Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Berlin, 2. September 2022. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss die Darstellungen im Haushaltsentwurf 2023 deutlich kritisiert. Die echte Nettokreditaufnahme des Bundes läge 2023 viermal so hoch wie ausgewiesen. Hintergrund dafür ist insbesondere die mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeführte Buchungssystematik bei der Berechnung der Schuldengrenze, welche die Kreditaufnahme in den Sondervermögen von der Berechnung ausschließt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:

„Mit der seit diesem Jahr angewendeten Buchungssystematik werden nicht nur die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt, sondern auch die Maßgaben des Art. 115 Abs. 2 S. 5 GG, welcher eine Bereinigung um finanzielle Transaktionen bei der Berechnung der Schuldenbremse vorschreibt. Diese Bereinigung entfällt, wenn die Kreditaufnahme in den Sondervermögen nicht berücksichtigt wird. Die AfD-Fraktion hat hierzu bereits im Januar ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben, welches diese Sichtweise letztlich stützt (WD 4 – 3000 – 011/22).

Die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bundeshaushalts kann erst nach dessen Verabschiedung im Wege eines Normenkontrollverfahrens erfolgen. Hierfür ist ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Ich fordere die Abgeordneten des Bundestags heute schon auf, die neue Praxis der Schuldenberechnung gerichtlich prüfen zu lassen, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen.

Bereits am 1. Juli 2022 habe ich im Übrigen per Pressemitteilung auf die Unstimmigkeiten im Haushaltsentwurf 2023 hingewiesen. Damals schrieb ich:

‚Die echte Nettokreditaufnahme liegt viel höher als sie ausgewiesen ist. Insbesondere die Ausgaben in den Sondervermögen sind in weitem Umfang schuldenfinanziert. Die Umgehung der Schuldenbremse, die im Haushalt 2023 nun erstmals ganz offensichtlich zutage tritt, bedeutet schleichenden Tod der Schuldenbremse.‘

Damals war das den wenigsten Zeitungen keine Meldung wert, heute findet sich das Thema auf der Titelseite der Welt. Die AfD-Fraktion begrüßt allerdings, wenn der Bundesrechnungshof zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.“




Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Berlin, 30. November 2022. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Koalition in einem Interview vorgeworfen, die wahre Haushaltslage zu verschleiern und die Schuldenbremse zu unterlaufen. Die tatsächliche Neuverschuldung sei mit 107 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die ausgewiesene Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist in der Sache richtig, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs die Bundesregierung für das Unterlaufen der Schuldenbremse kritisiert. Dennoch ist diese Kritik zu zaghaft und kommt auch zu spät. Der verfassungswidrige Haushalt 2023 wurde vor genau einer Woche verabschiedet.
Die genannte Zahl von 107 Milliarden Euro ist zudem nicht nachvollziehbar. De facto beträgt die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr 190 Milliarden Euro – unter Einbeziehung der Sondervermögen. Der Haushalt 2023 ist demnach glasklar verfassungswidrig, wie übrigens fast alle Haushaltsgesetze seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020, als die unselige Praxis der kreditfinanzierten Rücklagen noch von der alten Bundesregierung eingeführt wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Gründe der Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 darlegt und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht fordert (Bundestagsdrucksache 20/4575).  Dieser Antrag erreichte jedoch nicht das nötige 25-Prozent-Quorum. Die übrigen Oppositionsfraktionen scheinen demnach kein Interesse daran zu haben, diese nun auch vom Rechnungshof gerügte Praxis überprüfen zu lassen. Einmal mehr zeigt sich also der Unterschied zwischen echter und scheinbarer Opposition.“

Bundestagsdrucksache 20/4575: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004575.pdf

https://www.afd.de/peter-boehringer-der-bundeshaushalt-2023-ist-verfassungswidrig-die-kritik-des-rechnungshofs-zu-zaghaft




Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Berlin, 5. Dezember 2023. Im Bundestag fand heute die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 statt. Kernpunkte der Debatte waren die Fragen der Verfassungskonformität des Haushalts generell, die vollständige Verbuchung der Schuldenaufnahme in Sondervermögen sowie die Frage, ob eine Notsituation, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt, überhaupt vorliegt.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 nicht vollständig um. Dies aus zwei Gründen.

Erstens
: Die Berechnung der tatsächlichen Nettokreditaufnahme ist unvollständig. Nur zwei Sondervermögen werden dabei berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden Euro. Die echte Neuverschuldung liegt also mit 85 Milliarden Euro deutlich höher als die Bundesregierung zugibt. Insgesamt wird die nach Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme um knapp 60 Milliarden Euro überschritten. Sparanstrengungen, die diesen Schaden in irgendeiner Weise minimieren, hat die Bundesregierung bis heute nicht unternommen.
Nach eigenen Aussagen ist die Regierung noch am Prüfen, wie und ob die Neuverschuldung weiterer Sondervermögen einzurechnen ist, doch erstens ist die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht so kompliziert und zweitens müsste man Vorsicht walten lassen, wenn man nicht schon wieder ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen will. Die Bundesregierung trickst also weiter. Offenbar will Finanzminister Lindner nicht mit 85 Milliarden Euro Neuverschuldung 2023 assoziiert werden, nachdem er seit 2021 bereits hunderte Milliarden Euro zu verantworten hatte.

Zweitens und noch bedeutender
ist jedoch die Frage, ob der gesamte Ansatz, eine Notsituation auszurufen, überhaupt sachgerecht ist. Hieran bestehen auch nach der Anhörung durchgreifende Zweifel. Denn faktisch hat die Bundesregierung das ganze Jahr nicht so agiert, als ob es eine unkontrollierbare Notsituation bei der Energieversorgung gäbe, sondern im Gegenteil aktiv das Energieangebot in Deutschland verknappt, etwa durch die Sanktionspolitik oder das Abschalten der Atomkraftwerke. Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei.

 

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-ampel-regiert-weiter-an-der-haushaltsverfassung-vorbei