AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

Mit Verspätung hiermit nachgereicht die Dokumentation der Abgabe der Organklage der AfD-Bundestags-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf 200 Seiten Klageschrift begründen wir ggü. dem Verfassungsgericht, warum ich schon am 25. März in der Debatte um das zugehörige „Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz“ (neue, u.E. verfassungswidrige Verschuldungs-Kapazität der EU für das angebliche „Corona-Programm“ der EU über 800 Milliarden Euro) Bundespräsident Steinmeier auffordern musste, dieses für Deutschland fatale Gesetz nicht zu unterzeichnen (Mehr … https://www.pboehringer.de/praesident-steinmeier-unterzeichnen-sie-das-nicht/). Keinesfalls vor den Entscheiden des Gerichts über Einstweilige Anordnungsanträge gegen das Gesetz, die beide Klägergruppen („Bündnis Bürgerwille“ sowie die AfD-Bundestagsfraktion) zusammen mit den Klagen wegen Gefahr im Verzug eingereicht hatten – aber eigentlich sogar nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache: Neben der u.E. verfassungswidrigen und qualitativ wegen u.a. Art 125 AEUV und Art 311 AEUV bislang undenkbaren EU-Verschuldung über Gemeinschaftsanleihen besteht diese „Gefahr im Verzug“ natürlich darin, dass die 800 Milliarden Euro innerhalb von nur drei Jahren fast unabhängig von Corona-Folgen (und damit unter Bruch des sog. „Konnexitätsprinzips“) vor allem an Euro-Südstaaten verteilt und zu über 50% sogar verschenkt werden!

Ich danke den Fraktionskollegen Albrecht Glaser sowie dem Justiziariat der AfD-Fraktion unter Stephan Brandner für die sehr intensive Unterstützung der von unserem Prozessvertreter Prof. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klageschrift.