Gesichert linksextremistisch: die ARD und ihr sog. „Jugendmagazin funk“

ARD und ihr sog. "Jugendmagazin funk"

Gesichert linksextremistisch: die ARD und ihr sog. „Jugendmagazin funk“

ARD und ihr sog. "Jugendmagazin funk"

Ermunterung zur Gewalt

Gesichert linksextremistisch: die ARD und ihr sog. „Jugendmagazin funk“, das ernsthaft in einer „Grußbotschaft“ an die Antifa-Randalierer anlässlich deren regelmäßiger Ausschreitungen zum 1. Mai die Gewaltakte mit oftmals Dutzenden verletzter Polizisten geradezu FEIERT. Hier das zur Gewalt ermutigende Bild von „ARD-funk“. Linke Gewalt ist heute schon hoch aktiv. Nicht nur am 1. Mai. Solche „Grußworte“ mit brennenden Barrikaden/Autos und dem Kommentar „Viel Spaß, wie auch immer ihr feiert“ ermutigen immer mehr davon. => Wo bleibt der Verfassungs- schutz, wenn man ihn braucht?

PS: Ja, das ist dieselbe ARD, die die demokratisch gewählte AfD explizit ächten und komplett ausblenden und bekämpfen will, weil sie angeblich „keine normale Partei“ sei. Sagen die gewaltverherrlichen „Normalos“ vom selbsternannten und von uns zwangsfinanzierten „Demokratiefunk“ ARD…

Quelle: https://www.instagram.com/p/CrsQEOYPiic

 




Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Berlin, 16. Juni 2023.

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bis auf Weiteres nicht mehr als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘. Damit reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ein Eilverfahren, mit dem die AfD gegen die Einstufung vorgegangen war.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Keine zwei Monate hat die Einstufung der Jungen Alternative als ‚gesichert rechtsextremistische Bewegung‘ gehalten, schon muss das Bundesamt für Verfassungsschutz alle derartigen Einlassungen wieder zurücknehmen und löschen. Ein derart erratisches Verhalten ist einer Regierungsbehörde unwürdig und es offenbart, auf welch dünner Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz mittlerweile agiert. Haldenwang kommt mit diesem Rückzieher lediglich einem Gerichtsbeschluss zuvor, der ihn ohnehin zu diesem Vorgehen gezwungen hätte. Bereits in einem früheren Verfahren war der Wiederholungstäter Haldenwang zu einem solchen Schritt verpflichtet worden. Eine abermalige gerichtliche Ohrfeige wollte er sich wohl ersparen.

Der Wiederholungsfall zeigt, dass der Verfassungsschutz ähnlich wie das Deutsche Institut für Menschenrechte als politisierte Vorfeldorganisation der etablierten Parteien agiert und hauptsächlich bestrebt ist, der AfD durch die Verbreitung von behördlich getarnten Privatmeinungen politischen Schaden zuzufügen. Anders ist dieses erneute kommunikative Fehlverhalten nicht zu erklären. Der Schaden für AfD und JA ist in jedem Fall bereits entstanden, denn die Behauptung ist in der Welt, auch wenn sie nun bis auf Weiteres nicht mehr wiederholt wird.

In der Sache ist die Frage einer Einstufung mit der gestrigen Entscheidung noch nicht entschieden. Doch dass schon die Behauptung der Existenz eines deutschen Volkes als ‚rechtsextreme Gesinnung‘ zu werten sei, muss jedem normal denkenden Menschen als absurd erscheinen. Ferner misst der sogenannte Verfassungsschutz offensichtlich mit zweierlei Maß, wenn er Kritik an staatlichem Handeln nur dann als demokratiefeindlich wertet, wenn sie von der AfD kommt. Erst kürzlich sprach der sicherlich unverdächtige Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner (SPD) von ‚einer Art grünen Diktatur‘, was als Debattenbeitrag vollkommen gerechtfertigt ist; und damit auch von Mitgliedern der AfD oder der JA gesagt werden dürfen muss. In einer funktionierenden Demokratie ist es die Aufgabe aller Parteien, stets vor einer Erosion der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu warnen. Dies ist ein Kernanliegen auch der AfD.“

 

Peter Boehringer: Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

 

 




Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Berlin, 04. Juli 2023.

