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Boehringer: "Gute Taten auf fremde Kosten haben keinen moralischen Wert"

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Boehringer: Flüchtlingsbürgschaften: Wer Wohltaten einfordert, muss sie auch bezahlen

Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsansturms 2015 galt es unter willkommensbeflissenen Menschen als vornehm, Bürgschaften für Flüchtlinge einzugehen und ihnen damit die Einreise zu ermöglichen. Doch viele dieser Bürgen weigern sich nun, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Regierungen von Bund und Ländern leisten dazu auch noch Beihilfe.

Die gesetzliche Grundlage für Flüchtlingsbürgschaften ist §68 des Aufenthaltsgesetzes. Dort steht: „Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.“

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, stellt hierzu klar: „Eine Bürgschaftsverpflichtung ist eindeutig eine individuelle Sache; doch der Regierung scheint das egal zu sein. Es gibt keinen Grund, warum die Staatshaushalte für die Flüchtlingsbürgen einstehen sollten. Pacta sunt servanda: Wer eine Verpflichtung eingeht, der muss sie erfüllen und kann sie nicht einfach auf den Steuerzahler abwälzen. Zumal die Mehrheit der Deutschen die Flüchtlinge nicht eingeladen hat. Bund und Länder schließen nun mit den angeblich wohltätigen Bürgen einen Vertrag zu Lasten Dritter – sogar noch Jahre rückwirkend. Das ist unredlich von allen Beteiligten.

Gute Taten auf fremde Kosten haben keinen moralischen Wert! Es bleibt dabei:
Die AfD ist in diesem Land die Verteidigerin rechtsstaatlicher Prinzipien und der letzte verbliebene Anwalt des Steuerzahlers.“

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2 Comments

  1. Rolf Moritz sagt:

    Meine Lebensgefährtin ist aus Weißrussland, somit habe ich schon einige Verpflichtungserklärungen unterschrieben. Zu jedem Zeitpunkt war mir bewusst, was ich damit auf mich nehme und hatte Respekt, da ich nicht unbedingt jeden Bekannten/ Verwandten meiner LG persönlich kannte. Selbst die Leute, die nicht einmal im Ansatz der deutschen Sprache mächtig waren, waren dahingehend informiert, was sie bei dem Aufenthalt in Deutschland zu berücksichtigen haben. Beispielhaft Krankenversicherung, darum musste ich mich nicht kümmern, haben die Besucher eigenverantwortlich organisiert.
    Ich empfinde es eine Frechheit, wenn sich einige Leute auf eine „schlechte Beratung“ berufen können.
    Der Beamte, der eine Verpflichtungserklärung bearbeitet, muß ausreichend zu dem Thema geschult sein, ansonsten ist er für den Zuständigkeitsbereich nicht qualifiziert !!! Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter schon ausreichend qualifiziert waren und auch sachlich genug, um den Sachverhalt zu vermitteln. Die Regierungsverantwortlichen beleidigt die eigenen Mitarbeiter, bzw. lassen dieses zu. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung der Aufsichtsbehörde, wenn die es zulässt, dass Verpflichtungserklärungen nicht durch ausreichend geschultes Personal bearbeitet werden. DER FISCH FÄNGT VOM KOPF AN ZU STINKEN !!!
    In derartigen Fallen, wo Menschen anderen, fremden Menschen helfen, zwischen denen allein aufgrund der unterschiedlichen Sprache keine zuverlässige Kommunikation möglich ist, muß eine Behörde doch sensibilisiert sein. Im schlimmsten Fall erinnern man sich an die Aussage „bei Geld hört die Freundschaft auf“, wird vorsichtig und sichert sich ab, evtl. durch die Einbindung eines Vorgesetzten, dem Abt.-Leiter.
    Weiterhin fällt mir die Redensart ein „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!“ Wieso wissen die hochdotierten Staatsdiener und die Personen nicht, denen man eine derartige Verpflichtung zutraut.

    Sorry, will noch Platz für andere lassen 🙂

    Deutschland steh auf, auch zur Europa-Wahl, da geht es u.a. um unsere Grenzen.

    Hr. Boehringer, hoffe die Info aus der vergangenen Woche, daß das „Dreigestirn“ eine Anweisung an die verantwortlichen Stellen geschickt hat, mit der die Sachbearbeiter aufgefordert wurden, die Kosten nicht einzutreiben, war ein Karnevalsjoke ?!
    Wenn nicht, hoffe ich, dass noch Widerstand erfolgt, evtl. ne Klage, denn mittlerweile gibt es keine Gleichbehandlung mehr vor dem Gesetz, es werden doch Menschen „gleicher“ behandelt.

    Viel Erfolg und informieren Sie mich (uns), wir sind es WERT!

    Ihr Wähler, wenn nicht jetzt wann dann ?

  2. Moskito sagt:

    Wer angeblich nicht weiß. was er unterschreibt, gehört entmündigt!

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