AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Organklage der AfD im Deutschen Bundestag

„Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen. Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.

Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen. Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.

Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.

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Hier das Erläuterungsvideo (9 Minuten) zu unserer Verfassungsklage gegen das EZB-„Corona“-Programm „PEPP“ (1,35 Billionen Euro):
Boehringer / Schachtschneider: „Organklage gegen das EZB-PEPP-Programm ist nun eingereicht – Boehringer von unterwegs (3)“

https://youtu.be/CSxCmt6v4ak  👈




AfD wollte Corona-Notlage schon seit März/April beenden

AfD wollte Corona-Notlage schon seit März/April beenden

Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:

Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat, hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.

Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‚epidemischen Notlage von nationaler Tragweite‘. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!

Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‚Notlagen‘-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt.

Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“

Auflistung der Aktivitäten der AfD-Bundestags-Fraktion zur Befristung/Aufhebung der Corona-Maßnahmen

Link zur vollständigen pdf-Übersicht aller parlamentarischer Aktivitäten der AfD-Bundestags-Fraktion zur Befristung / Aufhebung der Corona-Maßnahmen Corona Maßnahmen




Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen

Corona-Wahnsinn reißt tiefes Steuerloch

Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen

Mit AfD-Anträgen wäre das nicht passiert

Die Bundesregierung hat gestern die Ergebnisse der außerplanmäßigen Steuerschätzung bekannt gegeben. Demnach gehen die Steuereinnahmen des Bundes in diesem Jahr um 16,3 % zurück. Für 2021 wird ein Anstieg um 7,2 % erwartet. Die Bundesregierung geht bei ihren Projektionen davon aus, dass sich die Wirtschaft 2021 nahezu vollständig erholt und real um 4,4 Prozent wächst.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert wie folgt:

„Die vorgelegte Steuerschätzung ist äußerst optimistisch. Das Szenario einer V-förmigen-Erholung ist höchst unwahrscheinlich und wird umso unwahrscheinlicher, je länger die Corona-Einschränkungen bestehen bleiben. Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Corona-Politik in Form von Arbeitslosen und Firmenpleiten zeigen wird.

In jedem Fall kann das Ausmaß der Corona-Schäden nur dadurch begrenzt werden, dass die Bundesregierung ihre verfehlte Corona-Politik beendet. Statt auf Angst und Panikmache zu setzen, muss die Regierung auf Aufklärung und mündige Bürger setzen. Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche insbesondere bei einer Überfüllung von Krankenhäusern zu rechtfertigen wäre, lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist vor allem aktuell in keiner Weise gegeben.“

Die AfD-Fraktion war die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die seit Beginn der Corona-Krise im März die regelmäßige Überprüfung der Corona-Maßnahmen sowie ab dem 6. Mai deren sofortige Beendigung gefordert hat.

Eine Übersicht der Anträge im Bundestag finden Sie hier.




Haushalt 21 verfassungswidrig und irreführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen einzig sinnvolles Konjunkturprogramm

Bundeshaushalt 2021: unseriös und verfassungswidrig

Haushalt 2021 verfassungswidrig und nicht zielführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen das einzig sinnvolle Konjunkturprogramm

Bundesfinanzminister Scholz hat heute den Kabinettentwurf zum Haushalt vorgestellt. Einem Haushaltsvolumen von 413,4 Milliarden Euro stehen neue Schulden in Höhe von 96,2 Milliarden Euro gegenüber.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht die Rechtmäßigkeit des Haushaltsentwurfs kritisch:

„Wir haben angesichts der angestrebten Neuverschuldung erhebliche Zweifel, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Es geht nicht an, dass der Finanzminister über das Maß der Schuldenbremse hinaus Schulden aufnimmt und gleichzeitig eine ‚Rücklage‘ für bessere Zeiten vorhält. Rücklagen sind gerade für schlechte Zeiten gemacht. Das Grundgesetz wird auf diese Weise umgangen.“

Auch die Aufstellung des Haushalts wird von Peter Boehringer hinterfragt:

„Nach wie vor geht die Bundesregierung von einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft aus. Dies ist aber gerade aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu erwarten. In jedem Fall wird das Konjunkturprogramm kaum zur Erholung beitragen, da oft überhaupt nicht die Kapazitäten vorliegen, um angedachte Investitionen auch umzusetzen. Das zwingend erforderliche und deutlich kostengünstigere Konjunkturprogramm wäre die sofortige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen.“




