.

  3. S. Mary sagt:

    Ich danke Ihnen für die Veröffentlichung! Es müssen noch mehr Menschen erfahren und erkennen, was die Regierung wirklich tut. Nur die Meisten hören auf zu lesen, weil AfD steht. Habe gestern erst gesagt, das Herr Boehringer nur noch MdBR stehen hat. Und Herr Brandner ist Justiziar. Beide können Sie den“Fragenden“ etwas vorweisen. Die Tatsachen zu verbreiten, ist das Wichtigste!!!! Nicht die Partei zugehörigkeit. Meiner Meinung nach, braucht es keine Parteien“ mehr“. Die Herz-Angelgenheit mit dem das Thema pressentiert wird, ist das Wichtigste, der Standpunkt! Auf keinen Fall die Verknüpfung des Themas mit „den“ Ansichten von Parteimitgliedern die dann immer in einem Atemzug genannt werden. Ich persönlich lege Wert aufs Thema! Ich kenne Viele, die es nicht unterscheiden, “ können“! Auf alle Fälle bin ich froh, das Sie sich diesen heiklen Themen an nehmen! Für uns Alle, uns Menschen und nicht Bürger! Für unsere Freiheit! Ps. ich bin mit Herz und Seele Deutschland verbunden. Und ich bin stolz Deutsche zu sein! Keine Partei, meine eigene uneingeschränkte Meinung!

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