Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar
Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 19.11.2020: Debatte zu Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder (4 Min)
Das Ziel des heute vorgelegten Gesetzentwurfs ist neben zwei technischen Anpassungen die Fortführung flüchtlingsbedingter Zahlungen an die Bundesländer: 500 Millionen Euro pro Jahr für neu ankommende oder für bereits ABGELEHNTE Asylbewerber.
Nach vier Jahren solcher Zahlungen könnte man hier schon fast von einem ROUTINE-Vorgang sprechen. Doch das SOLLTE keine Routine sein, denn es handelt sich eindeutig um eine Fehlentwicklung, wenn nach so langer Zeit Asylbewerber noch immer UNGESTEUERT nach Deutschland kommen.
Und dabei umfasst der vorliegende Gesetzentwurf nur einen KLEINEN Teil dieser Kosten: Über den ganzen Bundeshaushalt hinweg reden wir von jährlich über SECHS MILLIARDEN, mit denen der Bund Immigrationskosten kompensiert!
Etwa über die eben beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie über viele andere Integrations- und Sozialprogramme. Diese Milliarden sind zu einem guten Teil Migrationsfolgekosten – auch wenn die Bundesregierung ganz konsequent eine genauere Quantifizierung dieser Maßnahmen verhindert!
WARUM wohl ist der Bund seit 2016 so großzügig bei der Kompensation der Länder?
Die Antwort ist einfach: Wie auch an vielen anderen Stellen ERKAUFT sich die Bundesregierung in Sachen Integration das Wohlwollen der Landes-finanzminister und indirekt der kommunalen Kämmerer, die ja über die Länderzuweisungen EBENFALLS stark entlastet werden.
Denn die Versorgung der Flüchtlinge ist für Länder und Kommunen sehr teuer.
Die Migrationspolitik wäre alleine nur wegen der KOSTEN bei Lokalpolitikern schon LANGE nicht mehr mehrheitsfähig!
Der Bund beseitigt darum per Geldzuweisung den Widerstand der Länder und Gemeinden zu einer Migrations-Politik, die ohne Kompensations- und Schweigegeld in bürgernahen Kommunen wegen aufgebrachter Bürger schon lange nicht mehr durchsetzbar wäre!
Die Zustimmung wird dabei inzwischen nicht mehr nur mit STEUERgeld, sondern seit 2020 nun auch mit NEUVERSCHULDUNGS-Mitteln erkauft.
Die Perspektive der LÄNDER u. KOMMUNEN ist dabei ja durchaus verständlich: Das mit den Flüchtlingen war 2015 die Idee von Frau Merkel, also soll der Bund gefälligst dafür bezahlen!
Wie lässt sich das Dilemma also lösen? Richtig wäre einfach ein grundlegender Politikwechsel:
Wer nicht ASYLBERECHTIGT ist, der kommt nicht ins Land. Man denke etwa an rechtlich durchaus zulässige Asylprüfungsverfahren in Afrika.
Wieso ist man nicht schon längst dazu übergegangen? Wenn man Asylanträge in den Herkunftsländern stellen könnte, würde man die ganze Schlepperindustrie schlagartig trocken legen – dann gäbe es auch keine Toten mehr im Mittelmeer!
Und zweitens: Wer nicht BLEIBEberechtigt ist, muss leider gehen. In den Niederlanden etwa prüft man Asylanträge in unter acht Monaten – bei uns dauert es doppelt so lange – und selbst nach ABLEHNUNG der Anträge werden sehr oft keine ABSCHIEBUNGEN durchgeführt. All dies wäre extrem effektiv – auch bezüglich der Kosten.
Von SONSTIGEN Schäden durch geduldete Gefährder, Islamisten und Kriminelle ganz zu schweigen.
„Populismus“? Nein, reine Empirie und Mathematik!
Richtig wäre zudem, Fluchtursachen abzustellen. Die größte aller Fluchtursachen nach Deutschland sind neben der Bevölkerungsexplosion in Afrika und Arabien aber genau die SOZIAL-Leistungen, die hierzulande für Migranten bereitgehalten werden!
Doch DIESE Ursache wird hier im Gesetz wieder einmal NICHT angegangen. Und deshalb lehnt die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.
Es gibt kein richtiges Verhalten im falschen System. Gehen Sie endlich die URSACHE an, statt sich mit Steuergeld aus dem Problem herauszukaufen!