EU will Maastricht-Kriterien aufweichen und weitere Kompetenzen an sich ziehen
Berlin, 27. Oktober 2021. Die EU-Kommission sowie der ESM haben in der vergangenen Woche Diskussionspapiere vorgestellt, in denen die Aufweichung der Maastricht-Kriterien vorgeschlagen wird. Im Raum steht eine Anhebung des Verschuldungskriteriums auf 100 Prozent und die Ausnahme bestimmter Investitionsausgaben aus der Berechnung der Neuverschuldung. Zudem soll die EU-Kommission künftig über den Schuldenabbau der Mitgliedstaaten entscheiden. Die Maastricht-Kriterien waren im Zuge der Corona-Krise ausgesetzt worden.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert diesen Vorgang wie folgt:
„Die Aufweichung der Maastricht-Kriterien ist ein Irrweg. Die überbordende Staatsverschuldung in den Mitgliedstaaten ist der eigentliche Grund, warum im Laufe der Zeit die Eurorettung, die Nullzinspolitik und die Ankaufprogramme der EZB überhaupt erst nötig wurden. Als Folge davon leben wir heute in einer Welt von zunehmender materieller Ungleichheit und Inflation, welche viele Millionen Menschen existenziell bedroht. Nun will die EU noch mehr Öl ins Feuer gießen. In Südeuropa steht die Beerdigung der deutschen Stabilitätskultur ohnehin schon seit langem auf der Agenda. Diesem Ansinnen muss sich die neue Bundesregierung mit aller Macht entgegenstellen.
Auch vor dem Hintergrund der viel beschworenen ‚Rechtsgemeinschaft EU‘ ist die geplante Anpassung der Maastricht-Kriterien bemerkenswert. Wiederholt wurde der Stabilitätspakt bereits aufgeweicht, durch EZB-Ankäufe und EU-Verschuldung umgangen und vor allem nicht eingehalten. Dass es sich hier um die Vertragsgrundlage zur Gründung des Euro handelt, scheint man in Brüssel vergessen zu wollen. Anstatt das Recht durchzusetzen, will die ‚Hüterin der Verträge‘ nun im Nachhinein die Regeln anpassen. Das kann nicht die Lösung sein.
Am Ende dient aber auch das nur als Vorwand, um weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Statt einer allgemeinverbindlichen 1/20-Regel zum Schuldenabbau soll nun die EU-Kommission darüber entscheiden, wer wie schnell seine Schulden abzubauen hat. Immer offener zielt die EU auf die Abschaffung der Souveränität der Mitgliedstaaten.“
Boehringer: Die Ampel will den Bundesstaat Europa – Utopie oder Verfassungsbruch mit Ansage
Berlin, 25. November 2021. Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag kündigen die Ampelfraktionen auf Seite 131 an, die EU zu einem föderalen europäischen Bundesstaat umwandeln zu wollen. Auch fasst man einen verfassungsgebenden Konvent und ein europäisches Wahlrecht mit transnationalen Listen ins Auge.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer kommentiert dieses Ansinnen wie folgt:
„Hinter der Vision eines föderalen europäischen Bundesstaats verbirgt sich nichts weniger als die Aufgabe der deutschen Souveränität. Noch vermeiden es die Koalitionäre, es deutlich auszusprechen, doch was hier im Raum steht, ist die Entmachtung des Deutschen Bundestags und seine Degradierung zu einer Regionalkammer. Ein solches Vorhaben ist eindeutig gegen die Interessen Deutschlands gerichtet. Der Umbau zu einem Bundesstaat wäre ohne Referendum ein klarer Verfassungsbruch. Das ergibt sich aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009.
Auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es anmaßend, dass ein Vorschlag, der die Souveränität aller anderen EU-Staaten in Frage stellt, von einer deutschen Bundesregierung gemacht wird. Abseits der Brüsseler Blase werden auf diese Weise Misstrauen und Ressentiments geschürt. Die übrigen Nationalstaaten in der EU sind nämlich noch weniger an ihrer Selbstaufgabe interessiert als Deutschland.“
Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt – Union schwenkt auf AfD-Kurs ein
Die Unionsfraktion will den Nachtragsetat des neuen Finanzministers in Karlsruhe überprüfen lassen. Dazu werde sie eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten gestern die Unionspolitiker Ralph Brinkhaus und Alexander Dobrindt an.
Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dieses Bestreben wie folgt:
„Die AfD-Fraktion begrüßt die Klageabsicht der Union. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 beinhaltet unter anderem kreditfinanzierte Rücklagenbildung und die Zweckentfremdung von Corona-Notlagenkrediten, was offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien verstößt. Daher sollte er umgehend in Karlsruhe überprüft werden.
