Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Berlin, 30. November 2022. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Koalition in einem Interview vorgeworfen, die wahre Haushaltslage zu verschleiern und die Schuldenbremse zu unterlaufen. Die tatsächliche Neuverschuldung sei mit 107 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die ausgewiesene Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist in der Sache richtig, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs die Bundesregierung für das Unterlaufen der Schuldenbremse kritisiert. Dennoch ist diese Kritik zu zaghaft und kommt auch zu spät. Der verfassungswidrige Haushalt 2023 wurde vor genau einer Woche verabschiedet.
Die genannte Zahl von 107 Milliarden Euro ist zudem nicht nachvollziehbar. De facto beträgt die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr 190 Milliarden Euro – unter Einbeziehung der Sondervermögen. Der Haushalt 2023 ist demnach glasklar verfassungswidrig, wie übrigens fast alle Haushaltsgesetze seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020, als die unselige Praxis der kreditfinanzierten Rücklagen noch von der alten Bundesregierung eingeführt wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Gründe der Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 darlegt und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht fordert (Bundestagsdrucksache 20/4575).  Dieser Antrag erreichte jedoch nicht das nötige 25-Prozent-Quorum. Die übrigen Oppositionsfraktionen scheinen demnach kein Interesse daran zu haben, diese nun auch vom Rechnungshof gerügte Praxis überprüfen zu lassen. Einmal mehr zeigt sich also der Unterschied zwischen echter und scheinbarer Opposition.“

Bundestagsdrucksache 20/4575: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004575.pdf

https://www.afd.de/peter-boehringer-der-bundeshaushalt-2023-ist-verfassungswidrig-die-kritik-des-rechnungshofs-zu-zaghaft




Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion

Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion

Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.

Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.

Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“

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https://afdbundestag.de/peter-boehringer-klage-gegen-nachtragshaushalt-erfolgreich-karlsruhe-bestaetigt-sicht-der-afd-fraktion