Nur AfD will „Corona-Gesetze“ streng auf vier Wochen befristen
Nur die AfD wollte die „Corona-Gesetze“ streng auf vier Wochen befristen.
Alle anderen Fraktionen stimmten für unbefristetes „Ja“!
Nur die AfD wollte die „Corona-Gesetze“ streng auf vier Wochen befristen. Alle anderen Fraktionen stimmten für unbefristetes „Ja“!
Hier der Antrag auf strenge Befristung und Überprüfung der Corona-Notgesetze auf maximal 4 Wochen, den ich im Namen der AfD-Fraktion als EINZIGER gestern im Bundestag auch gestellt habe. Leider wurde der Antrag von allen anderen Fraktionen abgelehnt – dh auch von denen, die sich (wie etwa Lindner FDP) schon JETZT von ihrem „Ja ohne Befristung“ zu allen superteuren und bürgerrechtsheiklen gestrigen Entscheidungen absetzen wollen!
Zugehöriger Link dazu: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918159.pdf
AfD beantragt heute zum dritten Mal: Zustand der epidemischen Notlage endlich beenden
AfD beantragt heute im Bundestag zum dritten Mal seit Frühjahr 2020, den Zustand der epidemischen Notlage endlich zu beenden
Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.
Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:
„Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat und selbst noch jetzt NICHT die Corona-Maßnahmen selbst ablehnt (sondern sie einfach nur in Form einfachgesetzlicher Regelungen umsetzen will), hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches und unbedingtes Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.
Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‘epidemischen Notlage von nationaler Tragweite’. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!
Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‘Notlagen’-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt. Am heutigen 17. September 2020 versuchen wir nunmehr zum DRITTEN Mal, den so fatal-folgenreichen Zustand der epidemischen Notlage im Bundestag endlich wieder zu beenden!
Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“
Eine Auswahl WEITERER Anträge der AfD-Bundestagsfraktion mit Corona-Bezug finden Sie hier
Nur bei der AfD werden normale Vorgänge skandalisiert
Nur bei der AfD werden normale Vorgänge skandalisiert
Persönliche Erklärung von Peter Boehringer zu einer Anzeige in der NZZ
Zu Medienberichten zur Veröffentlichung einer Anzeige mit einem Text des AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer, teilt dieser mit:
„Der Auftraggeber der betreffenden Anzeige, Herr Müller, veröffentlicht als politisch interessierter Privatmensch gelegentlich Texte von Politikern verschiedener Parteien (unter anderem SVP und FDP). Er verfolgt dabei nie Parteiinteressen, sondern immer nur Sachaufklärungsinteressen. Herr Müller hatte schon seit Jahren meine Generalgenehmigung für die Übernahme meiner Texte und hatte eine solche Verbreitung auch schon zuvor geleistet. In der Vergangenheit war dies immer als redaktioneller Beitrag und niemals als Anzeige geschehen. Ich wusste daher nichts von einer konkreten Veröffentlichungsplanung genau dieses Textes von mir in einer NZZ-Ausgabe und habe sie nicht veranlasst. Idee, Auswahl des Mediums, Umsetzung, Timing und Bezahlung geschahen durch Herrn Müller, was von Anfang an absolut transparent mit veröffentlich worden war; nach dem Erscheinen und nachdem ich Kenntnis erlangt hatte, sogar sofort durch mich selbst!
Der wesentliche Punkt ist, dass der Inserent (Müller) mich nutzt, um seine Weltsicht in einem bestimmten Sachthema zu propagieren. Das mag mich als ebenfalls freiheitlich Denkenden u.U. ideell freuen, ich habe aber keinerlei nennenswertes wirtschaftliches Interesse daran, dass mein Artikel in einer Schweizer überregionalen Zeitung als Bezahlanzeige erscheint. Der Artikel, der für einen anderen Anlass geschrieben war, war erkennbar nicht so gestaltet, mich als Politiker Boehringer zu vermarkten oder irgendwie „berühmter“ zu machen.
Wenn man fragt, was hier für wen welchen Geldwert hat, kommt man doch direkt zum Ergebnis: Müller müsste streng genommen mich dafür bezahlen, dass er meinen Artikel nutzen durfte. Und nicht etwa müsste ich umgekehrt Herrn Müller dankbar sein, dass er den Sachbeitrag, der inhaltlich klar redaktionellen Charakter hat, in einer teuren Bezahlanzeige in einer Schweizer Zeitung veröffentlichen lässt. Diese konkrete Veröffentlichung in der Form einer bezahlten Anzeige ist ihrem ganzen Charakter nach keine Sachspende an mich.
