AfD-Verbotsantrag und warum er scheitern wird
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AfD-Verbotsantrag und warum er scheitern wird
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 30.1.2025 zu einem Gruppenantrag auf AfD-Verbotsverfahren v. d. BVerfG:
Wie schallte es 2017 – als wir hier ankamen?
„Wir werden die AfD inhaltlich stellen!“
Weit ist man gekommen: Inhaltlich hat man uns NIE gestellt. Statt Argumenten erleben wir ständig Lügen und Framing.
Seit 2018 wird sogar der Inlandsgeheimdienst auf uns gehetzt mit dem einzigen Ziel, uns mit pseudojuristischen Argumenten als „extrem“ zu brandmarken und nun gar ein Verbot vorzubereiten. Doch das wird scheitern! Nicht einmal die Einstufung als Verdachtsfall ist bislang rechtskräftig!
Ein Richter am OVG Münster sagte klar: Für weitere Hochstufungen „bedarf es mehr“. Und für eine Ausgrenzung von 12 Millionen Wählerstimmen durch Parteiverbot bedürfte es nach dem Grundgesetz noch unendlich viel mehr!
Die Antragsteller wissen, dass die AfD auf Basis der lächerlichen anekdotischen Evidenz, die der CDU-Politiker Haldenwang und 17 linke Professoren hoch selektiv und parteiisch zusammengetragen haben, niemals verboten werden könnte oder dürfte! Der SPD-Staatsrechtler Brodkorb sagt eindeutig: „Einzelbeispiele reichen nicht aus.“
Unser Parteiprogramm ist völlig untadelig – das bescheinigte uns eben erst das OVG Münster. Also behilft man sich mit der böswilligen Ausdeutung von Einzelzitaten, was per Gedankenunterstellung unsere angeblichen „wahren Ziele“ offenlegen soll.
Grasgrüne Medien, schwarzrote VS-Beamte, eine Antifa-nahe Innenministerin und linke Abgeordnete bestätigen sich alle gegenseitig, die verhasste AfD sei böse. Brodkorb dazu: Diese linke „Gesamtschau“ sei „von vorne bis hinten Unfug“!
Die Gewaltenteilung als Kernbestandteil der FDGO wird hier heute ignoriert werden: Die Legislative will Richter spielen über einen politischen Wettbewerber und nutzt dafür steuerfinanzierte Ressourcen der Exekutive.
Ausgerechnet die Unterabteilung „BfV“ des Innenministeriums als Kronzeuge gegen die AfD! Dasselbe Amt, dessen oberster Datensammler Haldenwang demnächst hier als CDU-Abgeordneter einziehen will. Kein Interessenkonflikt?! Neiiiiin – niemals!
Sogar der linksgrüne Tagesspiegel schreibt dazu: „Ein AfD-Verbot dürfte sich damit erledigt haben.“
Haldenwangs Vorgänger war nicht zufällig eiskalt von Merkel gefeuert worden, als er die AfD mangels Indizien noch nicht einmal beobachten lassen wollte! Das ist drei Stufen unter einem Parteiverbot!
12 Millionen Wählern würde mit einem Verbot ihr demokratisches freies Wahlrecht genommen!
Die Antragsteller sind also selbst genau das, was sie uns vorwerfen: Gegner der demokratischen Grundordnung!
Sie unterstellen den 55.000 AfD-Mitgliedern ernsthaft eine „aktiv kämpferische Haltung gegen die FDGO“?! Es ist absurd.
Oder sprechen Sie von Grünen und deren Antifa-Sturmtruppen? Dann würde Ihr Antrag Sinn machen!
Die Rechte von Menschen mit nicht heteronormativer Sexualität will die AfD angeblich beseitigen. Genau: darum haben wir x bekennende Schwule in der Partei – und werden bald eine nicht heteronormativ ausgerichtete Kanzlerin stellen!
Sie machen sich einfach nur lächerlich!
Welch schlechtes Staatsschauspiel, welche Doppelstandards:
Merz setzte gestern im Bundestag unsere Forderungen zur Immigration durch – und heute verfehmt uns die Union dafür!
CDU-Haldenwang müsste nach dieser Logik sofort den CDU-Extremisten Merz beobachten.
Wegge-Wanderwitz arbeiten sogar mit gerichtlich bereits festgestellten Lügen: Die Correctiv-Behauptung zur angeblich millionenfachen Abschiebung deutscher Staatsbürger ist xfach widerlegt: Trotzdem findet sich diese Lüge als Verbots-„Begründung“ in Ihrem Antrag!
Liebe Mitbürger: Selbstverständlich liegt der AfD in ihrer gesamten Breite nichts ferner als Verletzungen des Demokratieprinzips oder des Rechtsstaatsgebotes!
Ganz im Gegenteil findet aber genau das durchaus statt durch die Altparteien!
Es ist klassische linke, orwellianische Verdrehung der Fakten: was man selbst macht, wirft man anderen vor.
Sogar die AfD-Hasserin und Berliner Justizsenatorin Badenberg, die designierte neue Chefin beim Inlandsgeheimdienst, rät dringend davon ab, einen Verbotsantrag zu stellen: Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, sei groß.
Die Wahlbürger werden ebenso wie das Verfassungsgericht die rein politische Motivation dieses schamlosen und durchschaubaren Marketing-Coups direkt vor der Wahl erkennen!
Abgehalfterte MdBs wollen in einem letzten Aufbäumen an ihrem Karriere-Ende nochmals wichtig tun.
Die Deutschen haben aber heute in ihrem Land GANZ andere Sorgen als die peinlichen Neurosen dieser Antragstellergruppe.
[Es gilt das gesprochene Wort]