Wegducken geht jetzt nicht mehr

Wegducken geht nicht mehr

Wegducken geht jetzt nicht mehr

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.

Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…

Meine Damen und Herren:

Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.

Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!

ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.

Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!

Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!

Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.

Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!

Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.

Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:

„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“

Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!

 

 




Schock: EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Boehringer im Bundestag 25.2.2021

EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.

Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!

Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.    

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.

Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!     
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!         
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen
und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!

Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist
gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!

Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle

Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.

Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.

Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!

Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!

Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.

Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Die illegale Euro-Rettung geht weiter

Die illegale Euro-Rettung geht weiter

Berlin, 16. Juni 2022. Auf ihrer gestrigen Sondersitzung hat die Europäische Zentralbank beschlossen, die zu reinvestierenden Gelder aus dem Corona-Notkaufprogramm PEPP künftig noch flexibler einsetzen. Sie will damit die wachsenden Renditeabstände zwischen Staatsanleihen verschiedener Eurostaaten bekämpfen. Zugleich beschloss der EZB-Rat, die Fertigstellung eines neuen Kriseninstruments, eines sogenannten „Anti-Fragmentations-Instruments“, zu beschleunigen.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Die Ankündigung der EZB, die zur Wiederanlage fälligen Anleihen im Rahmen des PEPP nun ‚besonders flexibel‘ einzusetzen, stellt eine eklatante Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischem Gerichtshofs dar. Nach dieser ständigen Rechtsprechung wird das durch Art. 123 AEUV normierte Verbot der monetären Staatsfinanzierung unter anderem dadurch garantiert, dass die Anleihekäufe nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt werden (Rechtssachen 2 BvR 859/15 sowie C‑62/14). Diese Kapitalquoten werden von der EZB nun ganz explizit verletzt.

Mit dem gestrigen Beschluss betreibt die EZB den Ausverkauf deutscher Staatsanleihen und wird dafür andere Staatsanleihen kaufen. Dies ist eine verbotene Bail-Out-Politik zulasten der deutschen Steuerzahler. Denn in dem Maße, wie beispielsweise italienische Renditen auf diese Weise gedrückt werden, erhöht sich der Zins auf deutsche Staatsanleihen. Dies wird sich mittelfristig milliardenschwer im Bundeshaushalt zeigen.

Die Ankündigung des Anti-Fragmentations-Instruments zeigt außerdem, dass nach wie vor nicht die Preisstabilität im Zentrum des EZB-Interesses steht. Auch dieses neue Instrument wird mit Sicherheit Nettoanleihekäufe vorsehen und damit selbst die angekündigte Zinserhöhung konterkarieren. Die Inflation wird durch diese Intensivierung der Transferunion also weiter angeheizt. Sie ist der Preis für die Rettung einer gescheiterten Währung. Das Diktum ‚koste es was es wolle‘ ist fatal – sowohl für die Verbraucher an der Supermarktkasse als auch für die deutschen Steuerzahler.

Am Rande sei bemerkt: Die AfD-Fraktion hat bereits vor knapp zwei Jahren Klage gegen das PEPP erhoben. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht diese Klage den Beklagten noch nicht einmal zugestellt. Angesichts des jüngsten EZB-Beschlusses wäre es auch für das Bundesverfassungsgericht an der Zeit, sein Zögern in dieser Sache zu beenden.“




Deutsche zahlen zu hohe Zinsen zu Gunsten von Italien

Deutsche zahlen zu hohe Zinsen zu Gunsten von Italien

Die Anleihemärkte bestätigen schnell die Befürchtungen zur neuen EZB-Politik

Die ersten Statistiken der EZB-Anleihekäufe seit der Ankündigung ihrer neuen ‚PEPP Reinvestment Policy‘ und seit der Einführung des neuen Zinsmanipulationsinstruments ‚TPI‘ zeigen eine sehr asymmetrische Ankaufspolitik der EZB mit Geldmitteln aus auslaufenden deutschen Anleihen: Die EZB-Nettoverkäufe deutscher Anleihen nur im Juni und Juli 2022 betrugen hohe 15 Milliarden Euro. Fast genau derselbe Betrag wurde von der EZB in italienische (10 Milliarden Euro) und spanische (5 Milliarden) Anleihen investiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kommentiert:

Schon nach wenigen Wochen zeigt sich, dass die nach Ansicht der AfD klar vertrags- und damit rechtswidrige neue Anleihekaufpolitik der EZB voll zu Lasten der Deutschen geht. Die deutschen Haupthafter für die permanente Euro-Rettung bekommen mit den ab sofort offenbar dauerhaft asymmetrischen Käufen der EZB nun das Schlechteste aus allen Welten: Hohe Inflation durch die anhaltende Gelddruckerei in der ‚Inflationsgemeinschaft‘ des Euroraums. Und gleichzeitig auch noch steigende Zinssätze für Kredite an deutsche Private, Unternehmen oder auch den deutschen Staat; während die italienische und spanische Verschuldung weiterhin viel zu günstig bleibt oder sogar noch günstiger wird.

Exakt diese Staatsfinanzierung durch die EZB sowie diese Haftungs- und Transfergemeinschaft für exzessives (süd)europäisches Schuldenmachen wollten die Väter des Maastricht-Vertrags verhindern. Doch die entsprechenden Artikel 123 und 125 der heutigen EU-Verträge werden immer schamloser von der EZB missachtet.

Selbst die übrigens auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ohne Beachtung des EZB-Kapitalschlüssels eigentlich illegalen Käufe werden jedoch auf Dauer das gescheiterte Währungsexperiment Euro nicht retten, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt, die im Übrigen allen Beteiligten schadet. Nur die AfD hat dieses inzwischen völlig offensichtliche Faktum von Anfang an ausgesprochen.

Da die EZB die Vertragswidrigkeit nun mit ihren neuen Programmen sogar dauerhaft institutionalisiert, lässt sich die Dauerschleife von Eurokrise und Geldentwertung nur durch einen Austritt Deutschlands aus der dauerhaft rechtsbrüchig gewordenen Euro-‚Schicksalsgemeinschaft‘ beenden. Tun wir dies nicht rechtzeitig, wird am Ende die gesamte Last der südeuropäischen Überschuldung am Letzthafter Deutschland und damit am deutschen Steuerzahler hängenbleiben oder – wahrscheinlicher – von allen Menschen über hohe Inflationsraten oder in Form eines immer schwächer werdenden Euro und letztlich über eine ‚Währungsreform‘ zu tragen sein. Das Volumen an Schwachanleihen, das sich immer dramatischer in der EZB-Bilanz aufhäufen wird, wird mit mehreren Billionen Euro letztendlich das gesamte Geldvermögen aller Deutschen übersteigen!