AfD-Bundesparteitag und BuVo: kurze Erklärung in eigener Sache

AfD-Bundesparteitag und BuVo: kurze Erklärung in eigener Sache

Seit fast einem Jahr, d.h. seit dem Ende meiner extrem zeitraubenden Tätigkeit als Haushaltsausschuss-Vorsitzender 2018-2021, wurde ich gefragt, ob ich nun für ein Amt im BuVo der AfD bereitstehen würde, was ich seit Herbst 2021 grundsätzlich bejaht habe, falls die Partei es wünsche und falls ich was beitragen kann.

Die Frage wird ja nun akut – da der lange verschobene Bundesparteitag in Riesa näher rückt. Ein Bewerbungsvideo werde ich nicht drehen, da seit acht Jahren in der Partei und seit 20 Jahren publizistisch bekannt ist, wofür ich inhaltlich stehe und auch, wie ich arbeite. Mehr / Fragen zu meinen Positionen aber natürlich dann in Riesa.

Trotzdem einige Anmerkungen im Vorfeld: Ja, ich stehe weiterhin zur Verfügung – bis auf die Sprecherposition, die ich ausschließe. Bekanntlich bin ich fast immer inhaltsgetrieben, ideell unabhängig und mithin nicht pauschal einer „Gruppe“ zugehörig, zumal fast alle Strömungen der AfD m.E. weitgehend die Kerninhalte des AfD-Programms teilen und Streitereien fast immer „stilistische“ und leider auch bei uns machttaktische Gründe haben. Besonders übel ist die viel zu holzschnittartige und auch begrifflich zumeist fehlerhaft vorgebrachte Abgrenzung „Liberal-freiheitlich-bürgerlich“ „versus“ „national-patriotisch“. In der Präambel unseres Grundsatzprogramms berufen wir uns auf die Revolutionsbewegung von 1848: zugleich nationalliberal, freiheitlich-liberal, bürgerlich und patriotisch. All dies vereinigt in der (damals relativ jungen und heute leider fast supranational versenkten) Idee der freiheitlichen deutschen Nation. Hier beißt sich nichts – das geht alles wunderbar zusammen.

Trotz aller Unabhängigkeit erfordert die Arbeit in einem Kollektivgremium wie dem BuVo aber natürlich mehr als nur Partei- und Parteiprogramm-Loyalität; insbesondere auch eine Loyalität ggü. der Gruppe des 13er- oder 14er-Kollektivs namens BuVo. In JEDEM Fall muss der BuVo von leider in den letzten ca. drei Jahren im BuVo oft gesehenen sieben zu sechs Mehrheiten künftig wegkommen.

Die Grenzen dessen: Loyalität ist wichtig, hat aber manchmal programmatische, inhaltliche und logische Grenzen. Zudem kann es Entscheidungssituationen geben, in denen eine persönliche oder Gewissensüberzeugung im Ausnahmefall auch einmal ÜBER der Mehrheitsmeinung des Kollektivs stehen kann.

Und ebenfalls im Ausnahmefall kann es tatsächlich SOGAR bei unserer Partei mit dem sehr wichtigen Slogan „Mut zur Wahrheit“ einmal TAKTISCH oder POLITSTRATEGISCH begründete AUSNAHMEN geben. Das ist natürlich KEIN Plädoyer für Prinzipienuntreue und auch nicht für Opportunismus! Aber ein Hinweis auf politische Realitäten, die wir gerade in den letzten zwei Jahren bei Themen erlebt haben, zu denen unser Programm keine Vorgabe hatte und/oder unsere Basis keine einheitliche inhaltliche oder taktische Meinung. Wir leben leider in schnelllebiger Zeit mit zunehmend verrückter und oftmals bis dato unvorstellbarer Politik der Altparteien. In diesem Umfeld muss sich der BuVo oftmals frühzeitig positionieren zu einem Zeitpunkt, zu dem ggf. noch nicht alle Fakten zu einem neuen Thema oder einer neuen Regierungsidee auf dem Tisch liegen. Wir erleben im Bundestag immer häufiger Situationen, in denen KEINE Entscheidung mehr optimal ist, da man die Ursachen vor Jahren und Jahrzehnten hätte verhindern müssen und sich heute politikpraktisch nur noch die Frage nach dem (relativ) richtigen Verhalten im falschen System stellt. Hier braucht selbst der beste BuVo einen Vertrauensvorschuss und eine gewisse Toleranz für grundsätzlich nur noch RELATIV richtiges Verhalten; und ja, hier kann er sogar mal irren und muss sich später revidieren.

