
Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen

Bundesverfassungsgericht
Heute zehnstündiger Ortstermin beim BVerfG zur mündlichen Verhandlung betreffend die u.E. viel zu hohe und zugleich skandalös durchgeführte Finanzierung der politischen Stiftungen. Hier werden von allen anderen Parteien außer der AfD seit Jahren rechtliche, demokratische und parlamentarische Grundregeln schlicht missachtet. Abgeordnete mit großem Interessenkonflikt schwingen sich dabei im Bundestag zu Verfassungsrichtern auf.
Man wird sehen, wie der Tag verlaufen wird. Ein Urteil wird es heute noch nicht geben.
25. Oktober 2022

Bundesverfassungsgericht, angerufen zu Stiftungsgeldern
+++Pressemitteilung+++
„… Die AfD fordert seit Jahren eine massive Herabsetzung der zu hohen staatlichen Förderung der politischen Stiftungen. Wir verlangen aber aus sehr klaren verfassungsrechtlichen Gründen für die DES einen gleichberechtigten Zugang zum dann stark verkleinerten Budget. … Seit 2022 maßen sich die beteiligten Abgeordneten gar noch eine Richterrolle an und urteilen ohne jede faktische Grundlage, welche Stiftungen verfassungskonform seien (genau die ihrer sechs Parteien) und welche nicht (alle anderen)! Dieses Aufschwingen von Parteipolitikern zu Richtern in eigener Sache stellt selbstredend einen Interessenkonflikt sowie einen rechtlichen Skandal dar. Das BVerG sollte heute diese Vorgänge würdigen: Hier sind das Recht sowie demokratisch-parlamentarische Selbstverständlichkeiten ausgesetzt; mithin die FDGO.“
Ganze Pressemitteilung:
https://www.afd.de/stiftungsverfahren-beim-bundesverfassungsgericht-endlich-verfassungsrechtliche-chancengleichheit-statt-abgeordnete-mit-richterallueren

Nun offiziell: BuReg diskriminiert verfassungswidrig die AfD!
Viktor Orbán über das beste und demokratischste Deutschland, das es je gegeben hat. Ein Satz, der sehr viel über unsere Zustände sagt, in denen die AfD kontrafaktisch und verfassungswidrig über massiven Einsatz von deutschem Steuergeld ausgegrenzt wird:
„Es ist eine Eigenheit der deutschen Demokratie, daß es, wenn wir bezüglich der AfD [kontaktlich] aktiv würden, die zwischenstaatlichen Beziehungen beeinträchtigen würde. Das ist in der BRD so, daran können wir nichts ändern.“
=> Die deutsche Linksmacht kauft sich überall mit dt. Steuergeld, diplomat. Druck und Medienmacht ihre Verbündeten. Und verbietet [sic!] ausländischen Regierungen Kontakte zur AfD. Eine Regierung hat eigentlich eine parteipolitische Neutralitätspflicht! Wenn Orbán also hier beschreibt, „welchen Druck die Bundesregierung in Sachen AfD auf ihn ausübt“, so ist das ein Bruch der FDGO, das steht der Regierung keinesfalls zu!
=> Wo ist der VerfSchutz, wenn man ihn braucht?

