Berlin, 19. März 2020. Heute Nacht hat die Europäische Zentralbank (EZB) kurzfristig ein weiteres Anleihekaufprogramm aufgelegt. Unter dem Titel „Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)“ sollen bis Jahresende Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro erworben werden. Über Twitter teilte EZB-Präsidentin Christine Lagarde mit, dass der Einsatz der EZB für den Euro grenzenlos sei („There are no limits to our commitment to the Euro“).
Es darf zudem nicht übersehen werden, dass auch die akuten Bankenschieflagen von der EZB selbst durch deren Nullzinspolitik mitverursacht und lange vor Corona Realität waren.
Wir fordern darum:
1. Diese Maßnahmen der klaren Wirtschaftspolitik der EZB sind (da eigentlich mandatsfern) strikt zeitlich zu begrenzen auf den Zeitraum bis zum Überwinden der Corona-Krise.
3. Es müssen (etwa über unbürokratische staatliche Bürgschaften) Wege gegangen werden, vor allem Selbstständige und klein- und mittelständische Betriebe mit diesem EZB-Geld zu retten – anstatt nur wieder einmal Banken und Großunternehmen.
EU-gesteuerte Corona-Programme sind unbillig und illegal
EU-gesteuerte Corona-Programme sind unbillig und illegal
Berlin, 3. April 2020. Die EU plant offenbar mit Unterstützung der Bundesregierung eigene Corona-Krisenprogramme. Der ESM soll demnach einzelnen Mitgliedsstaaten Kreditlinien einräumen (ECCL-Programm, 100 bis 200 Milliarden Euro); die Europäische Investitionsbank soll einen Garantiefonds für Unternehmenskredite auflegen (circa 200 Milliarden Euro); und die Kommission will ein Kreditprogramm zur Finanzierung der Kurzarbeit auflegen (bis zu 100 Milliarden Euro). Zudem hat die EZB riesige Anleihekäufe angekündigt (750 Milliarden Euro oder mehr).
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Eine EU-gesteuerte Corona-Hilfe ist der völlig falsche Weg. Brüssel nutzt hier die wirtschaftliche Notlage unbillig und u.E. illegal aus, um im Zuge der Corona-Krise über den Hebel ‚Geld‘, was natürlich vor allem deutsches Geld beziehungsweise Garantien auf Basis deutscher Bonität bedeutet, eine weitere Machtverschiebung von den Nationalstaaten hin zu sich selbst zu erreichen. Es handelt sich bei der Corona-Epidemie und den politisch veranlassten Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung um einen symmetrischen Schock. Alle Länder sind in sehr ähnlichem Maße betroffen. Daher gibt es keinen Grund, einen EU-weiten Lastenausgleich vorzunehmen.
Erneut werden die wichtigsten Vorgaben des AEUV-Vertrags („EU-Verfassung“) einfach gebrochen: Verbot der Gemeinschaftshaftung der Staaten (Art 125 AEUV) sowie Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank (Art 123 AEUV), wobei noch hinzukommt, dass die Verwendung der Gelder absehbar asymmetrisch zu Lasten Deutschlands und zu Gunsten der Euro-Südländer erfolgen wird. Zudem ist es aktuelle Rechtslage in Deutschland, dass die EZB-Anleihekäufe nicht einmal verfassungskonform sind.
Die EU nutzt die Corona-Krise, um den ersten Schritt in die EU-weite Arbeitslosenversicherung zu gehen. Dies ausgerechnet in Zeiten der nationalen Not auch in Deutschland, in der die Rücklage der deutschen Bundesagentur für Arbeit (25 Milliarden Euro) schon nach vier Wochen der Corona-Krise fast aufgebraucht ist. Dringend erforderliche Zuschüsse des Bundes für die bald leere Kasse der Bundesagentur stehen somit in direkter Konkurrenz zu Geld für die EU-Arbeitslosen! Die AfD-Fraktion spricht sich in dieser Konfliktsituation ganz klar für die Rettung der deutschen Arbeitnehmer beziehungsweise Unternehmen aus, die ohne diese Kurzarbeits-Unterstützung schon in wenigen Wochen zehntausendfach Insolvenz beantragen bzw. Massenentlassungen vornehmen müssten.
