AfD muss Union zum Jagen tragen

AfD muss Union zum Jagen tragen 

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.

Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!

Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.

Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern! 

Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.

[Es gilt das gesprochene Wort]

 




Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Berlin, 19. Januar 2024. Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 abgeschlossen. Der neue Entwurf sieht ohne die Berücksichtigung von Sondervermögen ein Ausgabenvolumen von 476,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von offiziell 39,0 Milliarden vor.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Ampel-Koalition setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem Haushalt 2024 nicht vollständig um, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die Entnahme aus der sogenannten Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechnet. Insbesondere der Klima- und Transformationsfonds fungiert dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen beträgt somit nicht 476 Milliarden, sondern eher 550 Milliarden und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, sondern bei 77 Milliarden; wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzunimmt, sogar bei 97 Milliarden und wenn man Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland vollumfänglich aufkommen muss, sogar bei 111 Milliarden. 

Die Ampel bleibt somit auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe gibt es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopft sie durch mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme. Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die AfD hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden Euro gemacht, so dass bei vollständiger Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Milliarden Euro möglich wären.
Insbesondere fordert die AfD die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.

Im Ergebnis bleibt der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.23 mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind. Sowohl die Schuldenaufnahme im KTF als auch die Entnahme aus der sogenannten Rücklage, welche nichts anderes ist als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen der Vorjahre, stellen eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und sind folglich auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht, dass das anders wäre, hat die Ampel exklusiv.“

Peter Boehringer: Bundeshaushalt 2024 bleibt verfassungswidrig – echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro




AfD konkret und verfassungskonform – Union Totalausfall

AfD konkret und verfassungskonform – Union Totalausfall

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 30.1.2024: Auftaktrede zur Zweiten Lesung des Buundeshaushalts ‘24

Frau Präsidentin: Die Regierung bleibt auf Verschuldungskurs. Einsparungen gibt es im Haushalt ‘24 praktisch nicht.    Haushaltslöcher stopft man durch Neuschulden, die man offiziell mit 39 Milliarden Euro ausweist, was jedoch gerade einmal ein Drittel der Wahrheit ist.

Unter Berücksichtigung der Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und über die sogenannte Rücklage beträgt die Neuverschuldung 77 Milliarden Euro. Inklusive der Schulden im Sondervermögen Bundeswehr, das zu einem kleinen Teil sogar für den Ukrainekrieg zweckentfremdet wird, beträgt sie 97 Milliarden. Und wenn man noch die Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland aufkommen muss, sogar 111 Milliarden Euro.
111 Milliarden zuzüglich Zinsen ist also die Summe, die nur aufgrund des Haushalts ‘24 von künftigen Generationen zurückgeführt werden muss.
Sämtliche „Prestige-Projekte“ der Ampel können nur noch mit Hilfe von Schattenhaushalten finanziert werden: die gescheiterte Energiewende; die von CO2-Hysterie getriebenen Visionen einer Wasserstoffwirtschaft, des millionenfach erzwungenen Heizungs­austauschs und der „Dekarbonisierung“ des Landes; die woke Gesellschafts-Transformation; die Finanzierung eines Kriegs, der nicht der unsere ist; die superteure Masseneinwanderung: Wenn Sie die Schuldenbremse wirklich einhalten würden, hätten Sie für all diesen Wahnsinn kein Geld mehr.

Leider hat Ihnen das Verfassungsgericht erst 2023 die finanzielle Geschäftsgrundlage entzogen. Doch selbst jetzt setzen Sie das Urteil aus Karlsruhe nicht vollständig um: Schon die 28 Milliarden KTF-Schulden sind eindeutig urteils- und damit verfassungswidrig!

Die Verschuldung 2024 ist bereits jetzt dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig: Also noch ohne absehbare weitere Schuldenaufnahme für die Ukraine, ohne milliardenschwere Notkompensationen für Gaskraftwerke und ohne Milliarden-zahlungen an Solar- und Windparkbetreiber.

Der Haushalt ‘24 bleibt damit verfassungswidrig. Wir beantragen darum auch für diesen Haushalt erneut eine Verfassungsklage. Wir appellieren besonders an die CDU, mit uns zusammen die notwendigen 25% zu dieser Normenkontrollklage aufzubringen! Da die Union zumindest teilweise dieselbe Rechtssicht hat und deswegen ihre Mitwirkung am Haushalt ‘24 im Ausschuss ja sogar demonstrativ verweigert hat, sollte das eigentlich ein Selbstläufer sein, Herr Merz!

Trotz der riesigen Aufschuldung bleibt die Ampel hart bei der Steuererhöhung auf Agrardiesel und bei der Belastung der Fischereibetriebe. Es ist ein erbärmliches Schauspiel: Man belastet deutsche Landwirte und Fischer, während unzählige Milliarden für Ausland, Krieg und Klima nach wie vor verschleudert werden!

Haushaltsprobleme könnte man auch durch völlig andere Einsparungen lösen. Die AfD hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden gemacht: bei der CO2- und Klimaideologie; der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen; bei Waffenlieferungen; Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.