Dies in einiger Offenheit meine Sicht auf die Restriktionen eines Kollektivgremiums, das sich idealerweise der Basis eng verbunden fühlt – es aber nicht schaffen kann, immer ALLE Interessen dieser Basis zu vertreten und in begründeten Ausnahmefällen auch einmal „höherer Weisheit“, „höherer Gewalt“ oder „niederer Taktik“ nachgeben muss zu Lasten einer „reinen“ Lehre, über deren Inhalt in aller Regel noch nicht einmal völlige Einheit besteht in der Partei. Politik ist imperfekt, zumeist ein großer Kompromiss, selbst in der Partei mit dem Mut zur Wahrheit. Es ist eben „die Kunst des Machbaren“ (Agnelli) bzw. des „Möglichen“ (Bismarck). Aber ich kann wie seit 20 Jahren versprechen: Maximales Bemühen für Wahrheit, Markt, Freiheit und für Deutschland!

AfD für Deutschland!
Peter Boehringer




Boehringers Bewerbungsrede zum stellvertretenden Bundessprecher der AfD

Boehringers Bewerbungsrede zum stellvertretenden Bundessprecher der AfD

Liebe Freunde, Ihr wisst, wofür ich stehe, denn ich bearbeite seit 20 Jahren alle Hauptthemen der AfD – eben die Lebenslügen der heutigen BRD:

Euro-Dauerrettung, Massenzuwanderung, Kompetenzanmaßungen der EU, Schuldensozialismus, CO2-Wahn.
Ich kämpfe für bürgernahe Demokratie, Meinungsfreiheit, Marktwirtschaft; für den Erhalt des Rechtsstaats und einer souveränen deutschen Nation. Seit Corona sogar für das Grundrecht am eigenen Körper!

Ihr wisst auch, wie ich arbeite – immer inhaltlich getrieben.

Im Rahmen dieser harten Prämissen bin ich aber auch Pragmatiker: Politik ist stetiges Aushandeln des Machbaren. Ich war als Haushaltspolitischer Sprecher der Bundestags-Fraktion seit fünf Jahren bei vielen schwierigen Anträgen in der Rolle des zentralen Vermittlers. Mit wenigen Ausnahmen erfolgreich, weil wir frühzeitig Kompromisse ausloten.

Ich bin seit 2015 Sprecher des Bundesfachausschusses „Euro und Finanzpolitik“ und Mitglied unserer Bundesprogrammkommission:
Wir haben die Leitanträge zu allen Programmparteitagen 2016/17/19/21 formuliert – die allerdings auf den Parteitagen durch eure Änderungsanträge noch verbessert wurden. Ich bin stolz auf diese Basisnähe der Partei – das wäre bei den Altparteien undenkbar!

Ich war vier Jahre lang Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – bis zum Amtszeitende unter ständigem medialen Beschuss.

Ich habe alle Rollen immer freiheitlich, konservativ und zugleich national denkend ausgefüllt. Das schließt sich alles keinesfalls aus!

Den Haltungsjournalisten des Mainstreams ist zu unserer Bekämpfung jedes Mittel recht – nur nicht eins: Das Argument!

Bitte wählt darum nur Bewerber mit großer Ausdauer und Frustrationstoleranz!

Ich bearbeite unsere ideellen Wurzeln publizistisch seit Jahrzehnten und kenne die entsprechende Internet-Szene gut.
Das war und ist unser primäres Vorfeld!  
Sehr wichtig ist darum die Alternative Medienarbeit. Ich betreibe heute den viertgrößten YouTube-Kanal aller Bundestags-Abgeordneten und den größten Telegram-Kanal aller deutschen Politiker überhaupt.