Skandaldebatte um AfD-Verbot: Der Dieb schreit „Haltet den Dieb“
Das DIMR bedient mit einer absurden Auftragsarbeit die Verbotsphantasien der Altparteien gegen die AfD und damit gegen 12 Millionen Wähler
Das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ agiert seit Jahren nicht unabhängig und nicht neutral. Unter dem Deckmantel der „Wissenschaft“ werden hier linke Zeitgeistthemen in die Öffentlichkeit gehoben. Zudem ist bekannt, dass alle Altparteien seit Jahren die Existenz dieses Instituts durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sichern. Ohne Steuer- bzw. Regierungsgelder gäbe es das DIMR nicht. Und nun behauptet ausgerechnet dieses Institut, die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD seien erfüllt. Wer sollte das ernst nehmen?
Es ist ganz sicher kein Zufall, dass ein solches Gutachten gerade jetzt herausgebracht wird, da die AfD von Umfragehoch zu Umfragehoch eilt. Die Altparteien werden zunehmend nervös. Und in solchen Fällen ist es doch „praktisch“, dass es Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte gibt, die einem noch Gefallen schulden. Schließlich will man nicht umsonst alleine im letzten Jahr zwölf zusätzliche Planstellen geschaffen und 40% mehr Steuergeld ans DIMR gegeben haben (nun 5,2 Millionen Euro pro Jahr!), so dass dort nun noch mehr Buddies aller Parteien außer der AfD versorgt werden können. Eine Hand wäscht eben die andere. Diese Studie ist eine glasklare Auftragsarbeit, die durch die Medien getrieben wird und allein dem Schutz der Altparteien dienen soll. Das DIMR schützt nicht die Menschenrechte, sondern sich selbst und vor allem die Regierungsparteien und ist damit neben dem Verfassungsschutz ein weiteres Werkzeug des Regierungsschutzes.
Das DIMR sollte in den Spiegel schauen. Seine Vorwürfe gegen die AfD in dieser absurden Auftragsarbeit treffen auf es selbst zu: „Man arbeitet daran, die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung erfolgt“. Genau: nämlich an absurde Vorwürfe gegen die Demokratie, die AfD und damit auch gegen die inzwischen zweitstärkste deutsche Partei mit derzeit 12 Millionen Wählern!
Zum Glück fruchtet diese Hysterie im öffentlichen Diskurs nicht mehr. Das Hyperventilieren gegen die AfD zeigt einfach nur, dass die Altparteien und ihre Auftragsschreiber keine Argumente mehr haben und zugleich nicht willens sind, ihre verheerende Politik gegen Deutschland zu ändern. Darum bedient man sich nun verzweifelt nicht mehr nur des VS, sondern auch anderer pseudo-unabhängiger Institute, um unter dem Deckmantel der „neutralen wissenschaftlich-juristischen“ Expertise völlig unhaltbare Dinge zu verzapfen.
Die ehemalige inoffizielle Mitarbeiterin der DDR-StaSi, Kahane, ist Kurator des DIMR. Die FDGO und die Menschenwürde werden also gerade von jenen Antidemokraten und menschenfeindlichen Ideologen gefährdet, die solche Gutachten beauftragen und schreiben. Der Dieb schreit „Haltet den Dieb“.

+++ Pressemitteilung +++
AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Es ist noch keine vier Wochen her, dass wir als AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen mussten. Anfang Juli hatte er bereits öffentlich insinuiert, ‚Nicht allein der Verfassungsschutz‘ sei ‚dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken‘; und ‚Ich glaube, das sind Umstände [zur AfD], die auch die deutschen Wähler bei ihrer Entscheidung im Hinterkopf haben sollten‘ .
Auch die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.
Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen in Europa über ihre Regierungsschutz-Behörde schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats offensichtlich unwürdig. Haldenwang versucht, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Dass sich ein Geheimdienst derart in den demokratischen Willensbildungsprozess einmischt, dürfte in Demokratien einmalig sein – und natürlich rechtswidrig. Schon 1977 verbot das Bundesverfassungsgericht genau solches Verhalten ganz unmissverständlich (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). Und auch in der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.
Die im Juli und nun auch im August erneut amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang und die damit nun mehrfach öffentlich gezeigte rein politische Motivation der Amtsführung des BfV-Präsidenten sind skandalös. Sein Verhalten ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht.
Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter ,rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Der Präsident des BfV war hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von ,Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien. Ebensowenig konnte er erklären, welche dieser Erzählungen justiziabel seien oder eine die FDGO gefährdende, nicht mehr zulässige Meinungsäußerung …
Der seit längerem sich erhärtende Verdacht, das BfV operiere gegenüber der AfD vor allem in parteipolitischer Verleumdungskampagne, ist damit zur Gewissheit geworden: Sein Präsident ist nicht in der Lage, seine schweren Anschuldigungen wirklich faktenorientiert und objektiv nachvollziehbar zu begründen. Wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes gegen die AfD ‚i.A. Faeser‘ sind darum u.E. alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“
https://www.afd.de/peter-boehringer-afd-mahnt-haldenwang-wegen-seines-parteipolitisch-motivierten-geraunes-zu-afd-europa-kandidaten-erneut-ab