Frau Merkel vertritt in Brüssel nicht die Interessen der Deutschen

Merkel verhandelt Michels Geld weg

Frau Merkel vertritt in Brüssel nicht die Interessen der Deutschen

Die „Mutter aller Verhandlungen“ in Brüssel dauert noch immer an: Beim angeblichen Corona-Vehikel der EU namens „Wiederaufbaufonds“ geht es um etwa 750 Milliarden Euro, beim mittelfristigen Finanzrahmen sogar um über eine Billion Euro.

Peter Boehringer kommentiert die anhaltenden Verhandlungen:

„Große Ausgabenorgien auf deutsche Kosten gehen in Brüssel immer mit großem Staatsschauspiel einher. So auch diesmal. Die Staats- und Regierungschefs versuchen verzweifelt, den ökonomischen Irrsinn und den angestrebten Verfassungsputsch mit großer Show zu kaschieren. Verhandelt wird derzeit vornehmlich noch um Zahlungs- und Haftungsanteile vor allem Deutschlands sowie um die Aufteilung von offenen Geschenken an Euro-Südland.

Die ‚Details‘, um die es derzeit bei den Brüsseler Marathon-Verhandlungen jetzt noch geht, sind dabei zwar tatsächlich Dutzende Milliarden schwer, doch für die Gesamtbewertung spielt es keine Rolle, ob nun 350 oder 450 der 750 Milliarden Euro des Gesamtpakets reine Geldgeschenke an Euro-Südland sein werden: Eine Finanzierung des EU-Haushalts aus Krediten ist gemäß Artikel 311 des AEUV verboten. Faktisch läuft dabei alles auf eine Gemeinschaftshaftung hinaus, denn ein Szenario, in welchem die EU Insolvenz anmeldet, weil ein Mitgliedstaat ausfällt, ist unrealistisch. Von Eurobonds sind wir somit nicht mehr weit entfernt, obwohl Frau Merkel seit jeher versprochen hatte, diese zu verhindern. Im Windschatten von Corona soll auf diese Weise die Staatlichkeit der EU weiter vorangetrieben werden. Sogar das Königsrecht künftiger Parlamente, das Budgetrecht, wird nun verletzt. Nach geltendem Verfassungsrecht ist ein solcher Schritt ohne vorherige Volksabstimmung in Deutschland nicht zulässig.

Auch die Verwendung der Mittel ist bedenklich, denn ausgegeben werden die Mittel beileibe nicht nur Corona-bezogen, wie behauptet wird: Die linksgrünen, hoch ideologischen Zentralplanungs-Projekte der EU (Next Generation EU, Fonds für einen gerechten Übergang, Green Deal, Recovery Fund) haben Tausende Unterprogramme, die alle mit Millionen und Milliarden unterfüttert werden wollen. In Brüssel riecht man enorm viel deutsches Geld. Es wird nicht ungenutzt liegenbleiben.“




Schock: EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Boehringer im Bundestag 25.2.2021

EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.

Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!

Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.    

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.

Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!     
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!         
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen
und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!

Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist
gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!

Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle

Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.

Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.

Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!

Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!

Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.

Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.

Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.

Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:

„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.