Erneute Haushalts-Notsituation? Die Ampel darf keinen Verfassungsbruch als Folge des vorherigen betreiben!

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Erneute Haushalts-Notsituation? Die Ampel darf keinen Verfassungsbruch als Folge des vorherigen betreiben!

Berlin, 19. November 2023.  An diesem Wochenende wurde bekannt, dass der Bundestag die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer angeblich unkontrollierbaren krisenhaften Situation (Energiekrise) erneut auszusetzen soll. Dies forderte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken als angebliche „Folge“ des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung schwenkt zwar nun endlich auf die einzig korrekte und eigentlich triviale Rechtssicht ein, die die AfD nicht erst seit dem Urteil des BVerfG von vorigem Mittwoch, sondern seit mehr als zwei Jahren vertritt: Die überjährig kreditfähigen sog. ‚Sondervermögen‘ und deren trickreiche Verbuchungssystematik, wegen der im Bundeshaushalt faktisch seit 2021 alle verfassungsrechtlichen Schuldenlimits ausgesetzt sind, sind verfassungswidrig! Alle Schuldenaufnahmen – egal ob im Kernhaushalt oder in den Sondervermögen, sind im Jahr ihrer Nutzung auf die Schuldenbremse anzurechnen. Leider jedoch sind die heute diskutierten Schlussfolgerungen der Regierung daraus die völlig falschen: Schon die IDEE von Frau Esken ist abwegig und verfassungskonform nicht durchführbar. Man kann nicht rückwirkend für 2023 die ‚Fortdauer‘ einer krisenhaften Situation behaupten, nachdem man regierungsseitig diese bzgl. Corona zum 31.12.2022 für beendet erklärt hatte. Speziell Finanzminister Lindner (FDP) war seit einem Jahr immer sehr ‚stolz‘ gewesen, erstmals seit 2019 dann 2023 wieder OHNE Ausrufung einer Notsituation (zuerst ‚Corona‘, dann ‚Energie‘) regiert zu haben.

Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation i.S.d. Grundgesetzes! Artikel 109 Grundgesetz erfordert zur Aussetzung der Schuldenbremse eine „Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht“. Ersteres ist erkennbar nicht der Fall. Zweiteres auch nicht, denn die mit Abstand wichtigste Ursache der hohen Energiepreise ist nicht der Krieg in der Ukraine, sondern schon seit 2011 die berüchtigte „Energiewende“ weg von Kernkraft, Kohle, Öl und Gas hin zu ‚erneuerbarem Gelegenheitsstrom‘, der Unsummen verschlingt, bei ehrlicher Footprint-Rechnung keineswegs CO2-neutral ist und zu 100% durch redundante konventionelle Energieerzeugung gedoppelt sein muss, wenn Blackouts vermieden werden sollen. Solche Blackouts wären auch keineswegs ‚der Kontrolle des Staates entzogen‘: Ganz im Gegenteil wären sie sogar eine FOLGE der schlechtesten Energiepolitik der Welt – also der deutschen Regierungspolitik…

Frau Eskens Idee wäre also nicht nur wie die ganze Energiepolitik der Ampel naturwissenschaftlich abwegig, sondern wegen der völligen Ignorierung der Voraussetzungen des Artikels 109 Grundgesetz ein WEITERER Verfassungsbruch mit Ansage – ausgerechnet als Antwort auf den durch das BVerfG im Urteil von Mittwoch erkannten Verfassungsbruch bei der Buchungspraxis in den Sondervermögen. Die SPD bzw. die Regierung würde EINEN Verfassungsbruch mit einem anderen ‚heilen‘. Eine solche Regierung handelt gegen den Rechtsstaat und nebenbei noch ökonomisch unverantwortlich. Man kann hier nur hoffen, dass die FDP EINMAL aufrecht bleibt und diesen erneuten rotgrünen Widersinn gegen Recht und Markt diesmal nicht mehr mitmacht.

