Der Finanzminister erkauft der Koalition Zeit bis zur Sommerpause
Berlin, 4. April 2023. Angesichts des offenen Streits zwischen den Koalitionsparteien über die Haushaltsaufstellung 2024 verzichtet der Finanzminister in diesem Jahr auf die Vorgabe von Eckwerten an die Ressorts. Bis zum vorgesehenen Kabinettsbeschluss im Juni soll der Regierungsentwurf zum Haushalt nun bilateral zwischen den Ministerien ausgehandelt werden.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Der Finanzminister stellt dieses völlig unübliche Vorgehen in der Haushaltsaufstellung als Zeitgewinn dar. Das ist es aber nur für die Koalition. In Wirklichkeit ist die Koalition so heillos zerstritten, dass sie Planungssicherheit in keine Richtung mehr gewährleisten kann.
Die riesigen Ausgabewünsche für linksideologische Projekte der Ampel sind einfach weder sinnvoll noch finanzierbar. Doch das will man bis zur Sommerpause nicht offiziell machen. Letztlich aber werden sich die Verteilungskonflikte nicht auflösen lassen, wenn nicht in entscheidenden Politikfeldern eine Kurskorrektur vorgenommen wird.
Insofern erkauft sich die Koalition lediglich ein wenig Zeit. Durch die Nichtveröffentlichung der Eckwerte kann man sich nun bei allen relevanten Fragen, von den Energie-, Klima- und Heizungsthemen bis hin zu den Kosten des Ukraine-Kriegs, in die Sommerpause retten. Ebenso bei der Frage, wie viele Milliarden Schulden man 2024 machen wird, falls die Ampel dann noch regieren sollte.“
Der Haushalt 2024 ist unvollständig und nicht seriös finanziert
Berlin, 5. Juli 2023. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 im Haushaltsausschuss vorgestellt. Der Etat sieht ein Volumen von 445,7 Milliarden Euro bei einer offiziellen Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro vor.
Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert:
„Der Haushalt 2024 gleicht in vielerlei Hinsicht einem Verschiebebahnhof. Das Einhalten der Schuldenbremse gelingt nur durch verfassungswidrige Buchungstricks. Symptomatisch hierfür steht die zweckwidrige Nutzung des Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun verschiedenste Subventionen ausreichen soll, einzig aus dem Grund, dass so an der Schuldenbremse vorbeigewirtschaftet werden kann.
Die Neuverschuldung ist somit deutlich höher als offiziell ausgewiesen. Jedoch: Auch wenn diese Schulden an der Schuldenbremse vorbei aufgenommen werden – der Schuldenberg steigt und die Zinsen fallen künftig trotzdem an. Eine nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus. Bereits heute macht die Zinsbelastung etwa zehn Prozent des Haushalts aus.
Fest steht: Dieses Land lebt von der Substanz. Gleichzeitig leistet sich die Ampel eine Reihe völlig verfehlter Weichenstellungen, etwa die Finanzierung der Zuwanderung, die finanzielle Kriegsbeteiligung und die CO2-Ideologie. Die hierfür im KTF eingeplanten Mittel wurden heute noch nicht einmal vorgestellt.
Deutschland muss wieder wachsen. Dafür bedarf es Investitionen, aber nicht staatliche, sondern private, die viel wichtiger sind. Dafür müssen die Steuern gesenkt werden, insbesondere Einkommensteuer, Unternehmenssteuern und die planwirtschaftlich verfügten CO2-Abgaben.“
https://afdbundestag.de/peter-boehringer-der-haushalt-2024-ist-unvollstaendig-und-nicht-serioes-finanziert
Ampel darf Verfassungsbruch nicht mit neuerlichem Verfassungsbruch beantworten
Berlin, 16. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) ist nichtig. In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die heutige Bereinigungssitzung dennoch durchzuführen. Das Argument der Koalition war, dass von dem Urteil lediglich der KTF berührt sei und eine vorläufige Haushaltsführung in jedem Fall zu vermeiden sei.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Die Ampel-Koalition läuft ganz akut Gefahr, den festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuerlichen Verfassungsbruch zu beantworten. Denn das gestrige Urteil berührt keinesfalls nur den KTF, sondern die gesamte, ebenfalls seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 praktizierte Verbuchung der Schuldenaufnahme in den Sondervermögen. Laut dem Urteil sind sämtliche Schulden, die in Sondervermögen aufgenommen werden, auf die Schuldenbremse anzurechnen (Rn. 174). Demnach sind alle im Kreditfinanzierungsplan gelisteten Sondervermögen von dem Urteil tangiert. Ihnen müssen nun Einsparungen im Kernhaushalt gegenübergestellt werden.
Es sind also weitgehende Umstellungen im Kernhaushalt erforderlich. Dies kann jedoch nicht über Nacht geschehen. Der gesamte Haushalt muss hierzu nochmal grundlegend neu beraten werden. Wir fordern kurzfristig einen Denkstopp und damit einen Stopp im Haushalts-Prozess, damit der Bundestag mit einem verfassungskonformen Haushalt angemessen auf das Karlsruher Urteil reagieren kann.
Wenn dies bedeutet, dass der Haushalt erst 2024 verabschiedet werden kann, dann ist das hinzunehmen. Einige Wochen vorläufige Haushaltsführung sind weitaus besser als ein ganzes Jahr illegale Haushaltsführung.“