Die illegale Euro-Rettung geht weiter
Berlin, 16. Juni 2022. Auf ihrer gestrigen Sondersitzung hat die Europäische Zentralbank beschlossen, die zu reinvestierenden Gelder aus dem Corona-Notkaufprogramm PEPP künftig noch flexibler einsetzen. Sie will damit die wachsenden Renditeabstände zwischen Staatsanleihen verschiedener Eurostaaten bekämpfen. Zugleich beschloss der EZB-Rat, die Fertigstellung eines neuen Kriseninstruments, eines sogenannten „Anti-Fragmentations-Instruments“, zu beschleunigen.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Die Ankündigung der EZB, die zur Wiederanlage fälligen Anleihen im Rahmen des PEPP nun ‚besonders flexibel‘ einzusetzen, stellt eine eklatante Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischem Gerichtshofs dar. Nach dieser ständigen Rechtsprechung wird das durch Art. 123 AEUV normierte Verbot der monetären Staatsfinanzierung unter anderem dadurch garantiert, dass die Anleihekäufe nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt werden (Rechtssachen 2 BvR 859/15 sowie C‑62/14). Diese Kapitalquoten werden von der EZB nun ganz explizit verletzt.
Mit dem gestrigen Beschluss betreibt die EZB den Ausverkauf deutscher Staatsanleihen und wird dafür andere Staatsanleihen kaufen. Dies ist eine verbotene Bail-Out-Politik zulasten der deutschen Steuerzahler. Denn in dem Maße, wie beispielsweise italienische Renditen auf diese Weise gedrückt werden, erhöht sich der Zins auf deutsche Staatsanleihen. Dies wird sich mittelfristig milliardenschwer im Bundeshaushalt zeigen.
Die Ankündigung des Anti-Fragmentations-Instruments zeigt außerdem, dass nach wie vor nicht die Preisstabilität im Zentrum des EZB-Interesses steht. Auch dieses neue Instrument wird mit Sicherheit Nettoanleihekäufe vorsehen und damit selbst die angekündigte Zinserhöhung konterkarieren. Die Inflation wird durch diese Intensivierung der Transferunion also weiter angeheizt. Sie ist der Preis für die Rettung einer gescheiterten Währung. Das Diktum ‚koste es was es wolle‘ ist fatal – sowohl für die Verbraucher an der Supermarktkasse als auch für die deutschen Steuerzahler.
Am Rande sei bemerkt: Die AfD-Fraktion hat bereits vor knapp zwei Jahren Klage gegen das PEPP erhoben. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht diese Klage den Beklagten noch nicht einmal zugestellt. Angesichts des jüngsten EZB-Beschlusses wäre es auch für das Bundesverfassungsgericht an der Zeit, sein Zögern in dieser Sache zu beenden.“