Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Boehringer Bundestagsrede 2. Juli 2020 Vormitttag

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 2.7.2020 (9 Uhr): Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

43 Prozent der Ausgaben im Haushalt 2020 sind kreditfinanziert – ein nie gesehener Wert. Diese Schulden als Folge des Lockdowns werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen.

Die Steuereinnahmen werden 2020 nur noch 264 Mrd. Euro betragen; 20% weniger als 2019. Und selbst das ist noch optimistisch!

War das alles UNVERMEIDBAR? Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätte, bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt – spätestens jedoch seit Mitte März nicht mehr.
Als der Lockdown des Landes am 25. März verfügt wurde, war die Corona-Infektionswelle bereits am Abklingen. Dies WUSSTEN RKI und damit auch die Bundesregierung spätestens seit dem 20. März.

Neue Ergebnisse bestätigen, dass die wahren Durchseuchungswerte in der Bevölkerung um ein Vielfaches höher sind als angegeben – wodurch die Gefährlichkeit des Virus objektiv der einer gewöhnlichen Grippe entspricht. In Ischgl mit 45% Durchseuchungsquote etwa WUSSTEN 85% dieser Infizierten gar nichts von ihrer Infektion. Und auch bei den RESTLICHEN 15% verlief die Krankheit zumeist VÖLLIG unproblematisch, d.h. symptomfrei!

Die Übersterblichkeit liegt in Deutschland 2020 NICHT über dem langjährigen Durchschnitt. Zu KEINEM Zeitpunkt war eine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben.

Die PCR-Tests zum Nachweis von COVID-19 sind so unspezifisch, dass ein Großteil der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind! Zudem wird vom RKI nicht repräsentativ die zu 99,9% SYMPTOMFREIE Bevölkerung getestet, sondern zumeist immer noch nur die extrem wenigen KRANKEN.

Die Bundesregierung enthält der Öffentlichkeit und dem Bundestag all diese Sachverhalte bis heute vor oder INTERPRETIERT statistische Daten falsch. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert!

Das von der Koalition heute auf Drucksache 20128 erneut vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Infektionszahlen geführt hat, ist darum völlig unbelegt! Vielmehr hat eine STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Die Notsituation gemäß Art 115 GG ist in gesundheitlicher Hinsicht nicht gegeben und ihr Eintritt war in wirtschaftlicher Hinsicht auch nicht der Kontrolle des Staates entzogen. Ganz im Gegenteil ist schon seit März der STAAT die Haupt-URSACHE für die Notlage!
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Artikel 115 (2) Satz 6 sind daher NICHT gegeben!

Auch wenn wir gleich von den Nachrednern die verfassungsrechtliche Apologie hören zu all dem, was ich eben gesagt habe und was ich noch sagen werde:
Der Bundesrechnungshof meldet verfassungsrechtliche Bedenken an; sehr klar ist hierzu auch die FAZ – und auch der Bund der Steuerzahler hat recht, wenn er erklärt, dass Corona-Kreditgelder nicht für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet werden dürfen.
Das GG wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!   

Die aufgrund der Lockdown-Fehlentscheidungen leider unabweisbar entstehenden Mehrausgaben für den Bund an betroffene Unternehmen und Bürger könnten OHNE zweiten Nachtrags-HH und in verfassungs­konformer Weise aus Mitteln der Asylrücklage bestritten werden.

Zum INHALT des Nachtragshaushalts: Um einen konjunkturellen Nachfrageimpuls zu erreichen, müssten die Mittel jetzt SCHNELL ausgegeben werden. Doch selbst DAS ist NICHT gewährleistet – und es ist vielfach gar nicht GEPLANT.

Aus marktwirtschaftlicher Sicht besonders bedenklich ist, dass Entscheidungen über ZUKUNFTStechnologien offenbar als STAATLICHE Aufgabe angesehen werden. Doch Staatsdirigismus, hemmt IMMER Innovationskräfte, indem er festlegt, was erst im Wettbewerb als Modernisierungsschub experimentell entdeckt würde. Er scheitert am Wissensproblem. Staatliche zentrale Planer KÖNNEN gar nicht wissen, was einmal eine relevante und umsetzbare Zukunftsinvestition sein wird!

Die Corona-Krise wird genutzt sich als Vorwand, um die ohnehin geplante hoch ideologische Politik zugunsten linksgrüner Interessengruppen auf Kosten zukünftiger Generationen auf Pump vorzufinanzieren.

Das vorgelegte Paket versteht sich als Teil einer groß angelegten „Transformation“.

Die Subventionen von vermeintlichen Zukunftstechnologien wie E-Mobilität und Wasserstoffantrieb werden absehbar an der Realität scheitern. Die private Industrie hat in vielen Jahrzehnten die Batterietechnologie weitgehend optimiert – und den Wasserstoffantrieb praktisch aufgegeben.

Und doch gibt es nun VIELE Milliarden Euro für die totale Sackgasse Wasserstoff sowie für Elektro-Autos, obwohl doch die VERBRENNER-Hersteller als größte deutsche Arbeitgeber vom Lockdown extrem hart getroffen sind.
Deutsche Anbieter könnten so viele E-Autos gar nicht kurzfristig produzieren. Diese Haushaltsmittel sind Subventionen GEGEN Deutschland; geradezu antisozial gegen Millionen deutsche Arbeitnehmer, die demnächst ihre Entlassungen aus ideologischen Gründen erleiden werden!         

Riesige Summen gibt es auch für Brüssel – nicht „nur“ die 13 Mrd mehr schon VOR Corona, sondern mindestens 6 bis 8 Mrd pro Jahr noch ZUSÄTZLICH als Corona-Hilfen!
GESCHENKE für den Mittelmeerraum, EU-vertragswidrig mit EU- Krediten finanziert, mit deutschem Geld besichert und in Konkurrenz zu NATIONALEN Geldern: Etwa das EU-Kurzarbeitergeld SURE.
Alles erst ab 2028 tilgbar. Nach uns die Sintflut…

Die RIESIGEN Summen werden auf EU-Ebene planwirtschaftlich bewirtschaftet. Zitat Olaf Scholz dazu: „Das geht nicht ohne weitere Integrationsschritte“. Also Mehrheitsentscheidungen in EUropa, weniger nationale Souveränität, noch mehr Finanzmittel für die EU.
Meine Damen und Herren: Die Deutschen WOLLEN das nicht – und EU-Schulden und –steuern sind sogar glatt illegal!
Bezeichnend auch DIESES Zitat des Bundesfinanzministers: „Es gibt keine deutsche Volkswirtschaft mehr – nur noch eine EUropäische“.

Große Summen gibt es auch weiterhin für Weltbeglückung. U.a. für Bangladesch, Senegal, Äthopien, Nepal, Mosambik. Sowie für die Atommacht Indien.

Bei den Kommunen möchte der Bund dauerhaft bis zu 75 % der Unterkunftskosten übernehmen. Ein Großteil dieser KdU-Kosten ist migrationsbedingt. Setzen Sie bei den URSACHEN an – damit ist den Kommunen am meisten geholfen – und dann muss auch das GG nicht geändert werden!

Dann zur verfehlten Energiepolitik der Regierung: Künftig zahlt neben dem Stromverbraucher auch noch der STEUERZAHLER die EEG-Kosten. 2020 bereits 11 Milliarden Haushalts-Zuschuss – und das wird künftig immer mehr werden. Aber am Ende zahlen es doch DIESELBEN Bürger! Nur SEHEN die den vollen Wahnsinn nicht mehr direkt in der Stromrechnung.

Ein hoch ideologischer Haushalt also. In nicht wiederholbaren GUTEN Zeiten hat der Bund samt Bundesanstalt für Arbeit etwa 75 Milliarden Euro an Rücklagen gebildet. In nur EINEM Jahr werden nun über Neuverschuldung und Rücklagen-Auflösung 240 Milliarden EUR aufgebraucht, also das Dreifache. So viel zum so oft zitierten Keynes.

Die MWSt-Senkung für sechs Monate ist dagegen TATSÄCHLICH keynesianisch: Ein REINES – von der Regierung explizit GEWOLLTES Strohfeuer. Der „Wumms-Effekt“ eben. NACHHALTIG ist das natürlich nicht.

Anstatt die Rücklagen aus guten Zeiten jetzt aufzubrauchen, baut der Finanzminister schuldenfinanziert weitere Rücklagen AUF!
Das ist verfassungswidrig und
die teuerste Wahlkampagne aller Zeiten. DAS ist nicht Keynes – es erinnert eher an Machiavelli!

Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Einschränkungen des allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, die Bevölkerung realistisch über die geringe COVID-Bedrohungslage zu informieren und den vorgelegten Nachtragshaushalt zurückzuziehen!

Zum Entschließungsantrag, Drucksache 19/20739: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf