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17. Februar 2021Missbrauch des Grundgesetzes zum uferlosen Schuldenmachen
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 11.2.2021: Debatte zur Normenkontrollklage der AfD gegen den Corona-Schuldenhaushalt 2021 (7 Min)
Rechtsverstöße werden nicht dadurch geheilt, dass man sie nur wenige Monate später NOCHMALS begeht. Im nunmehr DRITTEN Haushalt reißt die Koalition auch 2021 die Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Grundgesetz und rechtfertigt dies mit einer Notsituation.
Das Covid19-Problem kann aber per Definition nicht über JAHRE anhalten.
Darum müssen wir heute ERNEUT einen Antrag auf Rechtsnormen-Kontrolle einbringen.
Die in unserem Antrag angeführten Fragen schreien nach rechtlicher Klärung! Gerichte müssen gelegentlich auch MEHRHEITSvoten eines Parlaments prüfen, wenn dieses seine Befugnisse missbraucht, was wir in der Klageschrift ausführlich begründen!
Um die absehbaren aber FALSCHEN Vorwürfe der Nachredner vorwegzunehmen:
Das Begehren einer Klärung der Verfassungskonformität ist ein völlig rechtsstaatlicher Vorgang und ein demokratisches Minderheitenrecht.
Und doch hörten wir bei vergleichbaren Normenkontroll-Anträgen der AfD hier vor zwei Wochen und auch schon 2020 Sätze wie „Sie bekommen keine Mehrheit“ – etwa vom SPD-Kollegen Franke.
Nun, das ist die Arroganz der Macht: Mit dieser Einstellung spricht man der Opposition jedes WERBEN um eine Mehrheit oder auch nur um ein 25%-Quorum gemäß Art 93 Grundgesetz ab!
Das ist parlamentarisch bedenklich.
Wenn es danach ginge, wie groß die Chancen auf eine MEHRHEIT sind, dann dürfte die Opposition nach Ansicht der Koalition offenbar keinerlei ANTRÄGE mehr stellen.
Auch die Antragsformel „der BT begrüßt“ ist völlig normal – bereits mehrfach bestätigt durch das zuständige Parlamentsreferat. Dieses immer wieder ins Lächerliche zu ziehen, ist nur Beleg für den mangelnden Willen der Altparteien, sich INHALTLICH mit den Argumenten unserer Klageschrift auseinanderzusetzen:
1. Die Regierung will 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die gemäß Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme wird somit um 164 Milliarden Euro überschritten. Alleine schon der HÖHE nach ist diese Überschreitung nicht gerechtfertigt, da der Bund auch 2021 die ASYLrücklage nicht nutzt.
Man KANN aber nicht ZUGLEICH Rücklagen haben u. Notkredite aufnehmen; so verlangt es das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. Art. 114 GG und § 7 BHO.
2. Ich sagte hier im September 2020: „Herr Scholz wird die Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben KÖNNEN. Es war auch gar nie GEPLANT, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten will.“
Und genau so KAM es dann auch. Das aber war RECHTSMISSBRÄUCHLICH: Kreditfinanzierte Rücklagenbildung über mehrere Jahre ist verboten.
Und Ähnliches passiert im Haushalt 2021, indem Rücklagen sogar nochmals VERSTÄRKT werden.
Ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsgebot nach Art. 110 GG und § 4 BHO.
3. GESPART wird im Haushalt an keiner Stelle. Und viele der Programme stehen gar nicht in VERANLASSUNGS-Zusammenhang mit Corona.
Dies wäre aber natürlich VORAUSSETZUNG für die Inanspruchnahme der AUSNAHME-Verschuldensregel des Grundgesetzes!
Eine durch eine NOTSITUATION begründete Schuldenaufnahme darf nicht zur Umsetzung für eine Politik genutzt werden, die OHNEHIN und UNABHÄNGIG von der Notsituation verfolgt werden soll.
4. Eine GESUNDHEITLICHE Notlage ist weiterhin nicht gegeben. Zu KEINEM Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.
Die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland 2020 entgegen der gegensätzlichen Propaganda NICHT über dem Erwartungswert.
Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat, ist weiterhin VÖLLIG UNBELEGT!
Ganz im Gegenteil hat erst die seit April anhaltende STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im DRITTEN Corona-Haushalt des Bundes damit ganz sicher NICHT mehr der Kontrolle des Staates entzogen.
Auch DIESE Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulden-Sonderregel ist daher 2021 NICHT mehr gegeben!
Der WAHRE Grund der Schuldenorgie ist dieser: Nur so kann Minister Scholz die Lockdown-Folgen noch bis zur Bundestagswahl abfedern.
Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!
Es steht nun sogar zu befürchten, dass Sie die Notlage DAUERHAFT machen:
Bis 2022 und vermutlich sogar darüber hinaus.
Genau dieses hat das KANZLERAMT gefordert. Und auch wenn es sofort dementiert wurde – der Kanzleramtsminister war einfach nur EHRLICH:
„Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren nicht einzuhalten.“
Er hatte damit leider recht! Nur mit SPAREN wäre die Schuldenbremse einhaltbar. Und vor allem nur bei sofortigem Ende des Lockdowns!
Da man das aber CDU-seitig beides nicht WILL, fordert Herr Braun dann –aus seiner Sicht logisch– eine Grundgesetz-Änderung: Er will die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz streichen und damit jede Haushalts-Solidität dauerhaft abschaffen.
Nicht mehr in DIESER Legislatur – aber dann eben in der NÄCHSTEN, wenn sich problemlos eine Mehrheit gegen jede Finanzseriosität finden wird: die GANZ große Koalition der Schuldenfans von Dunkelrot über Rot, Grün bis Schwarz!
Spannend wird es zuvor noch beim Eckpunkte-Entwurf zum Haushalt ‘22: OFFIZIELL will die Regierung 2022 zur Schuldenbremse zurückkehren.
Doch aus dem Finanzministerium klingt es bereits ANDERS:
Die Union sei mit den Braun´schen Ansichten gegen die Schuldenbremse „endlich in der Realität angekommen“. Der Testballon ist zwar zunächst einmal geplatzt. Inzwischen sagt sogar Herr Braun SELBST nun in einem spektakulären Ansichtenwechsel:
„Ich liebe die Schuldenbremse“ – etwa so glaubhaft wie Erich Mielke 1989…
Jenseits allen Staatsschauspiels mit Stabilitätsheuchelei sind sich die vereinigten Blockparteien sehr einig:
Es regiert sich viel besser auf Pump. Doch Schulden sind die Steuern von morgen!
Vermutlich wird man mit diesem Schauspiel noch die Bundestagswahl erreichen. DANACH wird es Insolvenzen u. Massenarbeitslosigkeit hageln – auch schulden-finanzierte Dauersubventionen werden das dann nicht mehr verhindern können!
Darum müssen wir nun eine Linie einziehen – es ist verfassungsrechtlich und ökonomisch geboten: Falls die Kollegen das ANDERS sehen, fordere ich Sie als gute Rechtsstaatler auf: bringen Sie bitte den Casus zur Klärung nach Karlsruhe. Unsere Antrags-Begründung IST identisch mit der Klageschrift. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, dann haben Sie dort ja nichts zu verlieren.
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