Die Stunde der Not war und ist immer die Stunde der Nationalstaaten. Während das Hilfspaket der Bundesregierung von Ende März wenigstens teilweise noch direkt deutschen Unternehmen und Menschen zugutekam, wird dies absehbar bei den EU-/EZB-Maßnahmen nicht mehr der Fall sein. Die AfD-Fraktion lehnt darum alle Hilfsansätze über Europäische Institutionen als grundlegend verfehlt ab.“
Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe
Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe
Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:
„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“
Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.
Dazu stellt Peter Boehringer fest: „Mit der Forderung nach Darlegung von Verhältnismäßigkeit stellt das Verfassungsgericht den EZB-Rat vor eine unlösbare Aufgabe. Der Ankauf von Staatsanleihen dient offensichtlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Zielen. Das Mandat der EZB ist aber auf reine Geldpolitik beschränkt. Jeder Versuch, hier noch eine Begründung für die Anleihekäufe nachzuliefern, ist zum Scheitern verurteilt.“
Mit Blick auf die Reichweite des Urteils sagt Boehringer: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass es eine fortlaufende Rechtsbeugung auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht hinnimmt. Damit stärkt das Gericht auf begrüßenswerte Weise die Nationalstaaten in ihrem Verhältnis zur EU. Dennoch haben es die Richter vermieden, den offensichtlichen Verstoß der Anleihekäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung auch explizit festzustellen und zu rügen. Die AfD fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:
- Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
- Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
- Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.“
Wegducken geht jetzt nicht mehr
Wegducken geht jetzt nicht mehr
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.
Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…
Meine Damen und Herren:
Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.
Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!
ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.
Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!
Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!
Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.
Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!
Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.
Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:
„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“
Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!
7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands
7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands
Die Bundesregierung bringt heute schon wieder eine neue Milliardenmaßnahme der EU in den Bundestag, ein Pandemic-Crisis-Instrument über 240 Milliarden Euro. Man hat es ja! Die deutsche Bonität gibt diese Kredite für Euro-Südland noch immer her. Doch vieles wird dem deutschen Steuerbürger bzw. -bürgen dabei wieder einmal nicht gesagt.
Zunächst einmal zum Thema Solidität; der Minister hat es eben ja auch betont. Diese Solidität, die hier ex ante von allen südeuropäischen Staaten angenommen wird, ist ein politischer Befehl. Es ist ein Befehl! Minister Scholz und die EU wissen heute schon mehr, als die Märkte zu diesen Ländern in drei Jahren wissen werden. Das ist schon eine Leistung, echte Hybris. Aber gut.
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Erstens: Kredite an wirtschaftlich ANGEBLICH noch „solide“ Staaten widersprechen der Gründungsbehauptung des ESM, wonach die Staatengemeinschaft lediglich in NOTsituationen einspringt. Zwar IST eine Notsituation für den Euro TATSÄCHLICH gegeben. Und zwar PERMANENT seit 2010, denn die Finanzkrise der Euro-Südzone war seitdem ja nie gelöst. CORONA ist heute nur der ANLASS, um ein WEITERES Transfervehikel für deutsches Geld einzuführen!
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Zweitens: Die akute Corona-Phase ist beendet! Am Montag dieser Woche gab es in ganz Berlin noch ZWEI gemeldete Neuinfektionen. Und nein – die Seuche wurde NICHT durch den verfügten Stillstand des Landes beendet! Als der Shutdown Ende März befohlen wurde, WAR das Virus in Deutschland bereits fast am Ende seiner saisonalen Ausbreitung!
Wir wissen das inzwischen SICHER, auch wenn die Bundesregierung uns diese Informationen z.T. bis heute vorenthält:
Der Repro-Faktor von Corona liegt seit März konstant im ungefährlichen Bereich. Inzwischen entsteht ein größerer MEDIZINISCHER Schaden durch die Corona-Shutdown-Maßnahmen als durch Corona SELBST! Verschobene OPs werden Tausende Opfer fordern, fehlende Bewegung und Sozialkontakte ebenso.
Nur EIN Zitat aus dem – nun, nennen wir es „Non Paper“ der Krisen-Abteilung des Innenministeriums: „Die Corona-Gefahr ist offenkundig NICHT größer als die vieler anderer Viren!“. Herr Seehofer FEUERTE den Verfasser solcher Wahrheit einfach. Getreu dem Idi Amin Prinzip der Meinungs-freiheit: „Ja, ich gewähre Freiheit der Rede – aber keine Freiheit NACH der Rede“.