Wir müssen als AfD die Lebenslügen der bunt-nihilistischen Republik thematisieren.
Wir brauchen dazu eigentlich keine INSA-Umfragen, die uns höchstens zeigen können, wie wir uns verbiegen müssten, um eine derzeit verlorene grün-urbane Parallelwelt als Wähler zu gewinnen. Diese Leute werden wieder zur Realität zurückfinden – aber erst auf dem harten Weg eines Blackouts oder ab 20% Inflation…

Unser Ziel kann nicht die schnelle Koalitionsfähigkeit der AfD sein. In einer verrückten Welt wird der eigentlich nur konservative automatisch zum Fundamentalkritiker!   

Opposition bedeutet, die erkannten Missstände klar auszusprechen. Ich mache das in deutlichen Worten. „Delegitimierung des Staates“ ist das aber natürlich nicht, wie es neuerdings der Verfassungsschutz darstellt. Nein, das ist ganz normale, kritische, urdemokratische Ausübung ihrer Verfassungsaufgabe durch die einzige parlamentarische Opposition in Deutschland, die AfD!  

Manchmal werden wir gefragt: Wo wollt ihr denn eigentlich hin? Was ist die Vision?
Nun, unsere Vision ist ein Umsteuern bei all dem, was schon gescheitert ist. Und der Erhalt des Bewährten, Menschennahen – statt rotgrüner „Transformations“-Visionen!
Wir müssen in den wichtigen Politikfragen nur Kurs halten. Praktisch alle großen Entscheidungen der letzten 30 Jahre waren falsch.
Das Umkehren dieser Fehlentwicklungen ist eine starke Vision:

Die Vision der Rettung eines souveränen Deutschlands und der sozialen Marktwirtschaft gegen die EU. Die Rettung unserer Kultur, des Rechtsstaats, der Meinungsfreiheit, unseres Rechts am eigenen Körper.

Wir brauchen im BuVo:

  • Mehr Mut, mehr Außenbeschäftigung!

  • Vorfeld und alternative Medien einbinden. Doch wir werden nicht alle alternativmedialen Forderungen erfüllen können – dafür sind sie zu heterogen und auch nicht alle vom Parteiprogramm gedeckt.

  • Befriedung der Partei über SACHarbeit! Streitereien haben bei uns meist „stilistische“ o. machttaktische Gründe. Das muss endlich aufhören!

Unverhandelbare Grenzen sind:

  • Echter Rassismus, Echter Antisemitismus, Gewaltaufrufe.

  • Und Sozialismus! Es kann nicht jeder auf jedermanns Kosten leben!

Mut zur Wahrheit!“. Die WAHRHEITSsuche muss über allem stehen. Manchmal sogar über der MEHRHEITSsuche:
Manchmal darf man nicht ungeduldig dem Zeitgeist hinterherlaufen, selbst wenn das kurzfristig ein paar flüchtige Stimmen brächte.
Wir leben in einer Welt der Lügen und Verdrehungen!
Schon bald werden die Folgen der RotGrünSchwarzGelben Falschpolitik für jeden sichtbar.
Es ist unsere Aufgabe, diesen Erkenntnisprozess zu beschleunigen: Über permanente Aufklärungsarbeit!

Nur wir als AfD verteidigen noch authentisch das wohlverstandene nationale Interesse!

Danke für euer Vertrauen! 

 




Orchestrierte Nötigung gegen AfD-Parteitag

Orchestrierte Nötigung gegen AfD-Parteitag

Im Zusammenspiel mit Medien, Altparteien und Antifa-Gutachtern will die Stadt Essen den Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle verhindern. Politisch-medial hoch provokativ, mit juristisch präzedenzlosen Argumenten, sowie bei Strafandrohung von ggf. mehreren Millionen Euro!

Die von der Stadt Essen beherrschte Messegesellschaft Essen will die AfD nötigen, niemals zuvor gesehene sogenannte „Auflagen“ zu unterzeichnen. Wie immer in einem gerade vor (EUropa-) Wahlen hoch politischen Umfeld wird dabei geheuchelt, was das Zeug hält. Formell soll die AfD „nur“ eine Auflage zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens aller Teilnehmer und Besucher des Bundesparteitags unterzeichnen. In Wirklichkeit wäre diese scheinbare Selbstverständlichkeit aber von KEINER großen politischen Versammlung vorab zu 100% garantierbar. Nicht mal von der Jahresversammlung des Tölzer Knabenchors, geschweige denn bei einer durchaus auch von staatlichen und pseudoprivaten agents provocateurs besuchten Veranstaltung.

Im harmlos klingenden Juristendeutsch lautet die Forderung der Messe Essen an die AfD wie folgt:
[Sie werden nachträglich, 16 Monate nach Vertragsschluss] eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom Januar 2023 abgeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen […] und Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD [vorbeugend] verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist. […] Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben wird, [wird der] zwischen der Messe Essen GmbH und der AfD geschlossenen Mietvertrag unverzüglich […] außerordentlich fristlos [gekündigt].“

Eine Kündigung des Hallenvertrags auf DIESER von der Stadt/Messe Essen diktierten (Nicht-) Basis wäre/ist eine politische und juristische Provokation. Die Grugahalle ist eine kommunale, von allen Bürgern steuerfinanzierte Halle, in der (selbstverständlich OHNE jede Auflage bzgl. der Reden) schon viele andere Parteien ihre Parteitage abgehalten haben. Sie hatten auch alle ein ANRECHT darauf.

Die Auflage oben ist weder im Eilverfahren noch in einem Hauptsacheverfahren haltbar. Das gilt nicht nur wegen der hier von der Stadt Essen in Anspruch genommenen Revolution des Vertragsrechts (eine einseitige nachträgliche Änderung / eine Gültigkeit einer einseitigen Willenserklärung nach Vertragsschluss). Sondern auch wegen der grundsätzlichen, nie gesehenen Zumutungen zum Versammlungsrecht nach Art 8 Grundgesetz sowie zum Parteienrecht.

Alternative für Deutschland (AfD)

Selbstverständlich wäre die AfD als Rechtsstaatspartei jederzeit bereit, zuzusichern, dass wir jedwede Begehung von Straftaten ganz allgemein und immer missbilligen und ahnden werden, wobei dafür primär Staatsanwaltschaften und Gerichte von Amts wegen zuständig wären. Aber eben erst NACH einer Tat! Wie es eben im Rechtsstaat so ist! 

Erwartet die Stadt Essen, dass Gerichte bis hin zum BVerfG es für zulässig erklären, dass künftig Veranstaltungen von politisch bei Regierungsparteien unliebsamen Oppositionsparteien generell einer ex ante (!) Prüferlaubnis durch staatliche oder gar private Stellen unterliegen dürfen wegen angeblich (!) drohender (!) „Äußerungsdelikte“ bzw. „Meinungsverbrechen“? Falls das tatsächlich und gar noch einseitig nur gegen die AfD (!) halten würde, wären wir in einem anderen Land – und oppositionelle Parteiarbeit kaum noch möglich! Der doch eigentlich parteipolitisch und weltanschaulich zur Neutralität verpflichtete Staat verkäme hier zur VOR einer Tat strafenden Polizei wie im dystopischen Hollywood-Film „Minority Report“. Sogar noch schlimmer als im Film – denn im Film geht es nur um schwerste Straftaten; und die judges im Film sind neutral: In der Essener Real-Dystopie anno 2024 wird dagegen gar politisch einseitig mit Vorab-Unterstellung von Meinungsdelikten gearbeitet!

Zwar gab es in seltenen (!) Fällen schon mal Demonstrationen, die vorab wegen drohender Gewalt (!) oder auch nur wegen drohenden Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen nicht genehmigt wurden – aber hier geht es im Gegensatz etwa zu fast immer erlaubten Kalifats-Demos mit ganz regelmäßig schweren Äußerungsdelikten oder im Gegensatz zu Antifa-Gewaltdemos eben NICHT um irgendwelche absehbaren schweren Straftaten!

Hinzu kommt, dass eine Partei nach Parteienrecht Parteitage abhalten MUSS.

