Illegitime Nebenhaushalte dominieren offiziellen Kernhaushalt

Illegitime Nebenhaushalte dominieren offiziellen Kernhaushalt

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2022: Schlussrunde zur Ersten Lesung des Bundeshaushalts 2022 (6 Min)

Über der ganzen Haushaltswoche schwebte das neue Lauterbach-Diktum: „Wir werden ab jetzt IMMER im Ausnahmezustand sein.“

In nur EINEM Haushaltsjahr werden über 10 Milliarden Euro für Corona-Tests ausgegeben; und sogar NOCH MEHR für irrationale mRNA-Impfungen, die Masseninfektionen in KEINERLEI Weise verringern. Derzeit sind es gut 150.000 an JEDEM Tag.

Kann es sein, dass sich DESWEGEN das Budget für Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsministers verVIERZIGfacht – sprich für Impfwerbung?! Nur ein SCHLECHTES Produkt muss derart teuer vermarktet werden – oder gar mit Zwang aufgenötigt. Hätten wir einen guten Impfstoff gegen ein WIRKLICH gefährliches Virus, es gäbe einen SCHWARZMARKT für Impfstoff. Und keine ImpfPFLICHTgesetze!

Der Bundestag wird zudem über NEBENhaushalte immer weiter entmachtet: Das Sondervermögen Bundeswehr wird technisch die Blaupause für Mrd-Positionen, die künftig „neben der Schuldenbremse“ stehen (Zitat Christian Lindner) – was treffender bedeutet: die „neben dem BUNDESHAUSHALT stehen“

SO kann man auch eben mal 200 Milliarden „fürs Klima“ versprechen.
Über ein „Klima- und Transformations-“ Sondervermögen, das bereits sehr hohe Rücklagen HAT und nun TROTZDEM auf Pump NOCHMALS Milliarden an Neuzuweisung bekommen soll…

Der Klimafonds kann dann langjährig ohne Rücksicht auf die Schuldenbremse etwa 40 Milliarden Euro pro Jahr ausgeben – über ein ZEHNTEL des Bundeshaushalts.

40 Milliarden Euro entsprechen etwa 205 Arbeitsstunden, die JEDER Steuerzahler zur Erwirtschaftung wird malochen müssen – also JEDES Jahr einen ganzen MONAT für die sogenannte Energiewende. Und das ist noch nicht einmal der GESAMTE Frondienst dafür. Wahnsinn.

 Das „Sondervermögen Bundeswehr“ bringt haushalterisch gleich MEHRERE Dammbrüche:

RICHTIG wäre es natürlich, ALLE Verteidigungsausgaben entsprechend dem Grundsatz der JÄHRIGKEIT regulär im Kernhaushalt einzustellen. Im vorliegenden Entwurf „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ steht jedoch:
„Eine Veranschlagung der Ausgaben des Sondervermögens im BUNDESHAUSHALT ist wegen des mehrjährigen Umsetzungszeitraums NICHT SINNVOLL“.

Nun, sehr VIELE Haushalts-Vorhaben sind MEHRJÄHRIG und unser Instrumentarium enthält GENAU DAFÜR die Werkzeuge der überjährigen Verpflichtungsermächtigung und der Übertragbarkeit von Mitteln in Folgejahre.

Dann die PRÄZEDENZLOSE Absicherung per GG-Änderung: Eine durch künftige Bundestage nur noch mit 2/3-Mehrheit änderbare Haushaltsposition ist m.E. verfassungsrechtlich HOCH bedenklich!
Soll das nun zur Vorlage für beliebige NEUE Ausnahmesituationen werden? ANDERE Kriege, WEITERE Pandemien, neue Jahrhundert-Herausforderungen, weitere existenzielle Zeitenwenden, weitere Nebenhaushalte…  Ab jetzt JÄHRLICH wiederkehrend?!

Der Kernhaushalt spiegelt dann nur noch einen TEIL der Wirklichkeit!
Das Sondervermögen bekommt sogar eine eigene Kreditermächtigung: Das ist ein Rückfall in die Zeit VOR der Schuldenbremse.

Und mangels Tilgungsplan findet die TILGUNG des Sondervermögens am Sankt-Nimmerleinstag statt!

Erinnern wir hier kurz an den FDP-Antrag 19/10616 „Schuldenbremse stärken“:   „Es muss künftig ein verbindlicher Tilgungsplan über die Dauer eines Konjunkturzyklus AUCH für NOTSITUATIVE EXTRASCHULDEN festgelegt werden.“

Tempi passati. Lange vergangene Zeiten…   

Und dann erinnern wir uns an den EUropäischen Nebenhaushalt „Next Generation“, der 2021 unter Vorwand „Corona“ etabliert wurde:
Schon 2022 soll nun der NÄCHSTE EU-Schuldenfonds kommen
. Dieses Mal angeblich zur Deckung von Kriegsfolgen. Nur EIN Jahr später also bereits das NÄCHSTE „einmalige, temporäre“ Gemeinschafts­schulden-Programm! Draghi gab dem Baby sogar schon einen Namen:

Resilienzfonds“.

Ich sagte hier im Haus am 25.2.2021 – fast prophetisch: „Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten ‚begrenzten Einzelermächtigung‘ beteiligt. Das ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch! Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE ‚begrenzte Einzel‘-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen. Der heutige Vorschlag stellt das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Art. 110 GG zur Disposition.

Dazu kommt dann vorgestern noch DIESE Meldung: Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen noch in DIESER WOCHE einen WEITEREN Wiederaufbau-Fonds auf den Weg bringen.

ALL das erfährt der Bundestag aus der ZEITUNG! Die Bundesregierung hatte uns im Ausschuss keine Auskunft gegeben. Obwohl EU-Ratspräsident Michel dazu feststellt: „Die Ansichten der EU-Mitgliedsstaaten zum Fonds unterscheiden sich nicht im Geringsten“.

Da schrillen alle Alarmglocken, denn was Michel, Macron und Draghi wollen, ist ja bekannt… Alle wissen es; nur der Deutsche Bundestag soll es noch nicht wissen. Nur HAFTEN u. ZAHLEN sollen die Deutschen dafür. Billionenschwer. Wir sollen unter Notstands-Vorwand heimlich in die illegale Transfer- und Haftungsunion geführt werden!!

So wird faktisch eine „EUROPÄISCHE Souveränität“ begründet, was ja hier inzwischen ganz offen AUSGESPROCHEN wird, was aber per Definition eine Abschaffung der DEUTSCHEN Souveränität bedeutet und was eindeutig verfassungswidrig ist!

Unser Versprechen dazu lautet: Sowohl beim Haushaltsnotstand als auch bei der Impfpflicht auf Basis des dauerhaften pandemischen Ausnahmezustands à la Lauterbach halten wir es mit … Willy Brandt:
„Wer mit dem NOTSTAND spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird uns auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden.“.

 

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[Es gilt das gesprochene Wort]