AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht
25. März 2021Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses
26. März 2021Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“, 2. Lesung (5 Min)
Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, auch noch in EXTREMER Höhe.
Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.
Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992:
„Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“. Nun bekommen wir diese sogar fast UNBEGRENZT:
Bei einer Schuldenaufnahme i.H.v. ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung „ist doch begrenzt“ ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen!
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang! Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut!
„Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächste Generation“ übersetzen.
Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß:
Der Bundestag DARF keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Doch Minister Scholz, eben hier auch Staatsminister Roth, tun dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Satz ab:
„Es ist der Weg in die Fiskalunion – und es ist ein guter Weg“. Legal – illegal – völlig egal. Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz Oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.
Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.
Es geht hier nicht um Corona. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Ein GROSSTEIL der Wiederaufbau-Gelder wird für völlig ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt. Und das ist keinerlei GEHEIMNIS:
Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen ZUGEGEBEN, dass man mit dem Geld praktisch ALLES machen kann:
Die Zweckbindung der Ausgaben an Corona-Folgen sei „in keiner Weise gewährleistet“, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Art 122 AEUV ZWINGEND wäre, Herr Roth:
Wir sprechen von einem [Corona-] „Wiederaufbau“-Programm!
Von CO2-Mondprojekten bis zur Schuldentilgung Italiens mit Corona-Geldern gab es wildeste Ideen.
Und die BUNDESREGIERUNG stimmt solchen Ideen auch noch ZU. Kein Wunder, denn es ist ganz offen erkennbar, dass auch Deutschland SELBST die Corona-Kredite zu über 80% für NICHT-Corona-Zwecke einsetzen will und wird!
Man wahrt nicht einmal mehr den ANSCHEIN einer Zweckbindung!
Die 800 Milliarden sind längst überall in EUropa VERPLANT in den Haushalten!
Kontrollmechanismen: Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Grüne Sachverständige geradezu LUSTIG über die Forderung nach nationaler Kontrolle der EU-Kreditverwendung. Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir das VIERFACHE davon bezahlen und das 30-Fache behaften. Es ist alles absurd.
Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem Megabudget! Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat! Und sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden!
All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.
Wir werden SOFORT nach Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsklage einreichen.
Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen!
[Es gilt das gesprochene Wort]
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