EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt
EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt
Peter Boehringer, MdB und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag kommentiert die vom ESM vorgeschlagene und von den Altparteien im Haushaltsausschuss mitgetragene neue, risikoreichere Anlagerichtlinie für bis zu 700 Mrd. EUR wie folgt:
„Der nunmehr nach massiver öffentlicher Kritik auch
der AfD vorgesehene Verzicht des ESM auf den Kauf risikoreicher
Unternehmensanleihen ist zwar begrüßenswert – greift allein jedoch zu kurz:
Die Ursache der Renditeprobleme der EU-Institution ESM ist die unnatürliche Null- und Negativzinspolitik der EU-Institution EZB. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Problem, das es ohne die EU-EZB-Politik nie gegeben hätte, nun explizit nur für den ESM gelöst werden soll, während Millionen von Kleinsparern und Hunderte Pensionsfonds die Folgen der Fehlpolitik tragen müssen. Zudem sind die vorgeschlagenen Mittel zur „Lösung“ des Renditeproblems ungeeignet bzw. aus Sicht der haftenden deutschen Steuerzahler nicht akzeptabel.
Die neue Ausrichtung des ESM zum Kauf höher rentierender
Anleihen geht unvermeidlicherweise einher mit einem ansteigenden Ausfallrisiko.
Dieses erweiterte Kreditausfallrisiko wird durch die angestrebte
Investitionsstrategie ‚Halten bis zur Endfälligkeit‘ (‚Hold-to-Maturity-Tranche,
HTMT‘) bestenfalls in die Zukunft verschoben, nicht aber seriös vermieden.
Der Ansatz, das ESM-Kapital ‚längerfristig höher
verzinst‘ und zugleich ’sicher [wie bisher]‘ anzulegen, kommt einer Quadratur
des Kreises gleich:
Es gehört zum 1×1 der Anlagetheorie, dass höhere Verzinsung immer mit höherem Risiko einhergeht.
Zudem enthält die neue Richtlinie weitere Widersprüche: So soll angeblich ‚die Liquidität des ESM nicht beeinträchtigt werden, obwohl die Verwertung der HTMT-Investitionen vor Endfälligkeit nicht vorgesehen ist‘. Diese Behauptung widerspricht bereits dem NAMEN der Tranche: ‚hold to maturity / HTM‘ bedeutet ja gerade, dass diese Mittel NICHT kurzfristig liquide verfügbar sind. Natürlich würde somit ein Halten bis zur Endfälligkeit die Fähigkeit des ESM einschränken, sein volles Kapital bei Bedarf zur Verfügung zu haben. Es war darum traurig-‚konsequent‘, dass der neue Text eine ‚Umformulierung‘ – also eine AUFGABE des Kapitalerhaltungsziels (als bisher oberstem ESM-Anlageziel) enthält. Die o.g. Einschränkung soll zwar durch ‚Repogeschäfte‘ oder im Wege von ‚Absicherungen über Derivatgeschäfte‘ wieder umgangen werden. Aller Erfahrung nach kosten
solche Absicherungen jedoch ihrerseits Geld – so dass sich das Problem der negativen
Rendite auch weiterhin stellen dürfte.
Weiterhin liegt den Anlagerichtlinien das (weitverbreitete) Missverständnis zugrunde, dass ‚Sicherheit‘ einer Anlage mit ‚geringer Volatilität‘ gleichzusetzen ist. Die wahren Risiken solcher großer Portfolia zur Absicherung von Megarisiken wie dem Zusammenbruch ganzer Banken- und Staatenlandschaften oder gar des Euros stammen aber nicht aus der Volatilität des Verkehrswerts des Portfolios, sondern aus dem Ausfallrisiko der Emittenten. Dieses wird jedoch mit dem Vorschlag größer statt kleiner:
‚Staatsnahe Stellen‘ oder [beliebige, nicht weiter
definierte] ‚Supranationale Einrichtungen‘ oder ‚Gebietskörperschaften‘ können
im Einzelfall durchaus zweifelhafte Emittenten sein – zumal der ESM in
Einzelfällen sogar Papiere mit Kreditrisiken von nur noch ‚A‘ akzeptieren darf.
Bei Finanzinstituten und Staaten entfällt sogar JEDES Mindestrating!
Dabei fallen nach aktuellen Berichten inzwischen unter
‚zulässige Ratingagenturen‘ auch mindestens zwei relativ unbekannte – jenseits
der drei Marktführer S&P, Fitch und Moody´s.
Als weiteres Missverständnis fällt auf, dass der ESM eine ‚Diversifizierung‘ (und damit angeblich Risikominimierung) seines Portfolios
ausgerechnet durch verstärkte Engagements in ’supranationale Institutionen‘
sowie bei ‚Emittenten außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ anstrebt. Dieser
Ansatz entspringt einer Vulgär-Markowitz-Denke, die zwölf Jahre nach ihrem
Scheitern in der letzten Finanzkrise endlich einmal überwunden werden sollte.
Die für die neue Anlagerichtlinie behauptete ’statistische Sicherheit für einen
Maximalverlust von nur 2%‘ gibt es heute in einem Umfeld
Zentralbank-generierter systemischer Risiken nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit
für sogenannte ‚Schwarze Schwan‘-Ereignisse ist heute sogar noch erheblich
höher als 2007.
Weiterhin nicht akzeptabel ist der (unveränderte) Satz in
der Anlagerichtlinie ‚Ist ein Vermögenswert nicht […] zulässig im Sinne dieser
Anlageleitlinie, KANN der Geschäftsführende Direktor […] entscheiden, das
Engagement in diesem Vermögenswert zu reduzieren.‘. Diese KANN-Bestimmung
müsste eine „MUSS“-Bestimmung sein. Welchen Zweck haben sonst
unverbindliche Richtlinien in einem Vehikel mit potenziell bis zu 700 Mrd EUR?
Solche Satzungen wären in der freien Wirtschaft undenkbar – schon bei
Geschäfts-Volumina von nur einem Promille des ESM!
Die AfD hat im Haushaltsausschuss in seiner 35. Sitzung (3. April) diese Beschlussvorlage abgelehnt. Leider wurden wir von allen anderen Fraktionen überstimmt. Die Steuermilliarden im ESM unterliegen somit ab sofort einem höheren Anlagerisiko – sogar in Zeiten, in denen der ESM gar nicht im Rettungs-Einsatz für den Euro ist, weil derzeit andere Vehikel diese Daueraufgabe übernehmen…“