Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe
5. Mai 2020Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag zur Änderung des InfektionsSchutzGesetzes vom 14. Mai 2020
14. Mai 2020Wegducken geht jetzt nicht mehr
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.
Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…
Meine Damen und Herren:
Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.
Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!
ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.
Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!
Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!
Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.
Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!
Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.
Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:
„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“
Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!
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1 Comment
Was ist wenn die EU und auch Deutschland damit spekulieren, dass die EZB-Maßnahmen zwar den Euro aushöhlen und schluss endlich sogar gäznlich zusammenbrechen lassen, aber dafür ein europäischer Wirtschaftsraum zusammengewachsen ist und innerhalb der EU Kriege verhindert wurden.