Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Anlass: Festakt „75 Jahre Verfassungskonvent Herrenchiemsee“

Peter Boehringer, Herrenchiemsee, 10. August 2023

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Heute für mich eine gerne wahrgenommene Pflichtveranstaltung als Bundestags-Abgeordneter ebenso wie als Bundesvorstand der Rechtsstaatspartei „Alternative für Deutschland“: Der Festakt anlässlich des 75. Jahrestags des Verfassungskonvents Herrenchiemsee von August 1948, dessen Vorarbeiten dann am 8. Mai 1949 schließlich zur westdeutschen Staatsgründung mit dem Grundgesetz als Rechtsrahmen führten.

Nachdem die Westalliierten im Frühjahr 1948 die Gründung der späteren Bundesrepublik Deutschland beschlossen und im Juli 1948 die Ministerpräsidenten der (West-)Länder zu dieser Gründung ermächtigt hatten, erarbeiteten dann ab dem 10. August 1948 in Bayern etwa 30 Staatsrechtler und einige Politiker im Auftrag der Bundesländer die westdeutsche Verfassung. Der Abschlussbericht des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee enthielt neben einigen grundsätzlichen Erwägungen zum künftigen Staatsgebilde auch einen vollständigen Verfassungstext mit 149 Artikeln. Dieser Entwurf wurde dann über den „Parlamentarischen Rat“ bis 1949 zum „Grundgesetz“ fertiggestellt.

Bevor nun wieder 1000 Zuschriften zum Terminus „Verfassung“ bzw. „Grundgesetz“ kommen: Die Lage, in der die deutschen Juristen und Politiker damals waren, umschrieb historisch und aktuell immer noch lesenswert Carlo Schmid (SPD) in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat dann am 8. September 1948. Dass Carlo Schmid für seine freiheitlich-nationalstaatlichen Feststellungen heute sofort aus der SPD flöge und für einzelne staatsrechtliche Sätze unter Umständen sogar angeklagt würde, ist durchaus bemerkenswert, tut heute hier aber nichts zur Sache.

Persönlich bin ich Pragmatiker: Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen. Doch noch immer ist es ein sehr GUTES Grundgesetz, das wir seit 1990 selbstredend trotz einiger Mankos (die wir ALLESAMT kennen – das schon prophylaktisch an Zuschreiber aus gewissen Ecken) auch als gesamtdeutsche Verfassung anerkennen. Einige „Modernisierungen“ seit 1949 waren zwar eher unnötig bis schädlich und wären bei Volksabstimmungen dazu sicher nicht durchgegangen. Trotzdem ist auch das heutige Grundgesetz speziell in den Artikeln 1-20 ein auf individuellen Bürgerrechten aufbauendes tolles Rechtswerk. Lediglich einige sehr „moderne“, „bunte“ und zum Teil parteipolitisch geprägte Verfassungsrichter legen die Artikel des GG ab und an „kreativ“, viel zu weitgehend oder auch dem politischen Zeitgeist gehorchend zum Teil bedenklich aus, was bei einigen „progressiv-kollektivistisch-unkonkret“ formulierten „Gummi“-Artikeln wie etwa Art. 20a von 2002 leider viel zu einfach ist. Was aber weder die Schuld der Verfasser des GG von 1948/49 noch des BVerfG in toto ist. Eine Verfassung kann niemals ALLES regeln. Es sind oftmals eher Richterrecht und „das Nähere regelnde“ EINFACHgesetze, die den nationalen, individuell-liberalen freiheitlichen Geist von 1948/49 heute ab und zu verdecken und manchmal geradezu grotesk ins Gegenteil verkehren. LINKE Plan- und Kollektivideologie beginnt unterhalb der Verfassungsebene alles was RECHT(S) ist leider zunehmend zu bedrängen…

Hier saß Carlo Schmid (Namensschild ganz links), gemeinsam mit weiteren Delegierten zum Verfassungskonvent

Das Grundgesetz selbst als unsere gesamtdeutsche Verfassung ist [ebenso natürlich wie jedes andere Recht] vollumfänglich zu respektieren. Oder in den Worten von Carlo Schmid: „Eine Verfassung ist die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.“

In diesem Sinne darf und muss man die Festlegungen von 1948 heute zum Jahrestag auch in einem Festakt feiern!