Durch die Ausgabenstreichung im Klimatransformationsfond steht auch keineswegs die ‚Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf der Kippe‘, wie linksgrüne Politiker behaupten. Zu einem großen Teil sind die betroffenen sogenannten ‚Investitionen‘ des KTF grüne Geldvernichtungsprojekte im Namen der unverantwortlichen ‚Energiewende‘. Aus unserer Sicht sind dies weitgehend Des-Investitionen – also Beiträge zur Deindustrialisierung Deutschlands, denn ‚CO2-freie Produktion‘ und auch Wasserstoff-Projekte führen zur Abwanderung ganzer Branchen bzw. sind ohne jede Not begangene technologische Sackgassen. Viele könnten zum Wohle Deutschlands ersatzlos entfallen. Andere (wie die Halbleiter-Subventionen oder der reguläre Erhalt der Bahninfrastruktur) haben nichts mit Klimathemen zu tun und hätten wegen fehlendem Veranlassungszusammenhang nie im KTF auftauchen dürfen (sog. ‚Konnexitätsprinzip‘ – ebenfalls verfassungsrechtlich zwingend).

Man kann die nun durch die Rückkehr zum Recht entstehenden Geldprobleme nicht ohne GENERELLES Umdenken bei der gesamten CO2-Thematik lösen. Das in Deutschland menschengemachte CO2 ist schon quantitativ vollkommen unbedeutend für das Weltklima – sogar nach den hoch zweifelhaften eigenen Modellen des Weltklimarats. Es liegt in zentralem Interesse Deutschlands, die CO2-Ideologie so nicht weiterzuverfolgen. Wer das wie die Ampel und auch die Union TROTZDEM weiter tut, wird ab sofort in dauerhaftem Haushaltsnotstand verharren, der sich wegen der anhaltenden Deindustrialisierung noch permanent verschlimmern wird!

Die AfD würde all diese Dinge wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Erst wenn grundlegend andere energiepolitische Entscheidungen durch eine neue Regierung getroffen sind, kann man die Fehler der alten Regierungs-Ideologie mit Steuermitteln abfedern, da man sonst ein Subventionsfass ohne Boden bedienen würde. Man kann solche Fehlentscheidungen auf Dauer nicht mit noch so viel Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich schon bei der ersten Rede am Tag der Ausrufung des ersten Corona-Haushaltsnotstands am 25.März 2020 im Bundestag sagte; und wie die AfD das seitdem immer und immer wieder vertrat und vertritt. Ausgeglichene Haushalte sind auf Dauer nur mit sinnvoller und ideologiefreier Allgemeinpolitik / Wirtschaftspolitik / Gesundheitspolitik / Außenpolitik zu erreichen.

Fazit: Der KTF und die seit 2021 praktizierte Verbuchung von Schulden in den Sondervermögen (KTF, WSF, andere) waren seit 2021 IMMER verfassungswidrig. Das BVerfG hätte all das schon per Eilentscheid 2021 stoppen müssen – das Urteil am Mittwoch kam viel zu spät – Hunderte Milliarden Euro zu spät… Die wenigen sinnvollen Projekte des KTF (Waldfonds / Aufforstung) müssen in den regulären Haushalt umgebucht werden. Die sinnlosen klimaideologischen Projekte müssen ersatzlos gestrichen werden. Die absurde Klimaideologie (die auch NICHT durch ein Klimaurteil des BVerfG von 2021 irgendwie zwingend zu verfolgen wäre, wie es die Ampel aber leider noch immer behauptet) ist sofort aufzugeben und endlich wieder eine naturwissenschaftlich rationale und an deutschen Interessen und deutscher Versorgungssicherheit orientierte Energiepolitik mit Fokus auf Grundlast-Abdeckung durch inländische grundlastfähige Kraftwerke zu betreiben! Die DANACH noch verbleibenden sozialen Härten kann die Regierung dann im Zuge von Notstandsdiskussionen gerne auch mit der AfD verhandeln – wir werden uns als verantwortungsvolle Opposition DANN (!) diesen sozialen Debatten und ggf. Subventionen nicht verweigern.

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-schuldenbremse-erneut-auszusetzen-waere-weiterer-verfassungsbruch-mit-ansage




Ein Hauch von Weimar

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 28.11.2023: Generaldebatte zur Haushaltskrise 2023/24

Frau Präsidentin: Wir erleben historische Wochen. Die Rechts-brüche und Fehlentscheidungen von Jahren kulminieren in einer Haushaltskrise, hinter der sich eine tiefgehende Regierungs- und Vernunftkrise verbirgt.

Die Schlussfolgerungen des Kanzlers aus einem zwingenden Urteil des Verfassungsgerichts sind abwegig u. unlogisch: Die Regierung kann nicht rückwirkend für 2023 die Fortdauer einer „unkontrollierbaren Notsituation“ behaupten, nachdem sie selbst diese 2022 für beendet erklärt hatte.

