
Ampel darf Verfassungsbruch nicht mit neuerlichem Verfassungsbruch beantworten
Berlin, 16. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) ist nichtig. In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die heutige Bereinigungssitzung dennoch durchzuführen. Das Argument der Koalition war, dass von dem Urteil lediglich der KTF berührt sei und eine vorläufige Haushaltsführung in jedem Fall zu vermeiden sei.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Die Ampel-Koalition läuft ganz akut Gefahr, den festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuerlichen Verfassungsbruch zu beantworten. Denn das gestrige Urteil berührt keinesfalls nur den KTF, sondern die gesamte, ebenfalls seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 praktizierte Verbuchung der Schuldenaufnahme in den Sondervermögen. Laut dem Urteil sind sämtliche Schulden, die in Sondervermögen aufgenommen werden, auf die Schuldenbremse anzurechnen (Rn. 174). Demnach sind alle im Kreditfinanzierungsplan gelisteten Sondervermögen von dem Urteil tangiert. Ihnen müssen nun Einsparungen im Kernhaushalt gegenübergestellt werden.
Es sind also weitgehende Umstellungen im Kernhaushalt erforderlich. Dies kann jedoch nicht über Nacht geschehen. Der gesamte Haushalt muss hierzu nochmal grundlegend neu beraten werden. Wir fordern kurzfristig einen Denkstopp und damit einen Stopp im Haushalts-Prozess, damit der Bundestag mit einem verfassungskonformen Haushalt angemessen auf das Karlsruher Urteil reagieren kann.
Wenn dies bedeutet, dass der Haushalt erst 2024 verabschiedet werden kann, dann ist das hinzunehmen. Einige Wochen vorläufige Haushaltsführung sind weitaus besser als ein ganzes Jahr illegale Haushaltsführung.“

Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht
Berlin, 5. Dezember 2023. Im Bundestag fand heute die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 statt. Kernpunkte der Debatte waren die Fragen der Verfassungskonformität des Haushalts generell, die vollständige Verbuchung der Schuldenaufnahme in Sondervermögen sowie die Frage, ob eine Notsituation, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt, überhaupt vorliegt.
Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:
„Die Bundesregierung setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 nicht vollständig um. Dies aus zwei Gründen.
Erstens: Die Berechnung der tatsächlichen Nettokreditaufnahme ist unvollständig. Nur zwei Sondervermögen werden dabei berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden Euro. Die echte Neuverschuldung liegt also mit 85 Milliarden Euro deutlich höher als die Bundesregierung zugibt. Insgesamt wird die nach Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme um knapp 60 Milliarden Euro überschritten. Sparanstrengungen, die diesen Schaden in irgendeiner Weise minimieren, hat die Bundesregierung bis heute nicht unternommen.
Nach eigenen Aussagen ist die Regierung noch am Prüfen, wie und ob die Neuverschuldung weiterer Sondervermögen einzurechnen ist, doch erstens ist die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht so kompliziert und zweitens müsste man Vorsicht walten lassen, wenn man nicht schon wieder ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen will. Die Bundesregierung trickst also weiter. Offenbar will Finanzminister Lindner nicht mit 85 Milliarden Euro Neuverschuldung 2023 assoziiert werden, nachdem er seit 2021 bereits hunderte Milliarden Euro zu verantworten hatte.
Zweitens und noch bedeutender ist jedoch die Frage, ob der gesamte Ansatz, eine Notsituation auszurufen, überhaupt sachgerecht ist. Hieran bestehen auch nach der Anhörung durchgreifende Zweifel. Denn faktisch hat die Bundesregierung das ganze Jahr nicht so agiert, als ob es eine unkontrollierbare Notsituation bei der Energieversorgung gäbe, sondern im Gegenteil aktiv das Energieangebot in Deutschland verknappt, etwa durch die Sanktionspolitik oder das Abschalten der Atomkraftwerke. Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei.“
https://afdbundestag.de/peter-boehringer-ampel-regiert-weiter-an-der-haushaltsverfassung-vorbei

Sonderschulden sollen die Koalition retten – auch Brüssel will neue Schulden für Kriegstüchtigkeit
Der angehenden Koalition aus CDU und SPD fehlt das Geld, nicht nur für die angestrebte ‚Kriegstüchtigkeit‘, sondern auch für andere Projekte. Laut Finanzminister Kukies sind es sogar ohne neue Ausgabenwünsche für Militär, Infrastruktur und Sozialkassen bereits 130 bis 150 Milliarden Euro. Gleichzeitig legt auch die EU-Kommission einen Schuldenplan für die europäische Bewaffnung vor.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, teilt dazu mit:
„Wer kriegstüchtig werden will, braucht in erster Linie Geld. Und obwohl die USA und Russland an einem Friedensplan arbeiten, um dem Sterben in der Ukraine ein Ende zu setzen, ist die Phalanx der europäischen Kriegstreiber in einen Überbietungswettbewerb eingetreten, wer die höchste Summe ausruft, um sich für einen fiktiven Krieg der Zukunft zu rüsten. Union und SPD feilschen um neue Sonderschulden auf Bundesebene, während Ursula von der Leyen zusätzlich 800 Milliarden neue Schulden für die EU aufnehmen möchte. In kollektivem Größenwahn steuern sie alle aktiv und destruktiv auf eine direkte Konfrontation mit Russland zu, anstatt die Zeichen der Zeit zu erkennen und sich diplomatisch in die Friedensgespräche einzubringen.
Da Europa einen solch potenziellen Krieg ohnehin nicht gewinnen kann – und das wissen alle Beteiligten – muss man die Frage stellen, ob hier nicht auch andere Interessen eine Rolle spielen: Die EU wollte ohnehin schon immer ihre Schuldenaufnahme ausweiten und die Militärpolitik vergemeinschaften und ist für jeden Anlass dankbar. Und Union und SPD nutzen den Vorwand der Kriegstüchtigkeit, um gleich noch ein paar hundert Milliarden Schulden für andere Investitionen klarzumachen. Das ist kein Novum: Schon oft haben innenpolitische Gründe die Außenpolitik bestimmt.
Die ‚Demokratie‘, die alle dabei offiziell verteidigen, bleibt dabei aber auf der Strecke. Wenn Friedrich Merz vor der Wahl von Sparen, Wachstum und Schuldenbremse spricht und dann sofort nach der Wahl gigantische Sonderschulden durch den abgewählten Bundestag tricksen will, muss man von Wahlbetrug sprechen. Denn nichts an der heutigen Situation kommt überraschend: Sowohl die Tatsache, dass die Haushaltslücke für diese Legislaturperiode auf mindestens 150 Milliarden taxiert werden muss – als auch die Ankündigung des US-Präsidenten, den Ukraine-Krieg zu beenden, waren bekannt. Eine angehende Regierung mit Weitblick hätte sich längst auf diese Gegebenheiten eingestellt und würde nicht gegen den soeben durch Wahl festgestellten Willen des Volkes handeln. Auch das ist ein Ergebnis der Brandmauer. Wenn zwei völlig ungleiche Partner eine Koalition eingehen, dann wird nicht regiert, sondern lediglich Geld verteilt.“
Peter Boehringer: Sonderschulden sollen die Koalition retten – auch Brüssel will neue Schulden für Kriegstüchtigkeit – Alternative für Deutschland