Skandal: Opposition von Kontrolle des Bundeswehr-Sondervermögens ausgeschlossen
Skandal: Opposition von Kontrolle des Bundeswehr-Sondervermögens ausgeschlossen
Auszug vom Protokoll des Bundestages:
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Der Kollege Boehringer hat um ein Wort gebeten, das ich ihm erteile, obwohl es in der Geschäftsordnung so nicht vorgesehen ist. Gleichwohl, Herr Kollege Boehringer, Sie haben das Wort.
Peter Boehringer (AfD): Danke, Herr Präsident, dass Sie mir trotzdem das Wort geben. Ich denke, es ist angebracht. – Ich möchte nicht das Wort ergreifen zu dem Dauerskandal der Nichtwahl ins Parlamentarische Kontrollgremium und auch des Stellvertreters der Präsidentin, sondern in dem Fall zur erstmalig erfolgten Wahl für das neue Kontrollgremium des Haushaltsausschusses bzw. das Kontrollgremium zum Bundeswehrsondervermögen, in das, wenn ich das eben richtig mitbekommen habe, gleich zwei Vertreter von zwei verschiedenen Fraktionen nicht gewählt wurden, weil sie nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben.
Das hat eine neue Qualität, und zwar quantitativ; denn wir reden bei der Kontrolle des „Sondervermögens Bundeswehr“ über 100 Milliarden Euro oder zwei Jahresetats des Bundesverteidigungsministeriums, also der Bundeswehr. Es ist unglaublich, dass durch diese Wahl die Kontrollmöglichkeit dieses Vermögens nun massiv eingeschränkt sein wird, indem zwei Fraktionen komplett fehlen. Das ist wirklich präzedenzlos. Das Königsrecht des Haushaltes wird uns als Haus hier seit ewigen Zeiten praktisch ausnahmslos gewährt. Das ist ein Recht, das seit 1850 schon in Preußen galt und kodifiziert war. Sie haben die Kollegen nicht gewählt
(Michael Schrodi [SPD]: Das ist doch eine Wahl!)
und dieses Recht nun ganz massiv eingeschränkt. Also, das ist schon ganz übel.
Das war schon angelegt. Ich habe es schon in meiner Rede gesagt, als das Gesetz im Sommer auf den Weg gebracht wurde: Wir hätten hier heute eigentlich im strengen Sinne keine Wahl abhalten müssen. Das ist ein Bestimmungsthema, und diese Bestimmung statt einer Wahl wurde missachtet. Das ist also ein Skandal, der hier praktisch mit Ansage produziert wurde. Und es ist genau so gekommen, wie wir es im Sommer vermutet haben. Es werden hier Kollegen, ganze Fraktionen von der Kontrolle von 100 Milliarden Euro ferngehalten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege.
Peter Boehringer (AfD): Das ist die selbsternannte Mitte dieses Hauses, –
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege.
Peter Boehringer (AfD): – die sich das anmaßt. So delegitimiert man ein Verfassungsorgan, nämlich uns selbst in diesem Fall.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20054.pdf
[Es gilt das gesprochene Wort]
Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft
Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft
Berlin, 30. November 2022. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Koalition in einem Interview vorgeworfen, die wahre Haushaltslage zu verschleiern und die Schuldenbremse zu unterlaufen. Die tatsächliche Neuverschuldung sei mit 107 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die ausgewiesene Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Es ist in der Sache richtig, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs die Bundesregierung für das Unterlaufen der Schuldenbremse kritisiert. Dennoch ist diese Kritik zu zaghaft und kommt auch zu spät. Der verfassungswidrige Haushalt 2023 wurde vor genau einer Woche verabschiedet.
Die genannte Zahl von 107 Milliarden Euro ist zudem nicht nachvollziehbar. De facto beträgt die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr 190 Milliarden Euro – unter Einbeziehung der Sondervermögen. Der Haushalt 2023 ist demnach glasklar verfassungswidrig, wie übrigens fast alle Haushaltsgesetze seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020, als die unselige Praxis der kreditfinanzierten Rücklagen noch von der alten Bundesregierung eingeführt wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Gründe der Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 darlegt und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht fordert (Bundestagsdrucksache 20/4575). Dieser Antrag erreichte jedoch nicht das nötige 25-Prozent-Quorum. Die übrigen Oppositionsfraktionen scheinen demnach kein Interesse daran zu haben, diese nun auch vom Rechnungshof gerügte Praxis überprüfen zu lassen. Einmal mehr zeigt sich also der Unterschied zwischen echter und scheinbarer Opposition.“
Bundestagsdrucksache 20/4575: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004575.pdf
https://www.afd.de/peter-boehringer-der-bundeshaushalt-2023-ist-verfassungswidrig-die-kritik-des-rechnungshofs-zu-zaghaft
Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren
Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren
In Karlsruhe findet heute die mündliche Verhandlung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 statt. Damals hatte Christian Lindner 60 Milliarden Euro, die in der Corona-Krise als Kredite zur Pandemiebekämpfung genehmigt waren, aber letztlich nicht gebraucht wurden, in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds verschoben. AfD und Union halten dieses Vorgehen für unzulässig.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Das Verfahren in Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat eine übergeordnete Bedeutung für die Zukunft der Schuldenbremse. Das Verfassungsgericht hat vorliegend die vermutlich letzte Chance, die Schuldenbremse zu retten, nachdem diese in den letzten Jahren systematisch umgangen wurde. Insbesondere der Trick, Kreditermächtigungen auf Vorrat in irgendwelchen Sondervermögen zu parken und sie dann nicht mehr auf die offizielle Neuverschuldung anzurechnen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip dar und führt dazu, dass die Schuldenbremse auf Jahre hinaus leerläuft. Das Gericht ist aufgefordert, diese verfassungswidrige Praxis zu beenden. Die Bundesregierung sollte diese 60 Milliarden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verplanen.
Auch wenn die AfD-Fraktion die Unions-Klage zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 inhaltlich unterstützt, darf das Ausmaß an Heuchelei, das die Union in diesem Zusammenhang an den Tag legt, nicht übersehen werden. Kreditfinanzierte Rücklagenbildung und Zweckentfremdung von Corona-Notlagekrediten verstoßen offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien, doch hat die unionsgeführte Koalition im zweiten Nachtragshaushalt 2020 sowie im Haushalt 2021 exakt dieselben Manöver vorgenommen. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, dieses Vorgehen durch ein Normenkontrollverfahren zu stoppen (Drucksachen 19/22926 und 19/26549). Kein Abgeordneter der anderen Fraktionen wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Es bleibt zu hoffen, dass das Eintreten der Union für die Schuldenbremse auch dann noch Bestand hat, wenn sie je wieder in Regierungsverantwortung kommen sollte.“
Peter Boehringer: Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren