Ampel darf Verfassungsbruch nicht mit neuerlichem Verfassungsbruch beantworten

Ampel darf Verfassungsbruch nicht mit neuerlichem Verfassungsbruch beantworten

Berlin, 16. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) ist nichtig. In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die heutige Bereinigungssitzung dennoch durchzuführen. Das Argument der Koalition war, dass von dem Urteil lediglich der KTF berührt sei und eine vorläufige Haushaltsführung in jedem Fall zu vermeiden sei.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Die Ampel-Koalition läuft ganz akut Gefahr, den festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuerlichen Verfassungsbruch zu beantworten. Denn das gestrige Urteil berührt keinesfalls nur den KTF, sondern die gesamte, ebenfalls seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 praktizierte Verbuchung der Schuldenaufnahme in den Sondervermögen. Laut dem Urteil sind sämtliche Schulden, die in Sondervermögen aufgenommen werden, auf die Schuldenbremse anzurechnen (Rn. 174). Demnach sind alle im Kreditfinanzierungsplan gelisteten Sondervermögen von dem Urteil tangiert. Ihnen müssen nun Einsparungen im Kernhaushalt gegenübergestellt werden.

Es sind also weitgehende Umstellungen im Kernhaushalt erforderlich. Dies kann jedoch nicht über Nacht geschehen. Der gesamte Haushalt muss hierzu nochmal grundlegend neu beraten werden. Wir fordern kurzfristig einen Denkstopp und damit einen Stopp im Haushalts-Prozess, damit der Bundestag mit einem verfassungskonformen Haushalt angemessen auf das Karlsruher Urteil reagieren kann.

Wenn dies bedeutet, dass der Haushalt erst 2024 verabschiedet werden kann, dann ist das hinzunehmen. Einige Wochen vorläufige Haushaltsführung sind weitaus besser als ein ganzes Jahr illegale Haushaltsführung.“




Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Berlin, 5. Dezember 2023. Im Bundestag fand heute die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 statt. Kernpunkte der Debatte waren die Fragen der Verfassungskonformität des Haushalts generell, die vollständige Verbuchung der Schuldenaufnahme in Sondervermögen sowie die Frage, ob eine Notsituation, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt, überhaupt vorliegt.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 nicht vollständig um. Dies aus zwei Gründen.

Erstens
: Die Berechnung der tatsächlichen Nettokreditaufnahme ist unvollständig. Nur zwei Sondervermögen werden dabei berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden Euro. Die echte Neuverschuldung liegt also mit 85 Milliarden Euro deutlich höher als die Bundesregierung zugibt. Insgesamt wird die nach Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme um knapp 60 Milliarden Euro überschritten. Sparanstrengungen, die diesen Schaden in irgendeiner Weise minimieren, hat die Bundesregierung bis heute nicht unternommen.
Nach eigenen Aussagen ist die Regierung noch am Prüfen, wie und ob die Neuverschuldung weiterer Sondervermögen einzurechnen ist, doch erstens ist die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht so kompliziert und zweitens müsste man Vorsicht walten lassen, wenn man nicht schon wieder ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen will. Die Bundesregierung trickst also weiter. Offenbar will Finanzminister Lindner nicht mit 85 Milliarden Euro Neuverschuldung 2023 assoziiert werden, nachdem er seit 2021 bereits hunderte Milliarden Euro zu verantworten hatte.

Zweitens und noch bedeutender
ist jedoch die Frage, ob der gesamte Ansatz, eine Notsituation auszurufen, überhaupt sachgerecht ist. Hieran bestehen auch nach der Anhörung durchgreifende Zweifel. Denn faktisch hat die Bundesregierung das ganze Jahr nicht so agiert, als ob es eine unkontrollierbare Notsituation bei der Energieversorgung gäbe, sondern im Gegenteil aktiv das Energieangebot in Deutschland verknappt, etwa durch die Sanktionspolitik oder das Abschalten der Atomkraftwerke. Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei.

 

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-ampel-regiert-weiter-an-der-haushaltsverfassung-vorbei

 




Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch

Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch

Berlin, 13. Dezember 2023.  Die Haushaltskrise, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wurde und sich zu einer veritablen Regierungskrise zugespitzt hatte, ist formell und vorerst gelöst. Demnach will die Koalition mit einem Mix aus Steuererhöhungen, Einsparungen und dem Verkauf von Staatsvermögen weiterwirtschaften. Die Aussetzung der Schuldenbremse ist ebenfalls bereits vorgesehen.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Die Ampel macht weiter. Diese Botschaft wurde heute klar kommuniziert. Die Frage ist nur, unter welchen Vorzeichen. Ganz offen will man mit der Union darüber verhandeln, einen Verfassungsbruch mit Ansage zu tolerieren, nämlich die Finanzierung der Ahrtalhilfen an der Schuldenbremse vorbei. Handlungsfähig ist diese Koalition nur noch bei einer weiteren Umgehung der Schuldenbremse – und wenn die Union zu diesem Zwecke zusichert, nicht in Karlsruhe zu klagen.

Der Notlagenbeschluss, den die Koalition für 2024 vorlegen wird, ist ein Platzhalter mit Option auf Erweiterung, falls etwa andere Länder sich aus der Ukraine-Finanzierung zurückziehen werden. Dabei zahlt Deutschland schon heute fast die Hälfte der weltweiten Ukraine-Unterstützung. Ganz offensichtlich spekuliert die Koalition darauf, dass die Union auch beim Thema Ukraine nicht nach Karlsruhe gehen wird. Doch die Verfassungswidrigkeit des geplanten Haushalts 2024 liegt noch viel tiefer. Denn die Regierung plant nicht, das Urteil aus Karlsruhe vollständig umzusetzen, da eine Anrechnung der KTF-Schulden auf die Schuldenbremse nach wie vor nicht vorgesehen ist. Im Haushalt ‘24 klafft somit ein weiteres Milliardenloch, welches von der Koalition unverfroren totgeschwiegen wird.

Der große Verlierer dieses Kompromisses ist die FDP, die einmal mehr über den Tisch gezogen wurde. Auch ihr letztes Versprechen, dass es keine Steuererhöhungen geben werde, ist nun gebrochen. Die Erhöhung der CO2-Abgaben, die Einführung einer Steuer auf Plastik, der Abbau von sogenannten Steuervergünstigungen: Das alles sind glasklare Steuererhöhungen. Letztlich ist die FDP somit die Partei, die durch vollständige Preisgabe ihrer Positionen den links-grünen Wahnsinn ermöglicht, statt ihn zu beenden. Deutschland hat ganz andere Sorgen als einen Krieg zu führen, der nicht der Unsere ist, oder einer gescheiterten Energiewende hinterherzulaufen.

Peter Boehringer: Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch 




Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Berlin, 19. Januar 2024. Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 abgeschlossen. Der neue Entwurf sieht ohne die Berücksichtigung von Sondervermögen ein Ausgabenvolumen von 476,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von offiziell 39,0 Milliarden vor.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Ampel-Koalition setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem Haushalt 2024 nicht vollständig um, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die Entnahme aus der sogenannten Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechnet. Insbesondere der Klima- und Transformationsfonds fungiert dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen beträgt somit nicht 476 Milliarden, sondern eher 550 Milliarden und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, sondern bei 77 Milliarden; wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzunimmt, sogar bei 97 Milliarden und wenn man Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland vollumfänglich aufkommen muss, sogar bei 111 Milliarden. 

Die Ampel bleibt somit auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe gibt es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopft sie durch mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme. Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die AfD hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden Euro gemacht, so dass bei vollständiger Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Milliarden Euro möglich wären.
Insbesondere fordert die AfD die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.

Im Ergebnis bleibt der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.23 mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind. Sowohl die Schuldenaufnahme im KTF als auch die Entnahme aus der sogenannten Rücklage, welche nichts anderes ist als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen der Vorjahre, stellen eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und sind folglich auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht, dass das anders wäre, hat die Ampel exklusiv.“

Peter Boehringer: Bundeshaushalt 2024 bleibt verfassungswidrig – echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro