Ein Hauch von Vernunft sogar in der SZ: „Islam: Recht vor Religion“

Burkadiskussion

Seit Jahr und Tag predigen wir die (für jeden Experten triviale und offenkundige) Wahrheit, dass der gläubige Islam aliberale Inhalte hat und dem GG an vielen Stellen widerspricht. Und doch wurden wir realitätsbezogenen Schreiber dafür unter Verweis auf die doch angeblich so ABSOLUTE „Religionsfreiheit“ des Art 4 GG permanent als „Verfassungsfeinde“ diffamiert (oder gar als „Rassisten“ – besonders absurd, weil der Islam keine Rasse ist).

=> Doch nun endlich sprechen sich die offenkundigen Wahrheiten zum Islam sogar in linksextreme, ggü. dem ISlam apologetische und (speziell unter Prantl) grotesk die Rechtslage verdrehenden Blätter wie die Süddeutsche Zeitung durch. Und so konnte sich sogar in den Süddeutschen Beobachter heute ein wirklich KORREKTER Artikel zum Islam mit der Forderung „Recht vor Religion“ reinverirren.

=> AfD wirkt: WIR verteidigen einen liberalen, freiheitlichen Staat und die Verfassung! Allerdings nimmt die SZ hier Bezug auf eine (noch) Minderheitenmeinung der Verfassungsrichterin Langenfeld, die ihre Kollegen im BVerfG speziell im ERSTEN Senat leider erst noch überzeugen muss.

=> Leider hilft ihr dabei der Bundestag nicht einmal beim BURKAverbot, das u.a. CDU/CSU zwar öffentlich und wählerwirksam immer wieder fordern – nun aber im BT einen entsprechenden AfD-Antrag ABLEHNTEN, obwohl er exakt die Forderung eines früheren CDU-Parteitagsantrags enthalten hatte und exakt die öffentliche Dauerforderung der CSU wiedergab. Der CSU-MdB Stephan Mayer nannte den Vorschlag der AfD jedoch trotz der identischen öffentlichen Forderung seiner eigenen Partei „himmelschreiend verfassungswidrig“ …

=> Wenn es ernst wird, kneift die Union vor dem Islam – und bislang auch noch die Mehrheit des BVerfG!

PS: Ich habe das BVerfG übrigens nie (wie derzeit permanent falschberichtet) in einer Bildcollage als Prostituierte dargestellt! Den Begriff der „Hure Justitia“ gibt es allerdings schon seit Jahrhunderten – er hat in Deutschland fast schon sprichwörtlichen Charakter, Alfred Nobel und viele Juristen und Justizopfer haben diese Bezeichnung schon oft gebracht. Jeder weiß es – nur der AfD wird ein Strick beim Aussprechen solcher Aussagen gedreht!

 

Islam:  Recht vor Religion

http://www.sueddeutsche.de/politik/islam-recht-vor-religion-1.3891963

Keinesfalls nur in AfD-Kreisen wird behauptet, der Rechtsstaat wirke wie gelähmt, sobald sich jemand auf die Religionsfreiheit berufe. …

Ein Staat [muss] Fundamentalisten entschieden entgegentreten dürfen …, wenn Islamisten die menschenrechtswidrige Scharia als Alltagsgesetz propagieren. …

Dass aggressiv anti-demokratische Organisationen sich nicht hinter Religionsfreiheit verschanzen können, nur weil sie sich auf Allah berufen, hatte Karlsruhe aber schon 2003 in Sachen Kalifats-Staat entschieden: Die Religionsfreiheit sei „vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos“.

Hält das Grundgesetz also die Instrumente bereit, religiös-politischen Bestrebungen Grenzen zu setzen? Die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher warnte, die Gefahren des politischen Islams zu unterschätzen. Die Hälfte der Muslime in Deutschland sehe einen Konflikt zwischen deutschem Recht und dem Islam, dies sei Folge misslungener Integration.

Kopftuchtragen und Gebet als politisches Statement? … Verfassungsrichterin Christine Langenfeld: „Die Religionsfreiheit ist kein Obergrundrecht, das per se Vorrang vor anderen Rechten hätte.“ Langenfeld warnte vor zu vielen Ausnahmen zugunsten religiöser Freiheiten. Dies könne die Rechtsordnung infrage stellen.

Beim Kopftuch empfahl Langenfeld, einst Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, ein „distanzierendes“ Verständnis von staatlicher Neutralität. Ein wenig klang das nach Distanz einer Verfassungsrichterin zu dem Karlsruher Urteil, mit dem 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt wurde. Geurteilt hatte der Erste Senat, Langenfeld gehört dem Zweiten Senat an. Der will noch dieses Jahr entscheiden, ob eine Referendarin im Gerichtssaal Kopftuch tragen darf.