Kommen wir zum eigentlichen Motiv: Es ist wieder mal eine POLITISCHE, von der Exekutive der Altparteien (CDU-OB von Essen mit starker rotgrüner Fraktion im Stadtrat) zusammen mit Berlin und den Medien „orchestrierte“ Kampagne, die offenbar vor der EUropawahl noch gegen uns gefahren werden soll. Medial wird nach unserem zwingenden Widerspruch getitelt werden: „Seht her: Die bösen Extremisten der AfD können nicht sicherstellen, dass es zu keinen Naziparolen auf ihrem Parteitag kommt„. Zudem geht es darum, uns und den Delegierten operativ, organisatorisch und juristisch Knüppel und Kosten in den Weg zu legen.

Juristisch wird die AfD zwar ihre Erzwingungsklage gewinnen, denn die im Eilverfahren zu treffende Abwägungsentscheidung zwischen den Folgen eines verhinderten Parteitages und einem niemals ausschließbaren bösen Ausruf irgendeines Hinterbank-Besuchers der Veranstaltung sollte vor JEDEM Gericht eindeutig zugunsten der AfD ausfallen. Ebenso die oben skizzierten verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen. Doch der Bürgermeister von Essen und seine Hinterleute WOLLEN einfach die politische Schlagzeile „Wir haben wirklich ALLES getan, um diesen Parteitag zu verhindern – aber die bösen Gerichte, …“, obwohl die Herrschaften ganz genau wissen, dass sie vertragsrechtlich und auch verfassungsrechtlich keine Chance hätten, die Hallenzusage zu kündigen. Letztlich beschädigen sie als öffentliche Institutionen mit ihrer vorsätzlich rechtswidrigen Nötigung sogar die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung!

Wir behalten uns darum auch Strafanzeigen wegen versuchter Nötigung vor. Eventuell auch Anzeige gegen die Stadt Essen wegen des Verdachts der Untreue zulasten der Messe GmbH – was den bemerkenswerten „Spin“ beinhaltet, dass die Stadt/GmbH nun womöglich Straftaten BEGEHEN, um ANGEBLICH drohende Straftaten der AfD zu verhindern.

Dass die Stadt Essen hier VORSÄTZLICH Vertragsbruch begeht, kann man auch daran erkennen, dass sie schon in ihrem Beschlusstext selbst, der die stadteigene Messegesellschaft anweist, dieses Vertragsergänzungs-Machwerk der AfD aufzunötigen, den ausführenden Geschäftsführer der Gesellschaft von jedweder Haftung und allen „Nachteilen“ freistellt und diese „Nachteile“, also Anwaltskosten und potenziell hohen Schadenersatz an die AfD, übernimmt! Die Stadt führt rechtswidrig einen Schaden in vollem Unrechtsbewusstsein herbei, nötigt ihren eigenen Angestellten zum Rechtsbruch – und stellt ihn dann schon VORAB mit Steuer-Summen in sechsstelliger Höhe schadenfrei! Das ist vorsätzlich herbeigeführte Steuergeldveruntreuung durch den Rat der Stadt Essen!

Übel ist auch die „Argumentation“ der Stadt/Messe Essen, dass für unseren Parteitag sozusagen die „Geschäftsgrundlage“, also rechtskonformes Verhalten aller Besucher des Parteitags, entfallen sei. Es sei „aufgrund aktueller Entwicklungen“ im Mai 2024 [Urteil des OVG NRW zum „Verdachtsfall AfD“ (ich berichtete ausführlich dazu); sowie die Höcke-Verurteilung zu „Alles für…“ von 2021] nun irgendwie schon VORAB geboten, uns aufzufordern, dass es zu keinen Straftaten in Form von v.a. „Äußerungsdelikten“ kommen wird. Also aus den sehr komplexen „Katalogen“ der 86/86a StGB, die zusammen mit dem Richterrecht dazu ganze Rechtsbücher füllen.

Veranschaulichen wir nachfolgend noch kurz zusammenfassend die Folgen des Wortlauts der uns zur Vermeidung einer Kündigung der Grugahalle „angebotenen“ Auflage:
[Die AfD muss] strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmer oder Besucher des 15. Bundesparteitages verhindern und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbinden.

Hierin liegen folgende Problemfelder, die –unabhängig von den genannten grundsätzlichen rechtlichen Bedenken– ein Unterzeichnen der Erklärung durch die AfD auch operativ und finanziell unmöglich macht:

a) ALLE etwa 1800 Teilnehmer inklusive Besucher müssen sich gemäß Erklärungs-Forderung rechtskonform benehmen.
Kein Troll oder Volldepp; kein auf der Gästeliste oder auch auf der Journalistenliste übersehener provokanter wichtigtuerischer ECHTER Rechtsextremist; kein eingeschleuster VS-Agent; kein Sicherheitsmann oder HiWi; und natürlich auch kein Redner dürfte irgendeine der im 86/86a und in der zugehörigen Literatur gemeinten Sprüche klopfen oder Zeichen machen. Sprüche, die der Normalsterbliche nicht alle kennt (trotzdem normalerweise automatisch vermeidet) – und Sprüche, mit denen man als ungebetener „Co-Referent“ (die es auf jedem Parteitag immer gibt) oder einfach nur als wichtigtuerischer Troll oder als karrieregeiler VS-Fuzzi vor einem Saalmikro halt mal eben provozieren will…

b) Jeder (!) Einzelfall kostete die AfD dann nach Forderung der Stadt Essen 500.000 Euro – also nicht etwa MAXIMAL 500.000, sondern potenziell MILLIONEN!

c) Es ist nicht einmal sicher, ob der Parteitag abgebrochen würde durch die Messe Essen, wenn ein erstes angebliches Meinungsverbrechen geschähe – oder ob im Hintergrund die angeblichen Vorfälle gezählt würden und am Ende eine Rechnung über drei Millionen kommt wegen Vorfällen, die die Versammlungsleitung evtl. nicht mal mitbekommen hat.

d) Von UNS wird nicht nur verlangt, solche Vorfälle, WENN wir sie denn mitbekommen, zu „unterbinden“, sondern sogar, sie [absolut zuverlässig] zu „verhindern“. Das wäre faktisch unmöglich, denn wir KÖNNEN nicht wissen, was jemand sagen wird.

Der letzte Punkt zeigt, wie lächerlich und undurchführbar diese ex ante Gedankenkontrolle wäre. DAS soll die Stadt Essen mal vor Gericht durchbekommen. Erstens hat sie es ja bei keinem Parteitag von Parteien (weder von CDU, SPD, auch nicht AfD 2015) je getan – und könnte / dürfte / wollte das natürlich auch gar nicht. Zweitens hat das meines Wissens noch NIE ein Veranstalter je auch nur versucht, schon gar nicht NACH Vertragsschluss! Das Ganze ist also PRÄZEDENZLOS frech und perfide. Die Sicherstellung der Einhaltung solcher Auflagen mit diesen absurden Strafzahlungen vorab wäre keinem Veranstalter zumutbar / möglich! Nicht einmal einem Kegelclub bei seiner Jahresversammlung. Geschweige denn einer politischen Versammlung.

Zuletzt wird hier auch noch unzulässig das (theoretisch IMMER vorhandene) Risiko strafbarer Äußerungen durch wen auch immer auf einen Veranstalter einer Versammlung abgewälzt. Das ist inakzeptabelhier wird ein Kollektiv (die AfD) in Haftung genommen für in einer realen Welt IMMER mögliche (!) und künftige (!) Sprüche. Und für böswillig durch einen sogenannten „Gutachter“ (den bekannten Linksextremisten Andreas Kemper) schon vorab und unbelegt unterstellte „Meinungsdelikts-Risiken“ Einzelner in einer Gruppe! Man könnte so etwas nicht erfinden…

All das in einem Umfeld, in dem auf jedem Parteitag der LINKEN sicher vorhersehbar der „Systemwechsel“ (weg vom Kapitalismus und hin zu Sozialismus und Enteignungen / Bruch Art 17 GG / Eigentumsrecht) gefordert wird. Oder der Tod von Juden auf jeder dritten Pali- oder Kalifats-Demo, die fast alle trotzdem genehmigt werden! Oder ein Umfeld, in dem auf Parteitagen der Grünen Jugend rassistische Sprüche gegen Weiße regelmäßig eindeutig Äußerungsdelikte darstellen. Ebenso die permanenten „Nazi“-Unterstellungen gegen die AfD, was regelmäßig eine drastische Verharmlosung des historischen National-Sozialismus und damit Volksverhetzung darstellt! All das wird problemlos genehmigt. Weder kommt es hier vorab zu Auflagen noch ex post zu Sanktionen. Die zuständigen Behörden sind unter der Ampel nicht mehr unparteiisch.

