„Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0“ Verstöße können mit einer halben Million Euro geahndet werden

Mietpreisbremse in Berlin

„Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0“ Verstöße können mit einer halben Million Euro geahndet werden

Modernisierungsmaßnahmen künftig genehmigungspflichtig!

Neue Info aus der Hauptstadt der Neo-DDR, Berlin. 30 Jahre seit 1989 sind offenbar zu lang für das kollektive Gedächtnis der Linken. Der RotRotGrüne Senat will mit Gewalt wieder Wohnsubstanz-Zustände wie damals…
Und angesichts der STRAFEN bei „Zuwiderhandlung“ gegen dieses absurd in die Vertragsfreiheit freier Menschen eingreifende Gesetz von über 500.000 EUR und mehr (!!), gilt hier schon fast mal wieder Solschenizyn:
Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen [ = GG-Brecher im Berliner Senat, siehe Artikel] verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.
PS: Das passt übrigens auch gut zum erst gestern hier verlinkten Wunsch von Habeck nach planzentralistischen Zuständen. Ob die Grünen es nun so aussprechen oder nicht: Sie WOLLEN zurück zum Plansozialismus. An ihren Taten sollt ihr sie messen! Die SPD natürlich auch (Kühnerts Enteignungsforderung ist ja bereits in der Welt). Die der LINKEN ja ohnehin.
=> Schöne neue GrünRotRote Welt – im AGH Berlin bereits heute zu besichtigen. Es wird enden wie in der DDR: Repressalien und Armut in einer Welt ohne Bürgerrechte und Privateigentum.

Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0

19. Juni
2019 https://www.mmnews.de/wirtschaft/125994-mietendeckel-berlin-ddr-2-0

Rot-rot-grün mach
Ernst. 29 Jahre nach der Wiedervereinigung kommt die Kehrtwende: Von freie
Marktwirtschaft zurück in sozialistische Planwirtschaft. Mit Mietendeckel
werden die Hauptstadtwohnungen dem Verfall preisgegeben. Berlin droht zur
Kulisse einer Sowjet-Stadt zu werden.

Gestern hat der
Berliner Senat das Einfrieren der Hauptstadt-Mieten für die nächsten fünf Jahre
beschlossen. Der Beschluss des rot-rot-grünen Senats ist Vorlage für ein
entsprechendes Landesgesetz.
Der
entscheidende Passus – Neuvermietungen – wird wohl lauten: „Bei Vermietung
von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen
Mietverhältnis verlangt werden, sofern diese die Mietobergrenze nicht
übersteigt.“

Doppelte Begrenzung: Einfrieren alter Mieten + Obergrenze .

Verstöße werden können
mit einer halben Million Euro geahndet werden

Bei
dieser Begrenzung handelt es sich nicht bloß um ein einfaches Einfrieren
bestehender Mieten, sondern um eine doppelte Begrenzung. Nicht nur wird die
“alte Miete” eingefroren, bei einer Neuvermietung wäre diese Miete – wenn sie
die Obergrenze übersteigt – sogar zu reduzieren.

Verstöße gegen diesen
Mietendeckel sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße
geahndet werden, hinzu kämen zivilrechtliche Forderungen auf Rückzahlung und
Schadenersatz der getäuschten Mieter.

[Anm PB: Welche Strafen
gibt es noch für Asylbetrug, Vergewaltigung und Mord?]

Modernisierungsmaßnahmen zukünftig genehmigungspflichtig
Instandsetzungen werden so wohl auf die lange Bank geschoben
und der Neubau fällt hinten runter.

Doch
SPD, Linke und Grüne machen beim bloßen Einfrieren und dem Festsetzen einer
Obergrenze noch nicht Halt: auch Modernisierungsmaßnahmen sollen zukünftig
genehmigungspflichtig sein. Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
twitterte mit Sorge: „Ein #Mietendeckel ist nicht das
Entspannungs-Instrument für das es der Senat verkaufen möchte. Instandsetzungen
werden so wohl auf die lange Bank geschoben und der Neubau fällt hinten
runter.“

Doch
bei allem Aktionismus der (Dunkel-)Roten und Grünen in der Hauptstadt bleibt
die Frage, ob die Pläne zur Wohnungsplanwirtschaft mit dem Grundgesetz
vereinbar sind.

Ist die Berliner Wohnungsplanwirtschaft mit dem Grundgesetz
vereinbar?
Unbestritten liegt
die (zivilrechtliche) Gesetzgebungskompetenz in Sachen Miete beim Bund. Das
Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; Hausherr hier ist der
Bund und nicht die Länder, also auch nicht Berlin. Doch seit der
Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für “das
Recht des Wohnungswesens” – ohne das eindeutig geklärt ist, was alles darunter
fällt.
Nach Ansicht der Berliner SPD fällt eine
öffentlich-rechtliche (nicht zivilrechtliche) Regulierung der Mietenhöhe in
diesen Bereich.
  …
Experte warnt: Selbst
wenn Berlins Vorstoß verfassungswidrig sei, könnte es Jahre dauern bis die
Regelung gekippt wird. Ob Vermieter dann Entschädigung erhalten, sei unklar.