Den sehr freiheitlichen Text, der zuvor an ganz anderer Stelle veröffentlicht worden war, hat Herr Müller in Eigeninitiative in Form einer Anzeige in der NZZ veröffentlichen lassen. Vor einigen Jahren ist in der NZZ durch Herrn Müller ein Text mindestens eines anderen Bundestagsabgeordneten mit genau demselben Layout (identisch samt Adler und Titel) erschienen, ohne dass irgendjemand dieses problematisiert hätte! Nur bei AfD-Politikern werden diese Vorwürfe konstruiert und medial sofort gewaltig aufgebauscht als „neue Schweizer Spendenaffäre der Partei“, was hier einfach absurd ist.
Einige Tage nach dem Erscheinen, nachdem ich Kenntnis von der Veröffentlichung erlangt hatte, wurde der Inseratschalter Herr Müller dann sogar sofort durch mich selbst(!) noch ganz offiziell über soziale Medien öffentlich gemacht: Ohne diese viel gelesene Veröffentlichung durch mich selbst wäre der Vorgang vermutlich nicht einmal den nun „anklagenden“ Fraktionen unseres politischen Gegners bekannt geworden. Schon von daher ist es abwegig zu unterstellen, ich hätte irgendetwas an Spendenregeln vorbei mauscheln wollen. Ich ging und gehe schlichtweg aus den o.g. Gründen nicht von einem geldwerten Vorteil oder gar einer „Spende“ durch eine Textverbreitung in der Schweiz aus.
Auch auf die Nennung meines Namens und Titels sowie den Abdruck des Bundesadlers hatte ich keinen Einfluss und sie sind mir daher nicht vorwerfbar. Ich habe den Text, der ja beim Verfassen gar nicht zum Abdruck in der NZZ gedacht war, auch nicht wie vorgeworfen ‚unterschrieben‘ (die Namensnennung durch den Anzeigenaufgeber ist einfach eine Autorenzeile). Ich habe in dem Text auch in keiner Weise den Eindruck erweckt, für ein Gremium des Bundestags zu sprechen.
Weder Herr Müller noch (nach Kenntnisnahme von der Anzeige) ich selbst wären je auf die Idee gekommen, dass bei diesem reinen Sachtext in einer Schweizer Publikation, ohne AfD-Nennung, ohne meine Namensnennung im Text und ohne Fokus auf meine Person eine solche Debatte mit deutschem Bezug aufkommen könnte. Darum habe ich auch keine „Spende“ angezeigt (da aus den o.g. Gründen m.E. keine Spende vorliegend). Wenn man ernsthaft jede Zweitverwertung eines MdB-Textes oder jede Verbreitung (etwa auch Teilen auf Facebook, manchmal kostenpflichtig, manchmal nicht) durch freiwillig ohne Auftrag agierende Dritte als „Sachspende“ ansähe, dann würden sich permanent Texte von Kollegen als solche qualifizieren.
In vielen Fällen wäre dann nicht einmal die Höhe eines solchen „geldwerten Vorteils“ klar – so wäre es auch im vorliegenden Fall, denn ich kenne selbstredend nicht die Kosten eines von mir nicht beauftragten Inserats (ebensowenig wie vermutlich damals der FDP-MdB-Kollege in dem absolut vergleichbaren Fall). Selbst bei rein redaktionellen Beiträgen (von einem solchen bin ich im vorliegenden Fall ausgegangen, weil Herr Müller mich bislang immer nur redaktionell in Publikationen zweitverwertet hatte und weil die NZZ das Wort „Anzeige“ gar nicht abgedruckt hat!) könnte man dann regelmäßig einen „geldwerten Vorteil“ unterstellen, was aber nie geschieht.
In keinem Fall bewirkte Herr Müller hier eine Werbung für Dritte – er wollte nur eine ideelle, von vielen Menschen in vielen Parteien vertretene Sachposition zu prominenter Verbreitung führen. Zielgruppe war aus Sicht des EU-skeptischen Herrn Müller selbstredend das Schweizer Publikum und der Zielfokus die Schweizer Debatte um eine EU-Mitgliedschaft der Schweiz. Die NZZ erreicht ja ganz überwiegend (über 95%) schweizerische Leser. Schon von daher wäre eine Unterstellung „Spende für deutsche parteipolitische Zwecke“ gleich mehrfach abwegig!
Die AfD oder meine Bundestagstätigkeit werden in dem in der NZZ übernommenen Text mit keinem Wort erwähnt. Deshalb weise ich die Vorwürfe zurück: Der Vorgang stellt nach meiner festen Überzeugung keine Spende für mich oder gar die AfD dar.
Ich werde aber die Berichterstattung zum Anlass nehmen, den gesamten Vorgang vom Bundestagspräsidenten überprüfen zu lassen.
Hier noch zur Kenntnis der anlassgebende Text, der als Anzeige in der NZZ erschienen ist:
https://www.pboehringer.de/mehr-europa-durch-weniger-eu-die-marktwirtschaft-muss-erhalten-bleiben/