Olaf Scholz übertrifft die schlimmsten Erwartungen – Bundeshaushalt 2021 nun mit 160 Milliarden Schulden

Neuverschuldung von 160 Mrd. für 2021

Olaf Scholz übertrifft die schlimmsten Erwartungen – Bundeshaushalt 2021 nun mit 160 Milliarden Schulden

Laut Bundesfinanzministerium soll der Bundeshaushalt 2021 nicht mit 96 Milliarden, sondern mit über 160 Milliarden Neuverschuldung aufgestellt werden.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kritisiert Inhalt und Vorgehen des neuen Haushaltsplans:

„Bundesfinanzminister Scholz hat am Sonntag nach wochenlangen Beratungen und vielen ergebnislosen Nachfragen der AfD nun über die Presse verlautbaren lassen, dass die geplante und bereits unverhältnismäßige Neuverschuldung von 96 Milliarden Euro nun plötzlich und ‚total unvorhersehbar‘ auf über 160 Milliarden aufwachsen werde. Dies nur drei Tage nach meinen expliziten Fragen an den Minister in der Ausschussbefragung zu genau diesem Thema und nur fünf Tage vor der finalen Verabschiedung des Budgets 2021 im Haushaltsausschuss des Bundestages! Mit diesem Akt stellt der Finanzminister die gesamten Haushaltsberatungen auf den Kopf und führt die Budgethoheit des Parlaments geradezu ad absurdum. Das Vorgehen von Herrn Scholz ist von der Kommunikation her unseriös und vom Inhalt her exzessiv.

In Summe umfassen die angeblichen ‚Corona-Haushalte‘ 2020 und 2021 nun eine Rekordverschuldung von über 380 Milliarden Euro allein nur auf Bundesebene. Über die Gründe der Veränderungen und die genaue Verwendung der Mittel wurde am Sonntag nur wenig bekannt. Die Regierung plant nun offenbar einen harten Lockdown der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft für den ganzen Winter. Die Kollateralschäden solcher Maßnahmen, vor denen die AfD seit sechs Monaten permanent warnt, werden von der Bundesregierung seit ebenso langer Zeit heruntergespielt.

Bereits klar ist, dass die Bundesregierung diese horrende Neuverschuldung ohne signifikante Einsparbemühung durchziehen will. Mithin ohne jede Kürzung bei den ideologischen Dauerprojekten wie Immigration und CO2-Religion. Dabei wäre gerade in der Krise eine Priorisierung der Aufgaben erforderlich. Erneut bewegen sich die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen hiermit außerhalb des grundgesetzlichen Rahmens, da die Rücklagen im Haushalt nicht angetastet und stellenweise über Neuverschuldung sogar noch verstärkt werden. Zur gerichtlichen Überprüfung dieses Vorgehens wären allerdings 25% der Abgeordneten nötig. Beim ähnlich gelagerten 2. Nachtragshaushalt 2020 hatten die Altparteien daran aber nachweislich kein Interesse.

Die AfD-Fraktion wird im weiteren parlamentarischen Prozess noch bis Dezember versuchen, Schadensbegrenzung für Deutschland und seine durch die Corona-Maßnahmen massiv geschädigten Bürger und Unternehmen zu betreiben. Leider werden einige große Schäden und Lasten wie etwa das Kurzarbeits- und Arbeitslosengeld sowie Gewinnausfälle in vielen Branchen aufgrund des von der Regierung verfügten anhaltenden und völlig unverhältnismäßigen Lockdowns tatsächlich nur mit Staatsgeld kompensiert werden können. Die Bundesregierung ist in diese Haushaltsnotlage jenseits jeder Verfassungsmäßigkeit zu einem großen Teil selbstverschuldet und mit monatelanger Ansage geraten. Nun im allerletzten Moment der Haushaltsberatungen 2021 einen solchen Schuldenaufwuchs um 67 Prozent mit der Begründung ‚total unvorhersehbare Corona-Folgen‘ zu verkünden, ist ein in der Haushaltsgeschichte nie gesehener prozessualer und finanzieller Überfall auf das Parlament und der Versuch einer Ablenkung und Schuldzurückweisung. Eine solche Volksverdummung wird der Regierung aber niemand abnehmen.“