Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen
Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen
Heute zehnstündiger Ortstermin beim BVerfG zur mündlichen Verhandlung betreffend die u.E. viel zu hohe und zugleich skandalös durchgeführte Finanzierung der politischen Stiftungen. Hier werden von allen anderen Parteien außer der AfD seit Jahren rechtliche, demokratische und parlamentarische Grundregeln schlicht missachtet. Abgeordnete mit großem Interessenkonflikt schwingen sich dabei im Bundestag zu Verfassungsrichtern auf.
Man wird sehen, wie der Tag verlaufen wird. Ein Urteil wird es heute noch nicht geben.
25. Oktober 2022
+++Pressemitteilung+++
„… Die AfD fordert seit Jahren eine massive Herabsetzung der zu hohen staatlichen Förderung der politischen Stiftungen. Wir verlangen aber aus sehr klaren verfassungsrechtlichen Gründen für die DES einen gleichberechtigten Zugang zum dann stark verkleinerten Budget. … Seit 2022 maßen sich die beteiligten Abgeordneten gar noch eine Richterrolle an und urteilen ohne jede faktische Grundlage, welche Stiftungen verfassungskonform seien (genau die ihrer sechs Parteien) und welche nicht (alle anderen)! Dieses Aufschwingen von Parteipolitikern zu Richtern in eigener Sache stellt selbstredend einen Interessenkonflikt sowie einen rechtlichen Skandal dar. Das BVerG sollte heute diese Vorgänge würdigen: Hier sind das Recht sowie demokratisch-parlamentarische Selbstverständlichkeiten ausgesetzt; mithin die FDGO.“
Ganze Pressemitteilung:
Der Soli muss nun auf politischem Wege beendet werden
Der Soli muss nun auf politischem Wege beendet werden
Der Bundesfinanzhof hat heute sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet. Die Erhebung der Zusatzabgabe war demnach auch in den Jahren 2020 und 2021 noch verfassungskonform, denn die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung bestünden nach wie vor fort, etwa im Rentensystem. Mit der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags habe der Gesetzgeber dem sich zunehmend verringernden Sonderfinanzierungsbedarf bereits Rechnung getragen. Eine Überprüfung dieses Urteils durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Das Urteil des Bundesfinanzhofs muss respektiert werden, auch wenn die AfD in der Abwägung der Gesichtspunkte zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Der direkt aus der deutschen Wiedervereinigung resultierende Sonderfinanzierungsbedarf wird immer kleiner und wird gerade in Zukunft im Vergleich zum Gesamthaushalt immer weniger ins Gewicht fallen und somit immer schwieriger zu rechtfertigen sein. Irgendwann wird er verschwinden müssen, das hat das Gericht klargestellt. Der Ball liegt jedoch jetzt im Feld der Politik. Der Soli muss nun auf politischem Wege beendet werden.“
Peter Boehringer: Der Soli muss nun auf politischem Wege beendet werden
AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab
+++ Pressemitteilung +++
AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Es ist noch keine vier Wochen her, dass wir als AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen mussten. Anfang Juli hatte er bereits öffentlich insinuiert, ‚Nicht allein der Verfassungsschutz‘ sei ‚dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken‘; und ‚Ich glaube, das sind Umstände [zur AfD], die auch die deutschen Wähler bei ihrer Entscheidung im Hinterkopf haben sollten‘ .
Auch die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.
Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen in Europa über ihre Regierungsschutz-Behörde schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats offensichtlich unwürdig. Haldenwang versucht, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Dass sich ein Geheimdienst derart in den demokratischen Willensbildungsprozess einmischt, dürfte in Demokratien einmalig sein – und natürlich rechtswidrig. Schon 1977 verbot das Bundesverfassungsgericht genau solches Verhalten ganz unmissverständlich (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). Und auch in der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.
Die im Juli und nun auch im August erneut amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang und die damit nun mehrfach öffentlich gezeigte rein politische Motivation der Amtsführung des BfV-Präsidenten sind skandalös. Sein Verhalten ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht.
Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter ,rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Der Präsident des BfV war hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von ,Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien. Ebensowenig konnte er erklären, welche dieser Erzählungen justiziabel seien oder eine die FDGO gefährdende, nicht mehr zulässige Meinungsäußerung …
Der seit längerem sich erhärtende Verdacht, das BfV operiere gegenüber der AfD vor allem in parteipolitischer Verleumdungskampagne, ist damit zur Gewissheit geworden: Sein Präsident ist nicht in der Lage, seine schweren Anschuldigungen wirklich faktenorientiert und objektiv nachvollziehbar zu begründen. Wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes gegen die AfD ‚i.A. Faeser‘ sind darum u.E. alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.
Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.
Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“
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