Diese Einsparungen nutzen wir, um unter Einhaltung der Schuldenbremse durchgreifende Steuerentlastungen von 51,5 Milliarden Euro vorzunehmen: Insbesondere fordert die AfD die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

Nur die AfD hat einen verfassungskonformen Haushalt gemäß Artikel 109, 110 und 115 Grundgesetz vorgelegt. Nur die AfD ist die Partei der Stabilität und der ökonomischen Vernunft. Auch darum werden wir so bekämpft – wir legen die Rechtsbrüche und Verschwendungssucht der anderen Parteien unbestechlich offen.

Manche sagen: „Es ist doch nur Geld“. Doch nein, es ist genau das Geld, mit dem die illegale Masseneinwanderung und der Irrsinn der deutschen Deindustrialisierung finanziert wird. Also Irreversibles. Es ist nicht „nur Geld“. Es geht um alles: Es geht um unser Deutschland!

[Es gilt das gesprochene Wort]

 




„Nach uns die Sintflut“ als Motto des letzten Haushaltsentwurfs der Ampel

„Nach uns die Sintflut“ als Motto des letzten Haushaltsentwurfs der Ampel

Berlin, 17. Juli 2024. Finanzminister Lindner hat heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach langer Vorlaufzeit den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vorgestellt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Die Ampel hat die durch ihre selbstverschuldete Verspätung gewonnene Zusatzzeit nicht genutzt. Ihr Haushaltsentwurf ist ein unseriöses Paket aus gewagten Annahmen, rechtlichen Grenzgängen und damit hohen Finanzierungsrisiken. Zudem ist er unfertig, denn hohe Ausgaben sind nicht klar finanziert. Die Ministerien müssen noch immer 17 Milliarden Euro an völlig ungeklärten Zusatz-Sparleistungen (,Globale Minderausgaben‘) erbringen, obwohl die Neuverschuldungsmöglichkeit mit 44 Milliarden Euro durch Lindner bereits maximal ausgereizt wird.

Auch auf der Einnahmeseite dominieren Wunschdenken und Illusion. Die Ampel spekuliert auf Zusatzeinnahmen (,Globale Mehreinnahmen‘) in Höhe von 14 Milliarden Euro über Wachstum, das irgendwie wundersamerweise generiert werden soll durch Unternehmen, die doch durch rot-grün-gelbe ideologische Regulierungswut maximal planwirtschaftlich gegängelt werden. An solches Wachstum glaubt aber die Regierung selbst nicht, denn gleichzeitig kalkuliert sie an anderer Stelle im Entwurf paradoxerweise auch 2025 fast zehn Milliarden Mehrverschuldung wegen der schlechten Konjunkturlage ein – wie auch schon 2024. Ein offener Widerspruch, der auch heute trotz unserer Nachfrage in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses nicht aufgelöst wurde.

Weiterhin sehen wir im Entwurf alte und neue, unseres Erachtens rechtswidrige Neuverschuldungsoptionen vorbei an der Schuldenbremse: über den KTF oder über die zum ‚Nebenhaushalt‘ missbrauchte Bilanz der Deutschen Bahn und anderer ,privater‘ Kreditvehikel.

Generell versucht die Ampel alles, um sich über die Ziellinie im Herbst 2025 zu schleppen: Viele Ausgaben werden trickreich in Jahre ab 2026 verschoben – zu zahlende Zinsagios etwa werden erstmals über viele Jahre gestreckt. Einnahmen dagegen werden zum Teil nach 2025 vorgezogen. Vor allem aber werden unseres Erachtens mit vollem Vorsatz sicher absehbare Ausgabepositionen zu tief angesetzt. Das aktuell explodierende Bürgergeld etwa wird 2025 völlig illusorisch und datenwidrig einfach mal um 5,5 Milliarden unter den aktuell für 2024 absehbaren, eben erst erhöhten, Ansatz abgesenkt. Rund die Hälfte davon geht an Ausländer. Auch die aus der CO2-Planwirtschaft resultierenden EEG-Vergütungen werden höher als geplant ausfallen.

Die Ampel plant offenbar ausgabenseitig nur bis genau zum Wahltermin im September 2025. Jeder neue Finanzminister wird bei derartiger Fehlplanung sofort nach Amtsübernahme noch im Jahr 2025 ein riesiges Problem bekommen. Da aber zum Beispiel ein Kanzler Merz bei den unverantwortlichen Ausgabeplanungen der Union zur Aufrüstung fremder Staaten die Option eines Sparhaushalts oder einer Haushaltssperre ebenfalls nicht ziehen wird, wird jede realistisch denkbare Regierung ab Ende 2025 entweder einen Nachtragshaushalt unter Bruch der Schuldenbremse oder einen ,kalten Bruch‘ des Haushaltsrechts vollziehen: die bereits hinter vorgehaltener Hand diskutierte illegitime aber leider nicht unmögliche Nutzung des sogenannten ,Kontrollkontos‘ des Haushalts.

In jedem Fall wurde heute das Motto der Ampel in ihrem letzten Jahr sehr deutlich: ,Nach uns die Sintflut!‘ Die AfD-Fraktion wird als Treuhänder der Steuerzahler die nun anstehenden Haushaltsberatungen sehr kritisch begleiten.“

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-nach-uns-die-sintflut-als-motto-des-letzten-haushaltsentwurfs-der-ampel