Die AfD fordert vom Verfassungsschutz (BfV) die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen und erhebt zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BfV-Präsidenten Haldenwang. Die Hauptgründe für dieses Vorgehen wurden von der Presse bislang noch nicht vollständig rezipiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, stellt daher klar:

„Wegen eines offenkundig rechtswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot erhebt die AfD Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bundesbeamten Haldenwang. Zudem fordert sie vom Verfassungsschutz die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Der Hauptgrund für dieses Vorgehen ist die folgende, von Herrn Haldenwang getätigte Äußerung, welche im Zusammenhang mit diesem Vorfall von der Presse noch nicht rezipiert wurde: ,Denn nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.‘

Diese Aussage offenbart, dass es von Herrn Haldenwang als amtliche Aufgabe angesehen wird, die Umfragewerte der AfD zu senken und belegt somit zweifelsfrei die alleinige politische Motivation des Verfassungsschutzes in seinem Vorgehen gegen die AfD. Diese Aussage ist daher auch für die zugehörige Presseberichterstattung als zentral anzusehen.“

Peter Boehringer: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

 




Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten

Berlin, 10. Dezember 2024. Im Laufe des gestrigen Montags sind Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes presseöffentlich geworden. Anlass zu einem Appell auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, zu den Veröffentlichungen:

„Einige Vorwürfe gegen Herrn Kramer wie etwa mangelhafte Qualifikation und extrem linke Parteilichkeit gegen die AfD sind seit Jahren bekannt. Die neuerdings verlautbarten Vorwürfe allerdings übertreffen schlimme Ahnungen – sollten sie auch nur teilweise zutreffen. Es gilt natürlich trotz der massiven Vorwürfe die Unschuldsvermutung: ein rechtsstaatliches Prinzip, das allerdings leider der Verfassungsschutz selbst umgekehrt bei der AfD regelmäßig ignoriert. So soll etwa ein langes Gegengutachten mit Entlastungsmaterial zur AfD durch Herrn Kramers Verfassungsschutzbehörde aktiv zurückgehalten worden sein, auf dass keinesfalls eine – nicht gegebene – ‘Extremismus-Schuld’ der AfD entkräftet werde. Eine ‘Obsession’ gegen die AfD steht bei Kramer ebenso im Raum wie das mutmaßliche Durchstechen von Behördeninterna an die Presse. Zudem einseitige und qualitativ ungenügende Belegsammlung; Nutzung linksextremistischer Quellen; Mitgliedschaft in einem linksextremen Verein; Ignorierung des Indemnitätsprinzips; Ignorierung der Einschätzung des eigenen Fachreferats; Recherchen zur AfD ‘von hinten her’ mit vorab feststehendem Ziel von Hochstufungen; angeblich sogar massive Einschüchterung eines Mitarbeiters.

Insbesondere der Verdacht auf ein Durchstechen klassifizierten, internen oder unfertigen Materials an die Presse ist allerdings leider auch auf Bundesebene latent vorhanden: Soweit sogenannte ‘Gutachten’ zwecks Hochstufung von AfD-Gliederungen nicht gleich illegitim oder gar illegal direkt vom Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht wurden, fanden sie sich in der Vergangenheit nach ‘versehentlichen und unerklärlichen’ Leaks gerne öffentlich auf AfD-kritischen Webseiten wieder. So geschehen etwa 2019 mit einem ‘Gutachten’ zum ‘Prüffall’ AfD.

Besonders absurd ist dies, da die AfD selbst als Beschuldigte schon öfters aktiv klagen musste, um überhaupt die Vorwürfe gegen sie selbst im Original nachlesen zu können – also Texte, die zum Teil seitens des Verfassungsschutzes ‘verloren’ wurden und danach ‘zufällig’ in elektronisch verbreitbarer und in Hochglanz druckbarer Form ganz ‘zufällig’ bei linksextremen Medien gelandet waren, wo die Vorwürfe dann sofort mit völlig einseitigem Framing – aber nicht im Volltext und ohne einordnenden Kontext veröffentlicht wurden. Das Erheben von willkürlich selektierten öffentlichen Vorwürfen gegen ‘Angeklagte’, ohne dass diesen auch nur Akteneinsicht gewährt würde, ist mittelalterliches, vorzivilisatorisches Vorgehen, einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundordnung unwürdig.

Angesichts der neuen, gegen den VS vorgebrachten Vorwürfe der Verbreitung vertraulicher Informationen in Richtung Presse haben wir Sorgen vor weiteren ‘Leakings’, ggf. auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir appellieren darum – heute noch prophylaktisch – an das BfV und an das Bundesinnenministerium als dessen Oberbehörde, viel Sorgfalt beim Umgang mit sensiblen Daten zu üben und nicht demnächst ‘aus Versehen’ fertige oder unfertige Gutachten zur AfD in Richtung Presse zu verlieren. Sollte dieses – speziell noch vor der Bundestagswahl 2025 – dennoch erneut geschehen, wird jeder verständige, rationale Beobachter von Vorsatz ausgehen müssen.“