Heute Abstimmung im Bundestag zum Hochwasser-Aufbauhilfe-Gesetz mit einem völlig sachfremden „Trojaner“-Teil zum InfSchG:
Nur die AfD beantragte die Teilung der Abstimmung (Abtrennung des Teils zum InfSchG mit übergriffigen Arbeitgeber-Impfauskunftsrechten) sowie eine NAMENTLICHE Abstimmung dazu im Bundestag.
=> Ich stimme mit der ganzen AfD-Fraktion mit NEIN zur Aufhebung des Datenschutzes bei der Arbeitgeber-Abfrage des Impf-Status!
Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ … sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Hier: Artikel 12 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) und Artikel 13 (Einschränkung von Grundrechten).
Details: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=755
Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten
Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten
Berlin, 10. Dezember 2024. Im Laufe des gestrigen Montags sind Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes presseöffentlich geworden. Anlass zu einem Appell auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, zu den Veröffentlichungen:
„Einige Vorwürfe gegen Herrn Kramer wie etwa mangelhafte Qualifikation und extrem linke Parteilichkeit gegen die AfD sind seit Jahren bekannt. Die neuerdings verlautbarten Vorwürfe allerdings übertreffen schlimme Ahnungen – sollten sie auch nur teilweise zutreffen. Es gilt natürlich trotz der massiven Vorwürfe die Unschuldsvermutung: ein rechtsstaatliches Prinzip, das allerdings leider der Verfassungsschutz selbst umgekehrt bei der AfD regelmäßig ignoriert. So soll etwa ein langes Gegengutachten mit Entlastungsmaterial zur AfD durch Herrn Kramers Verfassungsschutzbehörde aktiv zurückgehalten worden sein, auf dass keinesfalls eine – nicht gegebene – ‘Extremismus-Schuld’ der AfD entkräftet werde. Eine ‘Obsession’ gegen die AfD steht bei Kramer ebenso im Raum wie das mutmaßliche Durchstechen von Behördeninterna an die Presse. Zudem einseitige und qualitativ ungenügende Belegsammlung; Nutzung linksextremistischer Quellen; Mitgliedschaft in einem linksextremen Verein; Ignorierung des Indemnitätsprinzips; Ignorierung der Einschätzung des eigenen Fachreferats; Recherchen zur AfD ‘von hinten her’ mit vorab feststehendem Ziel von Hochstufungen; angeblich sogar massive Einschüchterung eines Mitarbeiters.
Insbesondere der Verdacht auf ein Durchstechen klassifizierten, internen oder unfertigen Materials an die Presse ist allerdings leider auch auf Bundesebene latent vorhanden: Soweit sogenannte ‘Gutachten’ zwecks Hochstufung von AfD-Gliederungen nicht gleich illegitim oder gar illegal direkt vom Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht wurden, fanden sie sich in der Vergangenheit nach ‘versehentlichen und unerklärlichen’ Leaks gerne öffentlich auf AfD-kritischen Webseiten wieder. So geschehen etwa 2019 mit einem ‘Gutachten’ zum ‘Prüffall’ AfD.
Besonders absurd ist dies, da die AfD selbst als Beschuldigte schon öfters aktiv klagen musste, um überhaupt die Vorwürfe gegen sie selbst im Original nachlesen zu können – also Texte, die zum Teil seitens des Verfassungsschutzes ‘verloren’ wurden und danach ‘zufällig’ in elektronisch verbreitbarer und in Hochglanz druckbarer Form ganz ‘zufällig’ bei linksextremen Medien gelandet waren, wo die Vorwürfe dann sofort mit völlig einseitigem Framing – aber nicht im Volltext und ohne einordnenden Kontext veröffentlicht wurden. Das Erheben von willkürlich selektierten öffentlichen Vorwürfen gegen ‘Angeklagte’, ohne dass diesen auch nur Akteneinsicht gewährt würde, ist mittelalterliches, vorzivilisatorisches Vorgehen, einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundordnung unwürdig.
Angesichts der neuen, gegen den VS vorgebrachten Vorwürfe der Verbreitung vertraulicher Informationen in Richtung Presse haben wir Sorgen vor weiteren ‘Leakings’, ggf. auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir appellieren darum – heute noch prophylaktisch – an das BfV und an das Bundesinnenministerium als dessen Oberbehörde, viel Sorgfalt beim Umgang mit sensiblen Daten zu üben und nicht demnächst ‘aus Versehen’ fertige oder unfertige Gutachten zur AfD in Richtung Presse zu verlieren. Sollte dieses – speziell noch vor der Bundestagswahl 2025 – dennoch erneut geschehen, wird jeder verständige, rationale Beobachter von Vorsatz ausgehen müssen.“