Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.
Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.
Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“
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Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge
Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge
Berlin, 21. November 2023. Die Haushaltskrise, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wurde, spitzt sich zu einer veritablen Regierungskrise zu. Immer mehr Presseberichte belegen, dass der Regierung die Verfassungswidrigkeit ihres Handelns von Anfang an bewusst war.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Wer die Verfassung mit Ansage und wider besseren Wissens bricht, ist an der Spitze des Staates untragbar. Das Haushaltsdebakel der Ampel-Regierung ist vollkommen selbstverschuldet und der damit einhergehende Vertrauensverlust irreparabel. Schon vor dem Urteil aus Karlsruhe war das Vertrauen der Bürger in die Regierung im Keller, weil sie in nahezu allen Bereichen an den wahren Problemen vorbeiregiert hat. Dass sie nun auch noch zwei Jahre an der Verfassung vorbeiregiert hat – und sich dessen jederzeit bewusst sein musste – macht ihren Rücktritt zur staatspolitisch gebotenen Konsequenz.
Die AfD hatte von Anfang an auf die Verfassungswidrigkeit der Haushaltspolitik der Ampel hingewiesen und sich dabei direkt auf die herrschende Rechtsmeinung gestützt, wie die Reden und Anträge der AfD zu den Haushaltsgesetzen der Ampeljahre belegen (Bundestagsdrucksachen 20/488, 20/2064 und 20/4575). Doch die Regierung ließ diese Bedenken durch ihre Experten vom Tisch wischen oder hat sie schlicht ignoriert. Vielmehr hat sie die Zeit bis zum Urteil genutzt, um das Land in Richtungen zu manövrieren, für die nun das Geld fehlt. Auch dieses unverantwortliche Handeln macht einen Rücktritt zwingend.
Die gegenwärtige Situation stellt den politischen, moralischen und finanziellen Bankrott der Regierung dar. Die Agenda der Ampel ist schlicht nicht bezahlbar, denn sie war in ihrem Kern von der CO2-Politik über die Energiepolitik bis zur Migrationspolitik von Anfang an ein Verarmungsprogramm. Verfassungskonform kann das Land nur noch mit einem grundlegenden Kurswechsel in all diesen Fragen regiert werden. Das hat auch die Union inzwischen erkannt – und bedient sich mit ihren Forderungen großzügig bei der AfD: unter anderem bei der Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes oder der Revision der Abschiebepraxis.
In der Regierung, allen voran der SPD, breitet sich derweil eine Bunkermentalität aus. Die SPD ist die einzige Partei, die immer noch meint, man könne durch willkürliche Umdeutungen von angeblichen Notlagensituationen weiterregieren.“
Peter Boehringer: Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge
AfD muss Union zum Jagen tragen
AfD muss Union zum Jagen tragen
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023
Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.
Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!
Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.
Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern!
Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.
[Es gilt das gesprochene Wort]
Verfassungsklage-Antrag abgelehnt: Die Union redet schön, tut aber nichts
Verfassungsklage-Antrag abgelehnt: Die Union redet schön, tut aber nichts
So viel zur Bereitschaft der Union, die angeblich auch von der Union erkannte Verfassungswidrigkeit des Ampel-Haushalts per Verfassungsklage („Normenkontrollklage“) zu stoppen. Es gab vorgestern im Bundestag bei der von uns beantragten namentlichen Abstimmung KEINE EINZIGE Stimme aus der Union für den entsprechenden Antrag der AfD!
Dabei hätten 25% der MdB-Stimmen genügt für eine Klage. So wird es für diesen Haushalt 2023, der wegen der RÜCKWIRKEND erklärten „Notsituation“ (!) und noch aus weiteren Gründen ganz eindeutig verfassungswidrig ist, wohl keinen Kläger in Karlsruhe geben, so dass dieser milliardenschwere Verfassungsbruch wohl ungesühnt durchgehen wird. 2024 wird sich diese Gretchenfrage übrigens gleich nochmals stellen. Dann wird Deutschland im FÜNFTEN Jahr in Folge notregiert werden!
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=887