Flüchtlingsbürgschaften: Wer Wohltaten einfordert, muss sie auch bezahlen
Boehringer: Flüchtlingsbürgschaften: Wer Wohltaten einfordert, muss sie auch bezahlen
Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsansturms 2015 galt es unter willkommensbeflissenen Menschen als vornehm, Bürgschaften für Flüchtlinge einzugehen und ihnen damit die Einreise zu ermöglichen. Doch viele dieser Bürgen weigern sich nun, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Regierungen von Bund und Ländern leisten dazu auch noch Beihilfe.
Die gesetzliche Grundlage für Flüchtlingsbürgschaften ist §68 des Aufenthaltsgesetzes. Dort steht: „Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.“
Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, stellt hierzu klar: „Eine Bürgschaftsverpflichtung ist eindeutig eine individuelle Sache; doch der Regierung scheint das egal zu sein. Es gibt keinen Grund, warum die Staatshaushalte für die Flüchtlingsbürgen einstehen sollten. Pacta sunt servanda: Wer eine Verpflichtung eingeht, der muss sie erfüllen und kann sie nicht einfach auf den Steuerzahler abwälzen. Zumal die Mehrheit der Deutschen die Flüchtlinge nicht eingeladen hat. Bund und Länder schließen nun mit den angeblich wohltätigen Bürgen einen Vertrag zu Lasten Dritter – sogar noch Jahre rückwirkend. Das ist unredlich von allen Beteiligten.
Gute Taten auf fremde Kosten haben keinen moralischen Wert! Es bleibt dabei:
Die AfD ist in diesem Land die Verteidigerin rechtsstaatlicher Prinzipien und der letzte verbliebene Anwalt des Steuerzahlers.“