Dammbruch: EU-Verschuldung dank Merkel und Macron
Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020: Aktuelle Stunde zur Einführung eines EU-Verschuldungsprogramms Corona-„Wiederaufbaufonds“ über 750 Mrd EUR
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Versuchen wir, nach diesem Stakkato des planwirtschaftlichen EU-Sprechs nun doch, wieder in die Realität und den Rechtsstaat einzutauchen:
Macron will mächtiger werden. Dazu braucht er die EU. Und einen Zahlmeister Deutschland. Es ist absurd, dass wir heute über den Merkel-Macron-Vorschlag hier ÜBERHAUPT diskutieren, denn gemäß Artikel 311 AEUV ist der EU eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten. Punkt. An dieser Stelle könnte und MÜSSTE der Vorschlag vom Tisch sein.
Die EU hat als Nichtstaat APODIKTISCH kein eigenes Besteuerungs- oder Verschuldungsrecht! Der Staatenbund EU lebt ausschließlich von Zuweisungen aus den Haushalten der Mitgliedsstaaten. Man KANN nicht –wie es aber offenbar geplant ist– einfach per Taschenspielertrick Kreditaufnahme der EU als „neue Eigenmittelart“ umdefinieren!
Alte Kollegen könnten zwar einwenden „Aber das haben wir doch schon 1975 gemacht“. Und JA, in der Tat gab es damals ein Kriseninstrument namens „Community Loan Mechanism“: Gemeinschaftsanleihen der EWG, über die TATSÄCHLICH in 20 Jahren wenige Milliarden an die schon damals wie heute üblichen Pleitiers Italien, Griechenland und Frankreich ausgezahlt wurden.
„Zahlungsbilanzhilfe“ hieß das damals euphemistisch, wenn Paris oder Rom wieder mal bettelnd nach Brüssel pilgerten, um einige Millionen zu bekommen…
Dumm nur, dass diese Option 1999 endete: Mit der Euro-Währungsunion trat die „No Bailout“-Klausel von Maastricht in Kraft – heute der Artikel 125 AEUV – mit Verfassungsrang!
Die über EU-Kredite finanzierten Zahlungsbilanzhilfen zugunsten von Euro-Mitgliedsländern wurden damals explizit VERBOTEN!
Und es ist ja auch ganz logisch: WAS sollte bei den geplanten EU-Anleihen denn PASSIEREN, wenn etwa Italien einmal BANKROTT ist?
Soll dann die selbst gar nicht tilgungsfähige EU Insolvenz anmelden, weil Italien seinen Tilgungsbeitrag nicht leistet? Nein: Selbstredend würde DEUTSCHLAND auch den ITALIENISCHEN Anteil tilgen! Die von der Regierung behauptete „TEILschuldnerische Haftung“ ist reine Theorie!
Sind das noch Eurobonds durch die HINTERTÜR? Oder ist das nicht bereits die VORDERtür?!
Und sagte nicht Frau Merkel 2012 „Keine Eurobonds solange ich lebe!“?
Nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum: Der „Wiederaufbaufonds“ wird ein neuer Schattenhaushalt im Niemandsland sein, für den aber Deutschland voll haftet!
Statistisch werden die anfangs 500, seit gestern nun bereits 750 Milliarden des Fonds niemandem zugerechnet: Weder der EU – noch Deutschland – obwohl die Milliardenkredite ja real AUFGENOMMEN werden!
Angela und Ursula im Wunderland: Die 750 Milliarden können für alle möglichen grün-links-ideologischen EU-Projekte nach Belieben verschleudert werden! Was auch mit Sicherheit passieren wird – aber natürlich erst NACH Abzug der bei solchen Summen üblichen milliardenschweren Verwaltungskosten und Korruptionsversickerungen.
Haushaltsklarheit und das nationale Budgetrecht sind in einem solchen Umfeld nur noch FERNE Erinnerungen:
Da hilft auch kein Hinweis auf eine formale Beteiligung des Bundestags per sogenannter „begrenzter Einzelermächtigung“.
Bei einer Schuldenaufnahme von 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist GAR NICHTS mehr „begrenzt“: Weder quantitativ noch zeitlich!
Das Haushaltsrecht des Bundestags ist als „Königsrecht“ und vielleicht LETZTE Bastion deutscher Souveränität verankert im Artikel 110 des Grundgesetzes! Der Merkel-Macron-Vorschlag stellt es zur Disposition. Eine „Einzelermächtigung“ über 750 Milliarden ist ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig in Südeuropa und Frankreich verteilen! Das geht auch im Billionenbereich und ist immer noch eine „begrenzte Einzelermächtigung“. Es ist so absurd.
Meine Damen und Herren: Nur STAATEN dürfen Steuern erheben.
Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat!
Und darf gemäß Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichts von 2009 ohne Referendum über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden! Dieses Referendum aber wird den Deutschen seit Jahrzehnten vorenthalten!
Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen hochgradig illegalen Zustand eines EU-STAATS, für den es in Deutschland NIEMALS eine demokratische Mehrheit geben würde!
Merkel und Macron haben mit diesem Vorschlag ganz eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
Es ist die Pflicht dieses Bundestags, den Marsch in die völlige Rechts-beugung zugunsten eines illegalen Bundesstaats EUropa zu stoppen!
Wir dürfen das nicht ERNEUT dem Verfassungsgericht überlassen!