Auszahlungsstopp bei Corona-Hilfen zeigt, dass die Regierung nicht mehr Herr der Lage ist
Das Bundeswirtsch.ministerium teilte über seine Homepage mit, dass die sogenannten Corona-Hilfszahlungen an kleine Unternehmen bis auf Weiteres ausgesetzt würden. Grund sei ein Verdacht auf vielfache Betrugsversuche.
Der Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:
„Die Bundesregierung ist eindeutig nicht mehr Herr der Lage. Sie versucht wieder einmal Probleme zu lösen, die es ohne sie beziehungsweise ohne ihren Lockdown nie gegeben hätte. Doch wenn man diesen schon irrationalerweise weiter aufrechterhält, dann muss man Kompensationszahlungen auch professionell gestalten – also betrugssicher. Die Existenz von deutschen Firmen, die durch den Lockdown unverschuldet in Not geraten sind, hängt davon ab.
Doch die Bundesregierung hat die Entschädigungszahlungen zunächst viel zu spät bereitgestellt; und sie nun auch noch zum Teil an Unberechtigte ausgereicht. Jetzt kommt mit dem Auszahlungsstopp die Notbremse und die Firmen, die unverschuldet in Not geraten sind, warten weiter. Wie viele Existenzen wird dieses Versagen der Regierung kosten? Wie hoch ist der Schaden für den Steuerzahler? In früheren Zeiten wäre der zuständige Minister in einem solchen Fall zurückgetreten.
Doch das Betrugs-Problem dürfte sogar noch größer sein als es hier zutage tritt. Wo immer planbürokratisch Geld verteilt wird, werden Betrüger versuchen, diese Mittel zu erlangen. Insbesondere beim Green Deal auf EU-Ebene sowie beim (weitgehend fälschlich) als ‚Corona-Hilfe‘ deklarierten 800 Milliarden Euro Programm ‚Next Generation EU‘ werden sie dabei auch absehbar Erfolg haben: In Italien etwa ist derzeit die Mafia extrem rührig, große Teile der Italien aus dem Programm zugedachten 209 Milliarden zu sich umzuleiten. Daher gilt: Entweder man macht es richtig und betrugssicher oder man lässt es sein. Da die Umstellung von Marktwirtschaft auf Planwirtschaft offenkundig nicht funktioniert, ist Erstere immer vorzuziehen.“
Der Bundesrechnungshof bestätigt AfD-Fraktion – EU-Wiederaufbaufonds „überdehnt“ das geltende Recht
Berlin, 12. März 2021. Der Bundesrechnungshof hat gestern einen Bericht zur geplanten EU-Kreditaufnahme veröffentlicht und dabei sehr ernsthafte rechtliche Bedenken angemeldet.
Der haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:
„Der Bundesrechnungshof (BRH) bestätigt in seinem jüngsten Bericht, was die AfD-Fraktion seit Wochen sagt. Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von 750 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt insbesondere gegen Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (‚no bailout‘) und Artikel 310 AEUV (‚Verschuldungsverbot‘).
Im Plenum wurde ich am 25. Februar mit dieser Rechtsposition noch ignoriert. Nun stellt sich die Frage, wie die Altparteien mit dem BRH-Bericht umgehen. Um die rechtsstaatlichen Prinzipien in der EU zu wahren, müsste der anstehende Eigenmittelbeschluss umgehend neu verhandelt werden, und zwar entlang der vom BRH aufgezeigten Leitlinien.
Entscheidend am vorgelegten BRH-Bericht ist, dass er eindeutig eine Gemeinschaftshaftung für die geplanten EU-Anleihen diagnostiziert. Mit anderen Worten: Deutschland haftet für die Schulden anderer Staaten. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass dies niemals der Fall sein würde. Nun wird es Realität. Dies ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der ‚Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat und des demokratischen Wahlrechts seiner Bürgerinnen und Bürger‘, wie der BRH wörtlich anmahnt (Seite 10 des Berichts). Ein solches Vorgehen kann in Karlsruhe keinen Bestand haben.“
Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik
Der Bundesminister der Finanzen stellt heute im Haushaltsausschuss den Nachtragshaushalt 2021 sowie das Eckpunktepapier für die Haushalte der kommenden Jahre vor.
Dieses wird von Peter Boehringer, dem Haushaltspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt kommentiert:
„Die geplante Corona-Neuverschuldung des Bundes summiert sich nunmehr auf unvorstellbare 450 Milliarden Euro. Nicht nur in diesem, auch im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse ausgesetzt bleiben. Auf die Union ist in diesem Zusammenhang kein Verlass mehr. Sie hat dieser Verschuldungsorgie nichts mehr entgegenzusetzen und opfert ihr letztes Stabilitätsbekenntnis einer fehlgeleiteten Lockdown-Politik.
Allein in diesem Jahr will Olaf Scholz 240 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, 2022 sollen es weitere 81,5 Milliarden sein, 2020 waren es 130 Milliarden. Damit macht der Bund in drei Corona-Jahren mehr Schulden als in den letzten zwei Jahrzehnten zusammen.
Zu befürchten steht, dass dieser Dammbruch einen Paradigmenwechsel darstellt und Deutschland nie wieder zu einer Stabilitätskultur zurückfindet. Von dieser Stabilitätskultur hängt unser Wohlstand ab, doch diesen scheint man im Kanzleramt entbehren zu können.
Die sogenannte Asylrücklage des Bundes bleibt bei all dem weiter unangetastet, obgleich es sich bei den geplanten Krediten um Notfallkredite gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 handelt. Hierin liegt ein Verfassungsbruch, der dritte bzw. vierte in Folge. Wie nennt man eigentlich einen Staat, in dem der Ausnahmezustand zum Normalzustand wird?“
AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein
Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.
Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.
Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:
„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:
„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“
Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).
Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:
„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“