Zur vorhergesagten Rechtsbeugung des EuGH-Generalanwalts vom 4.10.18: „Billionenschweres EZB-Anleihekaufprogramm KEINE monetäre Staatsfinanzierung“

Zur vorhergesagten Rechtsbeugung des EuGH-Generalanwalts vom 4.10.18: „Billionenschweres EZB-Anleihekaufprogramm KEINE monetäre Staatsfinanzierung“

Da ich gestern und vorgestern mal wieder im Wahlkampf gegen die hirnlosen Kindersoldaten und (Triller-)Pfeifen der grünen, roten und der marxistisch-leninistischen Jugend anschreien musste, erst jetzt ein kleiner Kommentar zur schon 2017 ganz sicher erwarteten Rechtsbeugung des EuGH-Generalanwalts von vorgestern 4.10., die Anleihenkaufprogramme der EZB seien KEINE (!) Staatsfinanzierung durch die Zentralbank, obwohl sie exakt das sind… Das Urteil dazu kommt nun Anfang 2019 – exakt so wie von mir 2017 vorhergesagt.

Der ökonomische Anspruch des Statements des Generalanwalts liegt bei Null – der juristische sogar darunter. Und selbstredend WUSSTE das Voßkuhle bereits, als er sich weigerte, trotz geheuchelter rhetorischer Gegnerschaft des BVerfG gegen das Anleihe-Kaufprogramm PSPP den Fall 2017 eben NICHT in Karlsruhe final zu beurteilen (und damit PSPP zu stoppen – damals vor einem Jahr bzw vor 1000 Mrd EUR!), sondern ihn zum EuGH nach Luxemburg weiterzugeben. Mit absolut sicher erwartbarem Ergebnis – das Staatsschauspiel der geheuchelten Rechtsstaatlichkeit wurde schon beim OMT-Programm 2012-2014 völlig analog zwischen Luxemburg und Karlsruhe zelebriert. Es ist reine Volksverdummung und verfassungswidrige Selbstaufgabe des BVerfG! Voßkuhle wusste genau, dass der EuGH in seinem Mandat ausdrücklich angehalten ist, „die Integration in der EU voranzutreiben“ und dass der EuGH PSPP niemals ablehnen würde. Anders als viele nationalstaatliche Höchstgerichte hat der EuGH absurderweise und völlig entgegen jedem Rechtsstaatlichkeitsprinzip POLITISCHE Erwägungen in seine Entscheidungen einzubeziehen!

Inhaltlich bestand das Haupt-„Argument“ des Luxemburger Generalstaatsanwalts darin, der Kauf der Staatsanleihen am Sekundärmarkt entfalte nicht die gleiche Wirkung wie ein direkter Erwerb im Primärmarkt. Dieses Argument ist völlig lächerlich – und wird von der täglichen (!) Kaufpraxis der Notenbanken weltweit ständig widerlegt. Die Marktteilnehmer wissen ganz genau, dass Anleihen im Sekundärmarkt durch die Zentralbank garantiert werden – und verhalten sich darum auch im Primärmarkt so, als ob die EZB direkt im Primärmarkt eingreifen würde (was sie gem Art 123(1) nicht darf). Die SICHEREN Eingriffe der EZB im Sekundärmarkt wirken wie ein Dauerput der EZB gegen Anleihekurseinbrüche. Die Dauereingriffe bzw die Dauermanipulation im Sekundärmarkt wirken direkt auf den Primärmarkt zurück! Jeder Marktteilnehmer im Profigeschäft Anleihehandel weiß das. Nur der EuGH-Staatsanwalt darf es rabulistisch, hyper-legalistisch und unter Negation ökonomischer Trivialerkenntnisse ausblenden, obwohl völlig eindeutig ist, dass die EZB ständig das Verbot der monetären Staatsfinanzierung unterläuft! Manchmal kaufen die Notenbanken die Titel schon MINUTEN nach Erstemission am Primärmarkt auf. Dieses Phänomen hatte ich bereits 2009 (!) in einem Artikel im Goldseitenblog beschrieben, als US-Finanzminister Geithner schon dieselbe Lüge brachte wie nun der Generalstaatsanwalt des EuGH: „Eingriffe der Zentralbank am Sekundärmarkt sind keine Staatsfinanzierung durch die Zentralbank“:

Siehe Peter Boehringer 28.10.2009: „30 Minuten bis zur Monetisierung“ http://www.pboehringer.com/…/30-minuten-bis-zur-monetarisi…/. Auszug:

„Wer genau diese Anleihe um 10 Uhr bei der Auktion gekauft und dann für 30 Minuten gehalten und dann an die Fed zur Monetisierung weitergereicht hat, ist nicht bekannt. Letztlich ist es auch irrelevant. Fakt ist, dass Fannie Mae diese 5 Milliarden bis 10.30 Uhr aus Fed-Mitteln [vulgo via Druckerpresse und ggf. Steuermitteln] bekommen hat. Die Eile der Monetisierung in diesem Fall erklärt sich vermutlich damit, dass Fannie eben SEHR schnell Geld brauchte und Käufer offenbar rar waren und der Strohmann, der die Anleihen 30 Minuten gehalten hat, selbst nicht liquide war oder das Risiko nicht einmal eine Stunde tragen wollte… Die 5 Mrd dieser Auktion reichen Fannie vermutlich gerade mal eine Woche. … US-Finanzminister Geithner dazu: ‚The Fed is absolutely NOT monetizing debt!‘ => Geithner hat also recht. Es wird nicht DIREKT monetisiert. Ein Helfer findet sich immer. Wenigstens für 30 Minuten.“

Sogar die heutzutage sehr systemtreue WiWo konnte nun (acht Jahre später) zum neuen Skandalurteil des EuGH nicht schweigen und kam in der aktuellen Ausgabe zur gleichen Erkenntnis wie ich 2009:

„Für Nichtjuristen scheint klar: Natürlich ist es eine indirekte Form der Staatsfinanzierung, wenn die Zentralbank die Nachfrage nach Schuldtiteln des Staates anheizt, indem sie sich Käufern dieser Papiere als verlässlicher Endabnehmer anbietet. Der Umweg – über die ‚Sekundärmärkte‘ – ändert nichts am Ziel der Staatsschulden: das ist die Bilanz der EZB, für die letztlich die steuerzahlenden Bürger aller Eurozonenländer gemeinsam haften. Seit dem Start des Programms im Sommer 2015 hat die EZB Schuldtitel im Wert von fast 2,6 Billionen Euro in die Bücher genommen. In manchen Monaten kaufte die EZB Schulden im Volumen von 80 Milliarden Euro auf. … Sachlich zu bestreiten ist das Faktum der monetären Staatsfinanzierung kaum. Aber juristische Argumente müssen eben nicht unbedingt dem entsprechen, was man gemeinhin Menschenverstand nennt, sondern dem, was in Gesetzen und Verträgen steht. Und verboten ist laut ‚Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union‘ nur ‚der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen [also den Mitgliedsstaaten] durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken‘. Dieses Wörtchen – ‚unmittelbare‘ – bietet also die Lücke für den Umweg über die ‚Sekundärmärkte‘ … das Vertrauen in die einst feierlich gelobten Regeln der Währungsunion kann diese lapidare Rechtfertigung der monetären Staatsfinanzierung nicht wiederherstellen. Das ist ein für alle Mal im Eimer. Man braucht nur wenig wirtschaftlichen Sachverstand um zu ermessen, was das bedeutet.“

=> Die EUR-Zone wird damit nun sicher absehbar endgültig zur Inflationszone, in der die Regierungen ihre sozialistischen Phantasien durch die Notenpresse drucken können. Nun endgültig legitimiert durch den EuGH. Wieder einmal wird Unrecht zu Recht gemacht! In einem billionenschweren, teuren Fall!
=> Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht??




EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

EZB finanziert Staaten

EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

Die EZB hat in ihrer heutigen Ratssitzung nicht nur eine weitere Senkung des Einlagezinssatzes auf minus 0,5 Prozent beschlossen, sondern zudem die Aufnahme eines neuen Anleihekaufprogramms mit einem Volumen von 240 Milliarden Euro pro Jahr.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert diese Planung wie folgt:

„Die EZB setzt nicht nur den Krieg gegen deutsche Sparer fort, sondern legt nur zehn Monate nach Ende des hoch umstrittenen Vorgänger-Programms ‚PSPP‘ direkt ein weiteres auf. Damit geht die EZB auf direkten Konfrontationskurs gegen das Bundesverfassungsgericht, das erst vor sechs Wochen in einer mündlichen Verhandlung zu ‚PSPP‘ eine durchgängig kritische Haltung zu weiteren Anleihekaufprogrammen eingenommen hatte. Es ist ein ungeheuerlicher Affront der EZB, dass sie das Urteil des nationalen Verfassungsgerichts des größten EU-Zahler- und Haftungsstaats Deutschland gar nicht erst abwartet, sondern mit der heutigen Entscheidung milliardenschwere Fakten schafft.

Es ist zudem bezeichnend für das supranationalistische Selbstverständnis der EU sowie für ihre Rücksicht auf nationale Rechtsinstitutionen, dass die EZB die absehbar negative Entscheidung des BVErfG gegen derartige Programme einfach ignoriert. Die Sachverständigen und die Richter in Karlsruhe sahen in dem Anleihekauf-Programm ‚PSPP‘ eine eindeutige Mandatsüberschreitung der EZB – und eine Verletzung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung gemäß Art. 123 AEUV.“




Wegducken geht jetzt nicht mehr

Wegducken geht nicht mehr

Wegducken geht jetzt nicht mehr

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.

Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…

Meine Damen und Herren:

Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.

Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!

ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.

Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!

Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!

Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.

Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!

Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.

Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:

„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“

Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!

 

 




Debatte zur Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestags bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB (Umsetzung BVG-Urteil zu PSPP v. 5.5.2020)

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 2.7.2020 (19.30 Uhr): Debatte zur Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestags bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB (Umsetzung BVG-Urteil zu PSPP v. 5.5.2020)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Es ist bemerkenswert, welchen Aktionismus der Altparteien ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bereits seit FÜNF JAHREN laufenden PSPP-Programm auslösen konnte.
Inzwischen liegt uns sogar eine LISTE des BT-eigenen Europa-Referats vor, die dokumentieren soll, wie AKRIBISCH man sich hier im Hause doch um eine Kontrolle der enormen EZB-Macht bemüht habe.

Interessanterweise beinhaltet diese Liste seit 2017 ÜBERWIEGEND AFD-Initiativen, die Sie allesamt abgelehnt haben!
Teilweise wollten Sie unsere Anträge gar nicht erst ZULASSEN – doch nun, ggü. dem Gericht, will man damit eifrig-offiziell dokumentieren, der Bundestag sei der vom Gericht geforderten „Integrationsverantwortung“ nachgekommen.
8 von 11 PLENARDEBATTEN zur EZB-Politik fanden aufgrund von AfD-Initiativen statt.
7 von 10 einschlägigen ANTRÄGEN stammen alleine nur von UNSERER kleinen Fraktion. Ebenso 6 von 11 einschlägigen ANFRAGEN!

Von der BundesREGIERUNG kam dagegen praktisch GAR keine Aktivität! Wenn Bundestag und Bundesregierung die absehbaren FOLGEklagen zu PSPP bestehen sollten, dann könnte das durchaus auch an von Ihnen zutiefst abgelehnten AFD-Aktivitäten liegen.

