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Neue Anlagerichtlinien für den ESM in der Kritik

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EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt

Peter Boehringer, MdB und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag kommentiert die vom ESM vorgeschlagene und von den Altparteien im Haushaltsausschuss mitgetragene neue, risikoreichere Anlagerichtlinie für bis zu 700 Mrd. EUR wie folgt:

„Der nunmehr nach massiver öffentlicher Kritik auch der AfD vorgesehene Verzicht des ESM auf den Kauf risikoreicher Unternehmensanleihen ist zwar begrüßenswert – greift allein jedoch zu kurz:

Die Ursache der Renditeprobleme der EU-Institution ESM ist die unnatürliche Null- und Negativzinspolitik der EU-Institution EZB. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Problem, das es ohne die EU-EZB-Politik nie gegeben hätte, nun explizit nur für den ESM gelöst werden soll, während Millionen von Kleinsparern und Hunderte Pensionsfonds die Folgen der Fehlpolitik tragen müssen. Zudem sind die vorgeschlagenen Mittel zur „Lösung“ des Renditeproblems ungeeignet bzw. aus Sicht der haftenden deutschen Steuerzahler nicht akzeptabel.

Die neue Ausrichtung des ESM zum Kauf höher rentierender Anleihen geht unvermeidlicherweise einher mit einem ansteigenden Ausfallrisiko. Dieses erweiterte Kreditausfallrisiko wird durch die angestrebte Investitionsstrategie ‚Halten bis zur Endfälligkeit‘ (‚Hold-to-Maturity-Tranche, HTMT‘) bestenfalls in die Zukunft verschoben, nicht aber seriös vermieden.

Der Ansatz, das ESM-Kapital ‚längerfristig höher verzinst‘ und zugleich ’sicher [wie bisher]‘ anzulegen, kommt einer Quadratur des Kreises gleich:

Es gehört zum 1×1 der Anlagetheorie, dass höhere Verzinsung immer mit höherem Risiko einhergeht.

Zudem enthält die neue Richtlinie weitere Widersprüche: So soll angeblich ‚die Liquidität des ESM nicht beeinträchtigt werden, obwohl die Verwertung der HTMT-Investitionen vor Endfälligkeit nicht vorgesehen ist‘. Diese Behauptung widerspricht bereits dem NAMEN der Tranche: ‚hold to maturity / HTM‘ bedeutet ja gerade, dass diese Mittel NICHT kurzfristig liquide verfügbar sind. Natürlich würde somit ein Halten bis zur Endfälligkeit die Fähigkeit des ESM einschränken, sein volles Kapital bei Bedarf zur Verfügung zu haben. Es war darum traurig-‚konsequent‘, dass der neue Text eine ‚Umformulierung‘ – also eine AUFGABE des Kapitalerhaltungsziels (als bisher oberstem ESM-Anlageziel) enthält. Die o.g. Einschränkung soll zwar durch ‚Repogeschäfte‘ oder im Wege von ‚Absicherungen über Derivatgeschäfte‘ wieder umgangen werden. Aller Erfahrung nach kosten solche Absicherungen jedoch ihrerseits Geld – so dass sich das Problem der negativen Rendite auch weiterhin stellen dürfte.

Weiterhin liegt den Anlagerichtlinien das (weitverbreitete) Missverständnis zugrunde, dass ‚Sicherheit‘ einer Anlage mit ‚geringer Volatilität‘ gleichzusetzen ist. Die wahren Risiken solcher großer Portfolia zur Absicherung von Megarisiken wie dem Zusammenbruch ganzer Banken- und Staatenlandschaften oder gar des Euros stammen aber nicht aus der Volatilität des Verkehrswerts des Portfolios, sondern aus dem Ausfallrisiko der Emittenten. Dieses wird jedoch mit dem Vorschlag größer statt kleiner:

‚Staatsnahe Stellen‘ oder [beliebige, nicht weiter definierte] ‚Supranationale Einrichtungen‘ oder ‚Gebietskörperschaften‘ können im Einzelfall durchaus zweifelhafte Emittenten sein – zumal der ESM in Einzelfällen sogar Papiere mit Kreditrisiken von nur noch ‚A‘ akzeptieren darf. Bei Finanzinstituten und Staaten entfällt sogar JEDES Mindestrating!

Dabei fallen nach aktuellen Berichten inzwischen unter ‚zulässige Ratingagenturen‘ auch mindestens zwei relativ unbekannte – jenseits der drei Marktführer S&P, Fitch und Moody´s.

Als weiteres Missverständnis fällt auf, dass der ESM eine ‚Diversifizierung‘ (und damit angeblich Risikominimierung) seines Portfolios ausgerechnet durch verstärkte Engagements in ’supranationale Institutionen‘ sowie bei ‚Emittenten außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ anstrebt. Dieser Ansatz entspringt einer Vulgär-Markowitz-Denke, die zwölf Jahre nach ihrem Scheitern in der letzten Finanzkrise endlich einmal überwunden werden sollte. Die für die neue Anlagerichtlinie behauptete ’statistische Sicherheit für einen Maximalverlust von nur 2%‘ gibt es heute in einem Umfeld Zentralbank-generierter systemischer Risiken nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit für sogenannte ‚Schwarze Schwan‘-Ereignisse ist heute sogar noch erheblich höher als 2007.

Weiterhin nicht akzeptabel ist der (unveränderte) Satz in der Anlagerichtlinie ‚Ist ein Vermögenswert nicht […] zulässig im Sinne dieser Anlageleitlinie, KANN der Geschäftsführende Direktor […] entscheiden, das Engagement in diesem Vermögenswert zu reduzieren.‘. Diese KANN-Bestimmung müsste eine „MUSS“-Bestimmung sein. Welchen Zweck haben sonst unverbindliche Richtlinien in einem Vehikel mit potenziell bis zu 700 Mrd EUR? Solche Satzungen wären in der freien Wirtschaft undenkbar – schon bei Geschäfts-Volumina von nur einem Promille des ESM!

Die AfD hat im Haushaltsausschuss in seiner 35. Sitzung (3. April) diese Beschlussvorlage abgelehnt. Leider wurden wir von allen anderen Fraktionen überstimmt. Die Steuermilliarden im ESM unterliegen somit ab sofort einem höheren Anlagerisiko – sogar in Zeiten, in denen der ESM gar nicht im Rettungs-Einsatz für den Euro ist, weil derzeit andere Vehikel diese Daueraufgabe übernehmen…“

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1 Comment

  1. Reinhard Kraut sagt:

    Ich kann nur sagen , dass ich Ihre BERICHTE
    Aufmerksam anhöre . Bitte weiter für uns den
    AFD Wähler kämpfen ( 26.05.19).
    Euer Programm ist ok. Im Bundestag seid Ihr
    Hochkarätig aufgestellt. Viel Glück bei der
    Europawahl Die Bundestagsabgeordnete
    Frau Dr Weidel ist super

    Gruß alle AFD Bundestagsabgeortnete

    Reinhard Kraut
    Dortmund

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