Mein Versprechen zu Impfungen

Wegen unendlich vieler Zuschriften zum Thema „Impfpflicht durch die Hintertür“ / Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zu einer extrem heiklen Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes vom 29.4. hier ein Tätigkeits- und Positionierungsbericht von mir / der AfD:
Wir (und NUR wir) bzw ich hatten das Thema schon lange VOR dem 29.4. auf dem Radar! Auch wenn es im Mainstream wie immer totgeschwiegen wurde. Man beachte hierzu bitte die FB-Debatte hier https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2687480771488985&set=a.1577233879180352&type=3 und auch hier https://www.facebook.com/peter.boringer.7/posts/2690858541151208
Zudem diese glasklare Positionierung von mir schon von April 2020:
„Impfen ausschließlich freiwillig!“
https://www.pboehringer.de/mein-versprechen-zu-impfungen/
Zu den sehr aktuellen Planungen der BuReg und aller anderen Altparteien (außer den Linken) für ein Online-IMPFREGISTER, ohne Negativeinträge darin gegen gewisse Krankheiten (durch Impfung oder überstandene Krankheit) man gewisse Grundrechte verlieren kann, nachfolgend diese Einschätzung von mir sowie ein Text der AfD im Bundestag (bayerische Landesgruppe), der exakt diese Planung schon VOR deren Bekanntwerden antizipiert hatte und sich dagegen ausgesprochen hat! Siehe unten Link – darin im Text ganz unten:
https://www.afdbayern.de/csu-soeder-und-die-freien-waehler-verbreiten-angst-und-schrecken 30.4.2020
„Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, daher lehnen wir Immunitätsausweise, Corona-Apps oder ähnliche Register und Kennzeichnungen von Personen ab. Auch Zwangsimpfungen lehnen wir entschieden ab, Lockerungen dürfen nicht von Impfungen abhängig gemacht werden.“
Weiterer Kommentar Peter Boehringer zum Thema:
… Nochmals zu diesem wichtigen und schon kommende Woche im Bundestag zu behandelnden Thema „Immunitätsausweis“ (Do 7.5, Top 16a erste Gesetzeslesung im BT ; Anhörung im Gesundheitsausschuss am 11.5.; zweite Lesung wohl schon 14.5.; 15.5. dann im Bundesrat!):
Man kann es drehen wie man will: Es IST eine Impfpflicht durch die Hintertür! Aus dem Grundsatz „Jeder ist unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils“ / „In dubio pro reo“ wollen die BuReg (von der ja diese „Formulierungshilfe“ bzw dieser Kabinettsentwurf kommt) und einige Altparteien die Umkehrung machen: „Jeder ist schuldig bzw gefährlich ungeimpft bis zum Beweis des Gegenteils … jeder kann als ‚Krankheitsverdächtiger‘ gelten und muss ohne Beweis der Nichtansteckungsfähigkeit (nur per Immunitäts- / Impfnachweis möglich) darum potenziell ‚Schutzmaßnahmen‘ bzw Grundrechtseinschränkungen gegen sich ertragen.“.
=> Im Gesetzesentwurf der CDU/CSU/SPD-Koalition (heute noch getarnt als „Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des DBT einzubringenden Gesetzesentwurf“, weil man noch andere Fraktionen dafür gewinnen will) , Artikel 28 neu, soll das so kodifiziert werden. WELCHE Rechte genau man unter welchen Umständen und mit welchem Status (zB „Krankheitsverdächtiger“…) verliert, ist recht offen. Der entsprechende Art 28 neu des Gesetzesentwurfs ist gefährlich schwammig formuliert. Unten nochmals der genaue Wortlaut dieses superheiklen §. Man beachte bei Interesse im Link auch den §22, der die genauen Inhalte der künftig verpflichtenden Impfdokumentation enthält.
=> Die AfD möchte für die zweite Lesung am 14.5. eine namentliche Abstimmung dazu beantragen, so wie es sie im Nov 2019 im BT auch zur (damals noch eingeschränkten) Masern“impfplicht“ getan hatte. Mit beeindruckendem Ergebnis: NUR die AfD war damals gegen dieses Gesetz! https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=636
Man beachte, dass durch die o.g. Beweislastumkehr entgegen der bisherigen Regelung die vom InfSchG schon IMMER vorgesehenen Zwangsmaßnahmen (v.a. Quarantäne von Kranken / Infizierten und Infektionsverdächtigen) nun völlig unbillig auf praktisch JEDEN ausgedehnt werden können, denn jeder „kann sich ja nun entlasten / als nicht infiziert bzw ansteckend ausweisen, weil es ja die Impfkarte gibt“…
Wichtige PM der Bundes-AfD vom 2.5. zu diesem Thema.
https://www.afd.de/stephan-brandner-ein-klares-nein-zu-zwangsimpfung-immunitaetsausweis-und-bespitzelung/ , daraus
„Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen, oder darauf zu verzichten.“
Fazit:
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Gesetzestexte / Änderungsentwürfe zum Selbstprüfen:
Hier der Link zum InfSchG (bisherige Fassung), v.a. §28(1):
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html :
„Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) , § 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.
Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.
Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.
[=> Anm PB: HIER soll dann die untenstehende Neuerung eingefügt werden]
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“
Und hier der einschlägige Absatz im ÄNDERUNGSGESETZ zum InfSchG, der kommende Woche im BT in erster Lesung sein wird (7.5., dann 14.5. zweite Lesung):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
§ 28 [InfSchG wird wie folgt geändert: a) [Nach] Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
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Nachtrag wegen Rückmeldungen, die die ANZAHL der Impfungen (2000/2020 versus 2021) noch mit einbezogen wissen wollten. Also:
Die GKV alleine rechnet etwa 40 Millionen Impfungen pro Jahr in Deutschland ab. Mit PKV plus Beihilfe zusammen sind es locker 60 Millionen pro Jahr bzw. 5 Millionen pro Monat. Und da die Spahns und von der Leyens ja bekanntlich sich bis Februar nicht mit Ruhm bekleckert haben mit Corona-Impfstoffbeschaffung, kann man von MAXIMAL (!) 3 Millionen Corona-Impfungen pro Monat im Januar und Februar 2021 ausgehen. Und das ist schon HOCH geschätzt. Das vergleichen wir nun mit den etwa 5 Millionen pro Monat in den Jahren zuvor ohne Corona. Und ja, dann kommen wir in 2021 vielleicht auf ETWAS (!) mehr Impfungen pro Monat als in den Vorjahresmonaten – aber auch nur, wenn man unterstellt, dass die Leute auch sonst fleißig zum Impfen gegangen sind (Tetanus, Polio, Grippe usw.), was im Jan und Feb 2021 sicher nicht der Fall war: Die Grippe mit immerhin 15m Impfungen in normalen Jahren (also etwa 3m pro Winter-Grippe-Monat in der Grippesaison im Jan/Feb) existiert seit 2020 nicht mehr in Deutschland [bzw. heißt seit 2020 „Corona“] und die Arztpraxen sind leer – also waren es 2021 ohne Corona maximal (!) 3 Millionen reguläre Impfungen pro Monat! Also gehen wir meinetwegen 2021 von 6 Millionen (3m reguläre und 3m Corona) Gesamtimpfungen pro Monat aus. Das ändert am Faktor nicht viel (2021 dann etwa 20% mehr Impfungen als in den Vorjahren) – dann sinkt der o.g. Faktor auf 73 – er wäre dann also immer noch beim absurden 73-Fachen der Vergleichsmonate der Jahre 2000 bis 2020!
=> Vor allem aber: dieser Anstieg wäre dann (wenn wirklich die Corona-Impfung derart dominiert wie manche Zuschreiber unterstellen) fast AUSSCHLIESSLICH auf CORONA-Impfungen zurückzuführen! Das macht auch durchaus Sinn: bei weitgehend ungetesteten Impfstoffen gibt es natürlich mehr Opfer als bei altbewährten! Genau das ist ja unsere Rede! Unverantwortlich – q.e.d. . Danke, dass die Zuschreiber das noch mehr plausibilisiert haben als es ohnehin schon war.
Und noch ein WEITERER relevanter Nachtrag (30.3.): Zur oben intensiv diskutierten Frage der Impffolgetoten (an und mit der Impfung gestorben) versus den angeblichen Covidtoten (an und mit Covid gestorben) gibt es inzwischen neue Erkenntnisse: Das Alter der in Deutschland bislang 2021 Geimpften mit gemeldeten Impfreaktionen liegt zumindest nach DIESEM Artikel [falls Reitschuster keinen Fehler gemacht hat] nur bei 48 Jahren (!) – keineswegs bei über 80 – so dass die Impffolgeschäden dann eher bei multimorbiden Alten hätten auftreten können.
Auszug aus https://reitschuster.de/post/die-beunruhigenden-zahlen-zu-impfschaeden-und-das-schweigen-der-medien :
„Dieses Missverhältnis kann eigentlich nicht durch das Alter der Meldenden ausgelöst worden sein. Denn im „Mittel waren die geimpften Personen, bei denen unerwünschte Reaktionen gemeldet wurden, 48 Jahre alt (Minimum 15 Jahre, Maximum 107 Jahre, Median 45 Jahre)“, so das Paul-Ehrlich-Institut zu den Corona-Impfungen. Demgegenüber betrug der Mittelwert bei den Meldungen 2000–2020 48,9 Jahre, das Minimum war 18 Jahre, das Maximum 104 Jahre und der Median 50 Jahre. Und das sind ebenfalls Daten des PEI.“