Doch geschenkt – Sie HABEN sich FORMELL nun um die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung bemüht… Wenn auch fünf Jahre zu spät. Und vor allem ungenügend, denn spätestens 2015 war klar, dass OMT und PSPP letztlich die deutsche Haushaltssouveränität aushebeln!
Der Bundestag hätte die Billionenentscheidungen viel FRÜHER nicht nur auf VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT prüfen müssen, sondern dazu vor allem verbotene monetäre STAATSFINANZIERUNG feststellen müssen!

Der Integrationsverantwortung werden wir nicht mit EINER von Karlsruhe erzwungenen Eildebatte zu PSPP gerecht. Und es genügt auch kein unverbindlicher „monetärer Dialog“ in nichtöffentlichen Zirkeln oder gar über unsere Geheimschutzstelle:

Schon im Lissabon-Urteil des BVG von 2009 steht: „Die rechtliche und politische Verantwortung des Parlaments erschöpft sich NICHT in einem EINMALIGEN Zustimmungsakt“. Nur REGELMÄßIGE Debatten HIER im PLENUM mit der Möglichkeit zu BeschlussANTRÄGEN, noch VOR der UMSETZUNG neuer EZB-Ankaufprogramme, erfüllen unsere Verantwortung! Genau dies beantragen Kollege Peterka und ich heute; leider steht im Gemeinschaftsantrag der ALTPARTEIEN dazu nichts! Der FDP-EINZELantrag dagegen enthält auch UNSERE Dauerrede, hier werden wir darum zustimmen.

Das aktuelle PEPP-Programm der EZB mit Volumen 1350 Milliarden Euro werden wir sogar GERICHTLICH prüfen lassen.

Der Rechtsauffassung „monetäre Staatsfinanzierung“ haben sich neben der AfD   Vertreter völlig unterschiedlicher Gruppierungen angeschlossen, darunter die ehemaligen Chef-Volkswirte der EZB Issing und Stark, Ex-Bundesbank-Präsident Schlesinger und sogar ein von den LINKEN bestellter Sachverständiger sowie das Bundestags-eigene EU-Referat.

Seit wenigen Tagen liegt nun die seit fünf Jahren vermisste Dokumentation der EZB zur Verhältnismäßigkeit von PSPP vor. Ich stelle fest, dass diese zuerst den Medien zugeleitet wurde und erst sehr spät uns Abgeordneten, leider eine übliche Unsitte.

INHALTLICH kommen wir bei der Prüfung von PSPP zu einem ANDEREN Ergebnis als die EZB: Die Folgen der permanenten Manipulation der Staatsanleihenmärkte sind für Sparer, Rentner, Mieter, künftige Steuerzahler sowie für Immobilienkäufer verheerend. Es droht das künstliche Aufblähen ALLER Vermögensmärkte. Die Nullzinsen führen zur Zombifizierung der Wirtschaft; zudem zu Umverteilungen von Arm nach Reich. Meine Damen und Herren Sozialpolitiker der Altparteien: INTERESSIERT Sie das überhaupt noch, wenn sich der Finanzsektor zulasten der einfachen Bürger bereichert?
Am Ende steht eine Depression – ganz zum Schluss gar ein Währungscrash!

Unsere im Ergebnis VERNICHTENDE Abwägung PSPP-Billionen gegen all diese Nachteile teilt übrigens auch eine neue Studie der Commerzbank.
Daraus zitiert: „Insgesamt bleiben selbst auf der Grundlage von Studien der EZB Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe. [Es] ergeben sich aus den Anleihekäufen große RISIKEN für die Finanzstabilität [!]. Die EZB SELBST betont, dass die negativen Auswirkungen einer expansiven Geldpolitik mit deren Dauer zunehmen würden.

Genügend Gründe also für uns, diese Auswirkungen nach inzwischen zehnjähriger Dauer immer kritischer zu beobachten, zu bewerten – und zu stoppen! Hier und heute!

Mit meinem LETZTEN Satz protestiere ich noch gegen die völlig ungenügende Behandlung dieses BILLIONENthemas hier im Bundestag in absurd kurzen 30 Minuten!