Jedoch darf nicht übersehen werden, dass bereits die drei letzten Haushaltsgesetze – zweiter Nachtragshaushalt 2020, Haushalt 2021 und erster Nachtragshaushalt 2021 – gegen genau dieselben Haushaltsprinzipien verstoßen haben, damals noch unter Unionsverantwortung. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, ein Normenkontrollverfahren in Gang zu bringen (Drucksachen 19/22926 https://dserver.bundestag.de/btd/19/229/1922926.pdf und 19/26549 https://dserver.bundestag.de/btd/19/265/1926549.pdf). Kein Abgeordneter der Union wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Die nun von der Union eingeleitete Kehrtwende zurück zur haushaltspolitischen Vernunft bedeutet daher ein Einschwenken auf den Kurs der AfD.“
AfD-Fraktion fordert Plenardebatte zu Rüstungsfinanzierung über die EU-Friedensfazilität
Heute um 8.30 Uhr fand eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag statt. Dabei ging es um 265 Millionen Euro, die die Bundesregierung in einem Umweg über die sogenannte EU-Friedensfazilität für Waffenlieferungen an die Ukraine aufbringen will.
Der Berichterstatter der AfD-Fraktion für den Verteidigungshaushalt, Michael Espendiller, kommentiert dies wie folgt:
„Die AfD-Fraktion verteidigt die jahrzehntelang in Deutschland selbstverständliche Sichtweise, wonach Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete abzulehnen sind. Waffenlieferungen – ob direkt oder ihre Finanzierung – stellen eine Entscheidung von erheblicher Tragweite dar. Diese Entscheidung darf nicht von der Regierung, sondern muss vom Deutschen Bundestag getroffen werden.“
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, ergänzt:
„Die Außen- und Sicherheitspolitik ist nicht vergemeinschaftet. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Waffenlieferungen über die Europäische Friedensfazilität widerspricht jedoch diesem Prinzip und verwässert die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten in ihrer Entscheidung für oder gegen Waffenlieferungen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Konstruktion der Europäischen Friedensfazilität als insgesamt fragwürdig. Wir fordern daher eine Debatte im Deutschen Bundestag.“
Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten
Berlin, 26. April 2022. Das Bundeskabinett plant, den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 am morgigen Mittwoch zu beschließen. Die Neuverschuldung soll demnach um knapp 40 Milliarden Euro auf 138,9 Milliarden ansteigen. Rechnet man außerdem das neue Sondervermögen Bundeswehr hinzu, belaufen sich die Kreditermächtigungen für das Jahr 2022 auf 238,9 Milliarden Euro.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:
„Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zunehmend zu entgleiten. Die Schuldenmacherei der Vorgängerregierung wird auch unter einem FDP-Finanzminister unvermindert fortgesetzt – und erreicht Rekordniveau. Der Vorbehalt, die zusätzlichen Milliarden seien dabei allein auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, trägt außerdem nicht. Vielmehr werden in dem neuen Ergänzungspaket auch Dinge untergebracht, die etwa die mittlerweile völlig anachronistische Coronapolitik fortschreiben oder Anreize zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel bieten. All das hat nichts mit der Ukraine zu tun, sondern wird rein opportunistisch umgesetzt, da ohnehin gerade einmal wieder neue Schulden gemacht werden sollen. Von einer wirklichen Priorisierung, wie sie in den Zeiten der Konsolidierung nötig wäre, sieht man nichts.
Weil der Finanzminister außerdem weiß, dass er die Schuldenbremse entgegen seinen vielfachen Bekundungen effektiv auch 2023 nicht wird einhalten können, baut er vor. Die Regierung schafft immer weitere Sondervermögen, deren künftige Schulden seit der handstreichartigen Umstellung des Berechnungsschemas oder mittels Grundgesetzänderung nicht mehr in die Schuldenbremse eingerechnet werden. Dass diese Sondervermögen zunehmend zweckentfremdet werden, sei es wenn der Energie- und Klimafonds (EKF) plötzlich die Digitalisierung vorantreibt oder das Sondervermögen Bundeswehr die Aufrüstung fremder Staaten finanziert, ist dabei vermutlich beabsichtigt. Mit der zunehmenden Aufschuldung, gerade auch in den sogenannten Sondervermögen, verringert sich die Aussagekraft des eigentlichen Bundeshaushalts, und eine Rückkehr zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik wird immer unwahrscheinlicher – selbst wenn die Schuldenbremse auf dem Papier irgendwann wieder eingehalten werden sollte.“