Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten
Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten
Berlin, 26. April 2022. Das Bundeskabinett plant, den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 am morgigen Mittwoch zu beschließen. Die Neuverschuldung soll demnach um knapp 40 Milliarden Euro auf 138,9 Milliarden ansteigen. Rechnet man außerdem das neue Sondervermögen Bundeswehr hinzu, belaufen sich die Kreditermächtigungen für das Jahr 2022 auf 238,9 Milliarden Euro.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:
„Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zunehmend zu entgleiten. Die Schuldenmacherei der Vorgängerregierung wird auch unter einem FDP-Finanzminister unvermindert fortgesetzt – und erreicht Rekordniveau. Der Vorbehalt, die zusätzlichen Milliarden seien dabei allein auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, trägt außerdem nicht. Vielmehr werden in dem neuen Ergänzungspaket auch Dinge untergebracht, die etwa die mittlerweile völlig anachronistische Coronapolitik fortschreiben oder Anreize zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel bieten. All das hat nichts mit der Ukraine zu tun, sondern wird rein opportunistisch umgesetzt, da ohnehin gerade einmal wieder neue Schulden gemacht werden sollen. Von einer wirklichen Priorisierung, wie sie in den Zeiten der Konsolidierung nötig wäre, sieht man nichts.
Weil der Finanzminister außerdem weiß, dass er die Schuldenbremse entgegen seinen vielfachen Bekundungen effektiv auch 2023 nicht wird einhalten können, baut er vor. Die Regierung schafft immer weitere Sondervermögen, deren künftige Schulden seit der handstreichartigen Umstellung des Berechnungsschemas oder mittels Grundgesetzänderung nicht mehr in die Schuldenbremse eingerechnet werden. Dass diese Sondervermögen zunehmend zweckentfremdet werden, sei es wenn der Energie- und Klimafonds (EKF) plötzlich die Digitalisierung vorantreibt oder das Sondervermögen Bundeswehr die Aufrüstung fremder Staaten finanziert, ist dabei vermutlich beabsichtigt. Mit der zunehmenden Aufschuldung, gerade auch in den sogenannten Sondervermögen, verringert sich die Aussagekraft des eigentlichen Bundeshaushalts, und eine Rückkehr zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik wird immer unwahrscheinlicher – selbst wenn die Schuldenbremse auf dem Papier irgendwann wieder eingehalten werden sollte.“
Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?
Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 27.4.2022 zum Bundeswehr-Sondervermögens-Gesetz (100 Mrd Euro, Änd. Art 87a GG) (4 Min)
Frau Präsidentin, wir beraten heute einen heiklen Gesetzentwurf. Der zwar in der materiellen ABSICHT begrüßenswert ist –Auflösung eines langjährigen Investitionsstaus bei der Bundeswehr–, der aber HAUSHALTSrechtlich und auch VERFASSUNGSrechtlich bedenklich ist.
Zunächst: Wir sind GRUNDSÄTZLICH gegen Sondervermögen, weil sie die reguläre, transparente Entscheidungsfindung des Bundestags über den Haushalt beeinträchtigen.
Und nun gar noch eine Absicherung über eine GG-Änderung!
DIESES Sondervermögen wird so nicht nur –Zitat des Finanzministers– „NEBEN der Schuldenbremse stehen“: Es steht faktisch sogar neben dem HAUSHALT!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL ins Grundgesetz schreibt und so ohne Not einen illegitimen Nebenhaushalt begründet! So etwas MACHT man nicht – völlig UNGEACHTET des Ziels „ordentliche Ausrüstung der Bundeswehr“, was die AfD seit JAHREN recht EINSAM fordert.
Ausgerechnet eine LINKE Regierung will hier etwas tun, das wir zuletzt vor 130 Jahren gesehen haben: Unter BISMARCK wurde der Militäretat für mehrere Jahre festgeschrieben – das sogenannte „Septennat“-System. Und ausgerechnet die AMPEL will nun in ÄHNLICHER Weise die demokratische Kontrolle einschränken…
Die Bundeswehr-Mittel gehören REGULÄR ohne Einführung eines Sondervermögens im KERNhaushalt eingestellt.