An alle „einschlägig bekannten“ Zuschreiber: Ja, Sie sehen die oben schon angedeuteten Mankos als ganz fürchterlich wichtig an: angeblich fehlende freie Selbstbestimmung und Souveränität des deutschen Volks 1948, das GG als alliiertes Fremddiktat von 1948; angeblich fehlendes/unvollständiges Staatsgebiet im GG 1948; fehlender Friedensvertrag 1948; angeblich falsche Begrifflichkeit bzw. angeblich falsche Rangstellung des GG als „Verfassung“; 1949 keine Volksabstimmung zum GG; und so weiter und so fort. Bitte alle Zuschriften in diese Richtung gleich in Ablage „P“: Sie sind zumindest auf meinen vielen Seiten und Foren und Kommentarspalten seit Jahrzehnten alle (!) bekannt, ausdiskutiert, gewogen und für zu leicht oder irrelevant befunden.

75 Jahre Verfassungskonvent, Festakt Herrenchiemsee

Mein Fazit: Respektieren und wertschätzen wir das Grundgesetz – was legitime Kritik an einzelnen Urteilen wegen Falschauslegung des GG im Einzelfall nicht ausschließt. Andere Nationen haben auch keine bessere, freiheitlichere Verfassung. Der Wortlaut des GG von 1949 war der einer sehr guten Verfassung. Es liegt an uns, dem Souverän, was innerhalb des Rechtsrahmens des GG aus unserer Gesellschaft gemacht werden kann. Wichtiger als das ohnehin unmögliche Heilen einzelner historischer Probleme von 1948/49 ist darum die Gegenwart: Der Souverän NIMMT sich seine Souveränität im Rahmen des Rechts. Das umfasst auch das WAHLrecht. Souveränität erlangt ein Volk, das diejenigen Parteien an die Regierung wählt, die noch an einen souveränen Nationalstaat glauben und dafür kämpfen. In Deutschland gibt es davon nur noch eine einzige.

 




Staatsakt „75 Jahre Grundgesetz“ in Berlin-Mitte

75 Jahre Grundgesetz der BRD

Staatsakt „75 Jahre Grundgesetz“ in Berlin-Mitte

Unbeugsam kämpfen für das ungebeugte GG!

Ein für uns sehr wichtiger Termin. Das Grundgesetz mit seinen 1949 durchaus auf die individuellen Bürgerrechte fokussierten Artikeln war ein wichtiges -wenn auch nicht perfektes- Grundlagenwerk für einen relativ freiheitlichen und damit wirtschafts- und menschenfreundlichen Wiederaufbau der BRD.

Trotz mancher bedenklicher GG-Änderungen seitdem ist es weiterhin enorm wichtig. Deutschlands Problem ist eher die Umgehung oder der supranationale Überbau unserer nationalen Verfassung durch interessierte Machtkreise. Darum lohnt es sich, für das GG und die ungebeugte Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu kämpfen. Unbeugsam.

Das Gundgesetz (GG) feiert 75 Jahre

PS: Alle Zuschriften mit den Reflexparolen „Alliiertes Fremddiktat!“, „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, „Kennen Sie Carlo Schmid nicht?!“, „Wir haben keine Verfassung, rabäh!“ usw. werden hier gnadenlos gelöscht. Diese halbgaren, halbwahren und pseudoschlauen Debatten führen wir seit 20 Jahren. Alleine nur 2023 beim 75-jährigen Jubiläum des GG-Entwurfs von Herrenchiemsee wurde dies auf meinen Kanälen nochmals exzessiv ausdiskutiert. Es bleibt dabei, dass das gelebte GG von 1949 trotz aller historischen Genese- und Geburtsschwierigkeiten eine sehr gute Verfassung war und mit kleinen Abstrichen weiterhin ist!

Sogar der Asyl-Artikel 16a mit dem Asylrecht für individuell politisch Verfolgte würde ohne EU-Richterrecht und ohne politische Einmischung in die Zuwanderungspraxis keinerlei Rechtsproblem darstellen.