Die AfD ist hier wieder einmal gezwungenermaßen für die Rechtsgeschichte unterwegs. Sowie für die Versammlungsfreiheit (Art 8 GG) und für die funktionierende Demokratie! Aber ja, BILD, SPIEGEL, SZ und Co. werden nach unserer Klage gegen die Hallenkündigung (speziell bis zur EUropawahl) nun dummdreiste Schlagzeilen kreieren „Die AfD kann nicht einmal einen Parteitag ohne extreme Sprüche garantieren.“ Die AfD muss und wird diese Lügen und diese Rechtsverdrehungen auch diesmal aushalten. Wir tun es für Sie und für die Demokratie. Unterstützen Sie uns – und teilen Sie diese Botschaft!




AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden

AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden

Berlin, 4. Juni 2024 – Mit Schreiben vom heutigen Tag hat der Bundesvorstand der AfD Forderungen der MESSE ESSEN GmbH nach einer Vertragsanpassung zurückgewiesen.

AfD und MESSE ESSEN GmbH hatten bereits im Januar 2023 einen Vertrag über die Nutzung der Halle für den kommenden Bundesparteitag Ende Juni 2024 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 forderte die MESSE ESSEN GmbH die AfD nun auf, eine neue Regelung zu akzeptieren, wonach sich die AfD verpflichten solle, „die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD“ zu verhindern „und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen“ sei.

Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben werde, drohte die MESSE ESSEN GmbH der AfD zudem an, dass der „Mietvertrag vom 20. Januar 2023 unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und sicherzustellen“ sei, „dass eine Nutzung der Grugahalle für den 15. Bundesparteitag der AfD nicht stattfindet“.

Dem war eine entsprechende Weisung durch die Gesellschafter der MESSE ESSEN GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 29. Mai 2024 vorausgegangen. Mehrheitsgesellschafterin der MESSE ESSEN GmbH ist die Stadt Essen. Deren Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), hatte erst am 28. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag in den Rat der Stadt Essen eingebracht, dem der Rat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mehrheitlich zugestimmt hatte – trotz eines vorsorglich übermittelten anwaltlichen Warnschreibens vom gleichen Tag. Der Bundesvorstand hatte daher noch am 29. Mai 2024 die Aufsichtsbehörde der Stadt Essen eingeschaltet. Zwischenzeitlich hatte auch die Essener AfD-Ratsfraktion gegen den Ratsbeschluss rechtliche Schritte eingeleitet, da die vom Oberbürgermeister behauptete „Eile“ angesichts von entsprechenden Überlegungen in der Essener Stadtspitze und der GmbH seit mindestens Januar 2024 kaum begründbar ist. Zudem steht die Frage im Raum, ob Oberbürgermeister bzw. Rat haushaltsrechtliche Grundsätze hinreichend berücksichtigt haben.

Das Mitglied des AfD-Bundesvorstandes Roman Reusch sowie der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kommentieren den Sachstand wie folgt:

Roman Reusch: „Das Vorgehen der Stadt Essen ist offensichtlich ebenso rechtswidrig wie orchestriert. Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden. Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten.“

Peter Boehringer: „Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen.“

 

https://www.afd.de/afd-bundesvorstand-weist-rechtswidrige-forderungen-der-essener-grugahalle-zurueck-parteitag-wird-stattfinden

 




Grüne, staatlich finanzierte Antifa und Gewerkschaften wollen mit gewaltsamen Mitteln den AfD-Parteitag verhindern

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Grüne, staatlich finanzierte Antifa und Gewerkschaften wollen mit gewaltsamen Mitteln den AfD-Parteitag verhindern

Die Sprecherin der GRÜNEN Jugend will nach einem Bericht der „NZZ“ die Verhinderung des AfD-Parteitags „selbst in die Hand nehmen“. Ähnlich Recht brechende Planungen gehen von der sogenannten AntiFa und von den Gewerkschaften ver.di und DGB sowie weiteren linksextremen NGOs und GOs aus.

Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kommentiert:

Die üblichen linksextremen, direkt oder indirekt von der Ampel mit Steuergeldern co-finanzierten (N)GOs und Gewerkschaften rufen schon seit der erfolgreichen Klage der AfD auf ungestörte Abhaltung ihres Bundesparteitags in Essen nun zu offenkundig gewaltbereitem ‚Widerstand‘ auf. Aktuell reiht sich mit den Grünen gar noch direkt eine PARTEI in die diversen Gewaltdrohungen gegen die AfD-Delegierten ein. Anders sind die bundesweit angebotenen paramilitärischen ‚Aktionstrainings gegen Essen‘ der sogenannten ‚AntiFa‘ nicht zu interpretieren. Ebenso die Sprüche der Grünen Jugend wie  ‚Es ist zu wenig, einfach nur zu protestieren: Die Delegierten sollen nicht in die Grugahalle gelangen können, wir werden die Verhinderung selbst in die Hand nehmen müssen.‘ Die Hunderte Millionen Euro an staatlichen Mitteln für so viele ‚unabhängige‘ – aber in Wirklichkeit von der Linksregierung finanzierte Organisationen zahlen sich nun aus. Es ist grotesk und unerhört, dass letztlich staatliche Gelder der Ampelregierung hier den polizeilichen Notstand provozieren und unrechtsstaatliche, antidemokratische Verhältnisse herbeiführen sollen!

Die ach-so-rechtstreuen ‚Besser-Demokraten‘ der GRÜNEN entlarven sich genau als das Gegenteil: als GEGNER der freiheitlichen Grundordnung – und als aktive und offenbar gewaltbereite Gegner der parlamentarischen Demokratie gegen Parteien, die nach Art 21 GG privilegiert sind und nach § 9 Parteiengesetz ja regelmäßig Parteitage abhalten MÜSSEN. Die Grüne Jugend ist eine Gliederung der Partei der GRÜNEN, und damit kommt dieser Aufruf zur gewaltsamen Verhinderung des AfD-Parteitags sogar von einer Konkurrenzpartei!

Die Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutz haben diesen Angriff der Grünen auf die FDGO schon im Vorfeld zu verfolgen, da hier Gewalt klar angedroht wird. Ich fordere die politische Führung der Polizei schon heute auf, den Polizeieinheiten vor Ort diesmal auch gegen die politische Überzeugung der Führung zu ‚erlauben‘, ihren Job zu tun; d.h. angekündigten gewaltsamen ‚Ungehorsam‘ gegen die Anreisen der Delegierten durch geeignete Maßnahmen (Anreisekontrollen und vor allem weiträumige Abtrennung von Gegendemos) vorab abzuwenden – und militante Angriffe vor Ort ggf. mit robusten Mitteln abzuwehren!

Es wird dabei wie immer bei militanten Gegendemos der Linksextremen gegen die AfD sein: Die Polizei vor Ort weiß, wem sie den Rücken zuwenden kann – das werden die AfD-Delegierten sein. Weiträumige Absperrungen sowie Gesichts- und Körperschutz der Polizei werden wie immer nur gegen die unrechtsstaatlich-gewaltbereite grünlinke Hooligan-Szene benötigt werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Versammlungsfreiheit stehen in den Artikeln 2 und 8 Grundgesetz. Der demokratische Rechtsstaat muss diese hohen Rechtsgüter selbstverständlich gegen jedwede Gewalttaten mit Ansage sicherstellen!

https://www.afd.de/peter-boehringer-gruene-staatlich-finanzierte-antifa-und-gewerkschaften-wollen-mit-gewaltsamen-mitteln-den-afd-parteitag-verhindern