Man durfte gespannt sein, ob diesmal über eine Energienotlage begründet werden würde. Oder über Kriege im Ausland?
Oder erneut aufflammendes Corona-Wüten? Die unmittelbar bevorstehende Erdüberhitzung? Oder vielleicht eine Sturmflut, wie sie vorige Woche in Schleswig-Holstein als Notstands-Begründung bereits für 2024 herhalten musste…?
gestern Abend kam nun die Auflösung: Der Krieg von Februar 2022 und sogar die Ahrtalflut von 2021 sind die Schuldigen an der Not 2023.
All das entdecken Sie direkt nach dem Urteil ganz plötzlich im November ’23 rückwirkend zum Januar?! Auf welch peinlichem Niveau sollen wir denn noch getäuscht werden?

DIESE Begründung dem Bundestag zur Abstimmung zuzumuten, wird gleich der NÄCHSTE Verfassungsbruch sein: Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz! Man heilt keinen Verfassungsbruch durch einen weiteren, Herr Bundeskanzler!

Sie haben als Kanzler in einer Ihrer ersten Amtshandlungen zusammen mit dem neuen Finanzminister Lindner den absurden Nachtragshaushalt ’21 dann 2022 beschlossen – und darin auch schon die eindeutig verfassungswidrige Buchungssystematik.

Die illegalen Kredite der Sondervermögen über viele Milliarden Euro sollten die Spardose sein zur Umsetzung der Gesellschafts-verändernden rotgrüngelben Ziele.
Die gesamte Politik der CO2-hysterischen Energievorgaben, der Masseneinwanderung, der woken Gesellschafts-Transformation, der Industriefeindlichkeit, der milliardenteuren Corona-Lockdowns, und der Waffengeschenke ins Ausland wäre ohne diese Gelder nicht denkbar gewesen. Leider hat Ihnen das Verfassungsgericht erst jetzt die finanzielle Geschäftsgrundlage entzogen: Dutzende Milliarden zu spät.

Deutschland wird nun schon seit VIER Jahren finanziell notregiert. Es weht ein Hauch von Weimar: Dort wurde ab 1930 notregiert – meist gestützt auf Notverordnungen. Seit 2020 werden von GroKo und Ampel nun durchgängig „Notsituationen“ erklärt! Die Schuldenbremse wird so geschreddert – das Grundgesetz anhaltend umgangen!    

Die Grünen-Chefin Lang fordert sogar schon die dauerhafte Aussetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse über einen permanenten Notstand: Zitat: „Wir werden auch für die nächsten Jahre die Aussetzung diskutieren müssen, das ist die Debatte, die jetzt ansteht.“

Die Ampel steht vor dem politischen, moralischen und finanziellen Bankrott! Verfassungskonform kann das Land nur noch mit einem grundlegenden Kurswechsel regiert werden.
Die selbsternannte demokratische Mitte hat mit mindestens drei Haushalten an der Verfassung vorbeiregiert!
Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn bräuchte? 

Man kann sich nicht dauerhaft aus einer Krise drucken. Man kann die jahrzehntealten Lebenslügen der Politik aller Altparteien nicht dauerhaft mit Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich es hier im Bundestag schon am Tag der Ausrufung der ersten Notlage im März 2020 sagte.

Herr Scholz: Ihre von Anfang an ungedeckten, vorsätzlich illegal ausgestellten Schecks haben die deutsche Misere sogar verschlimmert. Wäre dieses Geld nicht ausgegeben worden, stünde Deutschland heute nicht nur finanziell, sondern umfassend besser da!     

Und sie alle haben seit Kohl´schen Scheckbuch-Zeiten mitgemacht!

Die AfD ist bereit, den Schutt wegzuräumen. Aber erst dann, wenn Sie die Fehlentscheidungen einräumen und den Weg für einen Neuanfang freimachen: für eine endlich wieder rational-national geführte Regierung!

Dann besteht trotz der horrenden Schäden durch seit acht Jahren aufgegebene Grenzen und durch Billionen an zinstragender Verschuldung, die noch Haushalte bis 2070 belasten wird, die Chance auf eine Rettung Deutschlands.
Doch zunächst braucht es Ihren Abgang als läuternde Katharsis, die ja in der klassischen Tragödie die Voraussetzung zur Heilung ist.

[Es gilt das gesprochene Wort]

 

 




AfD muss Union zum Jagen tragen

AfD muss Union zum Jagen tragen 

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.

Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!

Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.

Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern! 

Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.

[Es gilt das gesprochene Wort]