Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen
Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen
Heute zehnstündiger Ortstermin beim BVerfG zur mündlichen Verhandlung betreffend die u.E. viel zu hohe und zugleich skandalös durchgeführte Finanzierung der politischen Stiftungen. Hier werden von allen anderen Parteien außer der AfD seit Jahren rechtliche, demokratische und parlamentarische Grundregeln schlicht missachtet. Abgeordnete mit großem Interessenkonflikt schwingen sich dabei im Bundestag zu Verfassungsrichtern auf.
Man wird sehen, wie der Tag verlaufen wird. Ein Urteil wird es heute noch nicht geben.
25. Oktober 2022
+++Pressemitteilung+++
„… Die AfD fordert seit Jahren eine massive Herabsetzung der zu hohen staatlichen Förderung der politischen Stiftungen. Wir verlangen aber aus sehr klaren verfassungsrechtlichen Gründen für die DES einen gleichberechtigten Zugang zum dann stark verkleinerten Budget. … Seit 2022 maßen sich die beteiligten Abgeordneten gar noch eine Richterrolle an und urteilen ohne jede faktische Grundlage, welche Stiftungen verfassungskonform seien (genau die ihrer sechs Parteien) und welche nicht (alle anderen)! Dieses Aufschwingen von Parteipolitikern zu Richtern in eigener Sache stellt selbstredend einen Interessenkonflikt sowie einen rechtlichen Skandal dar. Das BVerG sollte heute diese Vorgänge würdigen: Hier sind das Recht sowie demokratisch-parlamentarische Selbstverständlichkeiten ausgesetzt; mithin die FDGO.“
Ganze Pressemitteilung:
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.
Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.
Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“
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Historisches Debakel für die Ampel
Historisches Debakel für die Ampel
Rede im Bundestag, 16.11.2023: Aktuelle Stunde zum BVerfG-Urteil zum verfassungswidrigen Haushalt 2021
Frau Präsidentin: Das Bundesverfassungsgericht hat ein für uns nicht überraschendes Urteil verkündet: Schon der allererste Ampel-Haushalt wurde für verfassungswidrig und sogar NICHTIG erklärt. Ich verweise bezüglich der 60-Milliarden Zusatzverschuldung, die von Ihnen 2022 im HH-Nachtrags-Gesetz 2021 durchgesetzt wurde, auf unseren damaligen Entschließungsantrag 20/488. Wir haben dort nicht nur das Urteil, sondern sogar exakt die drei Begründungsteile von Karlsruhe vorausgesagt: Nicht, weil wir eine Kristallkugel gehabt hätten oder überragende Juristen, sondern weil die rechtliche Lage einfach klar war. Wir formulierten damals: „Das Gesetz verstößt in offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze“.
Man kann es darum eigentlich nur mit frechem Vorsatz erklären, dass die Ampel-Regierung praktisch mit ihrer allerersten Amtshandlung zwingende Vorschriften des Grundgesetzes schlicht missachtet hat!
Die Ampel wollte 2022 unbedingt die 60 Milliarden Euro an 2021 noch möglichem Zusatzkredit aufnehmen, obwohl das Jahr 2021 vorbei war u. obwohl die CO2-ideologisch begründeten Ausgaben keinerlei Veranlassungszusammenhang mit Corona hatten!
Es ist weiterhin sehr positiv, dass mit dem Urteil nun auch endlich die von uns seit ihrer Einführung für verfassungswidrig erkannte Verbuchungssystematik von Schulden in Sonder-vermögen außerhalb der Schuldenbremse beendet wird!
Das erkennt nun wohl auch der Finanzminister: Gestern Abend im Haushaltsausschuss sagte er, das Urteil „bewerte die Staatspraxis neu“. Eigentlich nicht, Herr Lindner: Es stellt die seit 2021 praktizierte illegale Staatspraxis aller Altparteien wieder zurück auf rechtmäßige Füße. Lesen Sie hierzu unbedingt das ganze Urteil: Der von Ihnen ALLEN angewendete Trick der überjährigen Rücklagenbildung auf Pump zur Nutzung nach dem offiziellen Ende einer Notsituation war rückblickend GENERELL verfassungswidrig: Damit etwa 170 Milliarden an kreditfinanzierter Reservezuführung zum WSF im HHJ 2022 u übrigens auch schon die 26 Milliarden Rücklagenbildung im EKF durch die CDU-geführte GroKo im Nachtragshaushalt 2020.
Lassen Sie mich die starken Worten eines Kollegen zitieren – gerichtet damals am 2. Juli 2020 an Finanzminister Scholz:
„Heute legen Sie einen Nachtragshaushalt vor. Er verstößt gegen das Grundgesetz. Der zweite Nachtragshaushalt beeinträchtigt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Wahrheit und Klarheit. Ich verstehe nicht, warum man in der SPD nur Karriere machen kann, wenn man verfassungswidrige Haushalte vorlegt. Ich verstehe [nicht], warum die CDU-CSU-Bundestagsfraktion hier zum Helfershelfer eines möglichen Verfassungsbrechers wird! Ich halte das für einen gigantischen Fehler, Herr Rehberg.“
Das wurde damals EXAKT SO auch von MIR und in den AfD-Anträgen vertreten. Das Zitat aber stammt vom heutigen FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Leider hat die FDP in der Ampel ihr damaliges Wissen sofort vergessen.
Der vorgelegte Haushalt ‘24 wird wegen des darin verwendeten Buchungsprinzips vom Tag seiner Verabschiedung an verfassungsrechtlich angreifbar sein. Ich frage Sie darum alle: Wie lange soll die Unsitte solcher Sondervermögen mit nicht legal gem. Art 115 GG verbuchten Krediten noch anhalten?
Im Klima- und Transformationsfonds führt das Urteil mathematisch dazu, dass Ihrem wichtigsten Nebenhaushalt schon 2024 das Geld ausgehen wird. Zwar fände meine Fraktion das nicht so tragisch, weil es sich dabei ohnehin fast nur um ideologisch begründete Fehlausgaben handelt. Der aktuell vorliegende Ampelhaushalt kann nach diesem Urteil nun aber nicht wie vorgestellt verabschiedet werden!
Wir fordern die fast völlige Löschung aller KTF-Titel. Mit uns gäbe es nur wenige Ausnahmen wie z.B. die Förderung der Wälder. Und wir fordern eine völlige Neuaufsetzung des HH-Prozesses 2024 unter Anrechnung der Kredite der Sondervermögen auf die Schuldenbremse!
Eine auf DEUTSCHLAND fokussierte Regierung müsste seit Jahren keine Abgaben erhöhen und ohne verfehlte Eurorettungs-, Corona-, Energie- und Gesellschaftsideologien auch keine illegalen Schulden machen. Machen Sie endlich unideologische und rechtskonforme Politik für Deutschland!
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[Es gilt das gesprochene Wort]