Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft
Berlin, 30. November 2022. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Koalition in einem Interview vorgeworfen, die wahre Haushaltslage zu verschleiern und die Schuldenbremse zu unterlaufen. Die tatsächliche Neuverschuldung sei mit 107 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die ausgewiesene Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Es ist in der Sache richtig, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs die Bundesregierung für das Unterlaufen der Schuldenbremse kritisiert. Dennoch ist diese Kritik zu zaghaft und kommt auch zu spät. Der verfassungswidrige Haushalt 2023 wurde vor genau einer Woche verabschiedet.
Die genannte Zahl von 107 Milliarden Euro ist zudem nicht nachvollziehbar. De facto beträgt die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr 190 Milliarden Euro – unter Einbeziehung der Sondervermögen. Der Haushalt 2023 ist demnach glasklar verfassungswidrig, wie übrigens fast alle Haushaltsgesetze seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020, als die unselige Praxis der kreditfinanzierten Rücklagen noch von der alten Bundesregierung eingeführt wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Gründe der Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 darlegt und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht fordert (Bundestagsdrucksache 20/4575). Dieser Antrag erreichte jedoch nicht das nötige 25-Prozent-Quorum. Die übrigen Oppositionsfraktionen scheinen demnach kein Interesse daran zu haben, diese nun auch vom Rechnungshof gerügte Praxis überprüfen zu lassen. Einmal mehr zeigt sich also der Unterschied zwischen echter und scheinbarer Opposition.“