Und es ist doch ohnehin gar keine FRAGE: Die Mehrheit für diese Investitionen, wie WIR sie schon seit JAHREN fordern, wäre hier im Haus problemlos gesichert: Es gäbe dafür auf lange Jahre über 80% Zustimmung! Sie BRÄUCHTEN keine Grundgesetz-Änderung!
Lassen Sie uns also ehrlich sein: Diese Konstruktion dient ausschließlich der Umgehung der SCHULDENBREMSE: Das Sondervermögen bekommt sogar eine EIGENE Kreditaufnahme-Möglichkeit. OHNE festgelegte Tilgungsfristen und ohne Anrechnung auf die verfassungsrechtlichen Schuldenobergrenzen.
Schon seit 2020 setzt die Regierung die Schuldenbremse immer wieder „ausnahmsweise“ aus und nutzt die Mittel auch noch zweckentfremdet. Das ist permanenter Rechtsbruch, was außer der AfD aber offenbar niemanden stört.
Und auch HEUTE ist WIEDER eine Zweckentfremdung der Mittel angelegt, denn diese dürfen nach dem Gesetzentwurf mit dem Namen „BUNDESWEHR-Sondervermögensgesetz“ leider NICHT nur zugunsten der BUNDESWEHR, sondern auch für die Aufrüstung von nicht näher definierten „Partnerstaaten“ ausgegeben werden.
All das ist überflüssig und intransparent. Der Kernhaushalt spiegelt so zunehmend nur noch einen TEIL der Wirklichkeit.
Die Sozialisten im Haus werden das begrüßen. Denn natürlich regiert es sich mit verschleierten und ausgelagerten Schulden viel einfacher – so machen Sie es ja auch schon beim Klimafonds, beim ESM und bei den EU-Schuldenprogrammen.
Wegen der Kausalkette von der Schuldenmonetisierung der EZB zu hoher Inflation ist dies aber fatal. Wir HABEN bereits asoziale 7% Teuerung.
Die Waffen, die dann ab frühestens Sommer aus dem Sondervermögen finanziert werden, WERDEN den Ausgang des Ukraine-Kriegs nicht mehr beeinflussen, da sie erst in JAHREN bereitstehen werden.
Der Ukraine-Krieg dient zwar als ANLASS für ein Umsteuern bei der seit JAHREN vernachlässigten Ausstattung der Bundeswehr. Diese NOTWENDIGKEIT ist jedoch uralt und KEINE Kriegsfolge.
Wer etwas ANDERES behauptet und eben DOCH einen Bezug zur Ukraine herstellt, der liegt nicht nur HAUSHALTERISCH falsch. Sondern er sollte auch erklären, dass man die jahrzehntealte deutsche Staatsdoktrin aufgeben will, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern.
DAS aber wäre dann für Deutschland nicht nur ein HAUSHALTERISCH falscher, sondern zugleich ein hoch GEFÄHRLICHER Weg!
[Es gilt das gesprochene Wort]
Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!
Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!
Peter Boehringer: Grundgesetzänderung Art 87a und Bundeswehr-Sondervermögen 100 Mrd Euro
Union, SPD, FDP und Grüne haben seit Jahrzehnten regiert. Das Ergebnis ist, dass die Bundeswehr nur noch bedingt einsatzbereit ist.
20 Jahre Nichtstun also der Altparteien, 20 Jahre Investitionsstau bei der Bundeswehr. Die AfD hatte das schon seit Jahren kritisiert.
Und nun stellen Sie sich heute hin und wollen in einem parlamentarischen Schweinsgalopp über eine präzedenzlose GG-Änderung Geld bereitstellen.
Die vorgelegten Gesetze zur Ausrüstung der Bundeswehr sind in der materiellen ABSICHT begrüßenswert.
Doch DIESER Weg über eine Grundgesetzänderung ist der falsche!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL hineinschreibt und ohne Not einen NEBENhaushalt begründet! So etwas MACHT man nicht, völlig ungeachtet des Ziels.
Ganz explizit in Richtung Medien: Es ist einfach NICHT KORREKT, dass die 100 Milliarden für die Bundeswehr-Projekte nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich wären!
Warum auch? VOR Februar 2022 wäre NIE jemand auch nur auf die IDEE einer solchen Konstruktion gekommen. Sie ist materiell und gesetzgeberisch zur Zielerreichung schlicht ÜBERFLÜSSIG!
Das Sondervermögen soll im Art 87a Grundgesetz abgesichert werden; eine eigene Kreditermächtigung bekommen; und von der Schuldenbremse ausgenommen sein. So etwas ist im Haushalt völlig ohne Beispiel – seit 1949!
Es GIBT heute bereits 15 Sondervermögen im Bundeshaushalt.
Kein EINZIGES davon wurde im Grundgesetz verankert!
Diese Grundgesetz-Änderung wäre haushalts- und verfassungsrechtlich ein DAMMBRUCH. Künftig wäre damit der Weg frei für analoge Sonderschulden-Konstrukte für BELIEBIGE ANDERE Ausgabewünsche.
Z.B. wäre ein 200-Mrd-Euro-„KLIMA-Sondervermögen“ außerhalb des regulären Haushalts denkbar.
Damit wäre kein einheitlicher Haushalt ohne dauerhaft über das Grundgesetz fixierte Nebenhaushaltspositionen mehr aufstellbar.
Absurde Ironie am Rande: Sozialpolitik etwa könnte künftig WEITERHIN der Schuldenbremse UNTERLIEGEN, diverse IDEOLOGIEpositionen aber NICHT…
Die heutige GG-Änderung braucht die Koalition NUR, um die Schuldenbremse zu umgehen! Das ist der EINZIGE Grund. In unserem ÄA haben wir mehrere Alternativwege zum 100-Milliarden-Ziel aufgezeigt: OHNE Vergewaltigung der Verfassung.
Die zusätzlichen Bundeswehr-Mittel von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre, die Sie heute beschließen wollen, gehören ganz einfach REGULÄR im KERNhaushalt eingestellt. Alleine nur im ‘22er-Etat hatten wir als AfD Einsparmöglichkeiten von über 160 Milliarden Euro aufgezeigt!
Man muss einfach mal ANFANGEN, an Klima- und Transformations-Ideologie zu sparen, dann geht das auch.
GANZ übel noch: Die Altfraktionen planen ernsthaft, die AfD von der parlamentarischen Kontrolle der 100 Milliarden dauerhaft fernzuhalten! Das ist kein schlechter Witz. Der Gesetzentwurf sieht statt eines proportional besetzten Kontrollgremiums einen WAHLMODUS einzelner genehmer Personen vor.
Wir KENNEN solche „Wahlen“ bestens von vielen Wahlgängen mit Nichtwahl eines AfD-Vizepräsidentenkandidaten, unserer Ausschuss-Vorsitz-Kandidaten und diverser weiterer Gremien des Bundestags. In über 100 Wahlanläufen wurden Vertreter der AfD nicht gewählt und nach dem vorliegenden Gesetzeswortlaut würde bzw. WIRD genau das auch bei DIESEM wichtigen Kontrollgremium geschehen.
Der entsprechende Paragraph ist damit ein demokratischer Skandal! Wir sollen an der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte gehindert werden! So beerdigt man die parlamentarische Demokratie.
Fazit: Überflüssig und SO nicht zustimmungsfähig: Es BRAUCHT keine Grundgesetz-Änderung, um der Bundeswehr ihre Investitionsgelder zu geben! Wir zeigen in unserem Antrag, wie die Bundeswehr auch OHNE diesen Verfassungsmissbrauch einsatzfähig ausgerüstet werden kann!
[Es gilt das gesprochene Wort]