Der Shutdown müsste schon seit SECHS Wochen beendet sein. Der volkswirtschaftliche Schaden Deutschlands alleine nur durch diese UNNÖTIGE Verzögerung liegt bereits jetzt bei über 200 Milliarden Euro!
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Drittens: Corona stellt einen SYMMETRISCHEN Schock dar – für alle Länder der EU gleich. Das Virus KANN darum keine ASYMMETRISCHEN Geldtransfers zu Lasten Deutschlands begründen!
Und trotz des nominal HOHEN Volumens wäre ECCL noch nicht einmal ein besonders WICHTIGER Topf: Die EZB-Programme werden viel WICHTIGER sein: 1,5 Billionen und mehr. Aber man will offenbar nicht die GESAMTE EU-Rettung über die EZB machen, da DEREN Anti-Corona-Programm die vom Bundesverfassungsgericht ja dummerweise eben erst definierten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung ganz klar ERFÜLLT. -
Viertens: ECCL steht in direkter Haushalts-Konkurrenz zu NATIONALEN Corona-Wirtschafts-Programmen, die wir LEIDER in gewaltigem Umfang benötigen werden, um die völlig UNNÖTIGEN Wirtschaftsschäden in Deutschland zu kompensieren: 20 bis 30 Milliarden Euro pro Woche des anhaltenden Stillstands!
Just HEUTE kam die neue Steuerschätzung heraus. Es fehlen bereits JETZT –nach nur 6 Wochen Corona-Stillstand– über 120 Mrd. Euro in der Staatskasse!
Sogar OHNE EU-Corona-Programme ist ein WEITERER deutscher Nachtragshaushalt auf Pump damit bereits heute SICHER absehbar.
Die AfD spricht sich in dieser Konfliktsituation um Mittel ganz klar für die Rettung der DEUTSCHEN Arbeitnehmer und Unternehmen aus – und lehnt ALLE Hilfsansätze über EUropäische Institutionen ab!
Aus diesem Grunde werden wir natürlich auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen, der unverständlicherweise EBENFALLS NOCH MEHR dt. Gelder über den Umweg EU nach ganz EUropa außer Deutschland transferieren will.Fünftens: ECCL stellt ein fast BEDINGUNGSFREIES Kreditprogramm dar: Der ESM verlangt keinerlei Nachweise der VERWENDUNG der Gelder. Die Mittel dürfen etwa auch zu nur sehr VAGE definierten Zwecken der „VORSORGE“ verwendet werden.
Das ist ein weiter Begriff: GESUNDHEITLICHE Vorsorgemaßnahmen können damit ebenso gemeint sein wie allgemeine HAUSHALTSvorsorge von Griechenland, Frankreich oder Spanien. -
Sechstens: PCSI verlangt im Gegensatz zu ALLEN bisherigen ESM-Programmen KEINERLEI strukturelle Anpassungen von den Nehmerländern. Auch das widerspricht völlig den Forderungen und Versprechungen des originären ESM-Vertrags, der (ich erinnere daran) heute im Wortlaut NICHT verändert wird!
Der im FDP-Antrag naiv-optimistisch von den Nehmerländern verlangte „jahrelange Primärüberschuss“ ist darum niemals zu erreichen. Ohne wirtschaftliche Strukturanpassungen KÖNNEN die Euro-Südländer niemals nachhaltige Primärüberschüsse erzielen.
Letztlich haben sie diese Chance erst wieder, wenn sie das seit 1999 unselige Euro-Korsett abstreifen und so ihren Realwirtschaften endlich wieder Wettbewerbsfähigkeit verleihen!
Das ist der tabuisierte rosarote Elefant im Raum: JEDER weiß um ihn – aber keiner spricht diese UR-sache der Euro-Krise an, die lange vor Corona existiert hat – und die kein ECCL-Programm lösen kann! -
Siebtens und letztens muss man noch daran erinnern, WARUM eigentlich 2012 der ESM überhaupt etabliert wurde: Angeblich waren die Euro-Südländer damals „nicht mehr kapitalmarktfähig“. Inzwischen HABEN sie trotz Corona und trotz Dauerrezession dank EZB EINDEUTIG wieder „Zugang zum Kapitalmarkt“ – sogar zu echten TRAUMkonditionen von aktuell 0,5 bis 2% Jahreszins!