Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Die echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro – Bundeshaushalt 2024 nicht verfassungskonform

Berlin, 19. Januar 2024. Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 abgeschlossen. Der neue Entwurf sieht ohne die Berücksichtigung von Sondervermögen ein Ausgabenvolumen von 476,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von offiziell 39,0 Milliarden vor.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Ampel-Koalition setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem Haushalt 2024 nicht vollständig um, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die Entnahme aus der sogenannten Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechnet. Insbesondere der Klima- und Transformationsfonds fungiert dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen beträgt somit nicht 476 Milliarden, sondern eher 550 Milliarden und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, sondern bei 77 Milliarden; wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzunimmt, sogar bei 97 Milliarden und wenn man Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland vollumfänglich aufkommen muss, sogar bei 111 Milliarden. 

Die Ampel bleibt somit auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe gibt es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopft sie durch mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme. Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die AfD hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden Euro gemacht, so dass bei vollständiger Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Milliarden Euro möglich wären.
Insbesondere fordert die AfD die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.

Im Ergebnis bleibt der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.23 mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind. Sowohl die Schuldenaufnahme im KTF als auch die Entnahme aus der sogenannten Rücklage, welche nichts anderes ist als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen der Vorjahre, stellen eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und sind folglich auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht, dass das anders wäre, hat die Ampel exklusiv.“

Peter Boehringer: Bundeshaushalt 2024 bleibt verfassungswidrig – echte Neuverschuldung beträgt 111 Milliarden Euro




AfD hat an ihrer Haltung zur Immigration und Remigration keinerlei programmatische Änderung vorgenommen

AfD hat an ihrer Haltung zur Immigration und Remigration keinerlei programmatische Änderung vorgenommen

Unsere heutige PM stellt noch einmal faktisch zu 100% korrekt die glatten Lügen von Correctiv bzw. von den bezahlten Hinterherschreibern und falsch informierten / verführten Demonstranten klar:

+++ PM AfD-Bundesvorstand 9.2.2024 +++
AfD hat an ihrer Haltung zur Immigration und Remigration keinerlei programmatische Änderung vorgenommen

Die in den letzten Tagen von einigen Medien erhobenen Behauptungen, die AfD wolle „nach Massenprotesten […] plötzlich ‚Remigration‘ umdeuten“ oder „von Medien und Öffentlichkeit kaum bemerkt, veränderte die AfD gerade ihre Positionierung zum ‚Remigrations‘-Komplex“, sind falsch. Die AfD hat an ihrer Haltung zur Remigration in den letzten Monaten keinerlei programmatische Änderung vorgenommen. Die letzte Aktualisierung fand am 6. August 2023 statt, als unsere Europawahlversammlung das AfD-Programm zur Wahl zum Europäischen Parlament 2024 beschlossen hat. Darin finden sich u.a. folgende Auszüge:
„Sobald in einem Herkunftsland in den meisten Gebieten wieder Frieden herrscht, hat die EU bzw. Deutschland umgehend die Bedingungen für eine Rückkehr der hier aufgenommenen Asylbewerber auszuhandeln und diese Rückkehr auch konsequent durchzusetzen. Schutz vor Kriegsfolgen ist nur für deren Dauer zu gewähren und darf nicht zu dauerhafter Einwanderung führen. Nicht „Resettlements“, also Umsiedlungsprogramme NACH Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: Auf nationaler und europäischer Ebene müssen Remigrations-Programme auf- und ausgebaut werden.“

Es gab also keine Veränderung der rechtstaatstreuen und gesetzeskonformen Haltung der AfD zur Abschiebung – und erst recht nicht weder auf noch nach irgendwelchen privaten Treffen, die wie z.B. das in Potsdam im November 2023 nichts mit unserer Partei zu tun hatten und wo demzufolge auch keinerlei Programmatik unserer Partei entwickelt werden konnte. Wir waren schon immer für die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen und hatten auch nie jemals eine Abschiebung deutscher Staatsbürger in irgendeinem Programm gefordert. Unser neues Positionspapier bzw. das Faltblatt zur Remigration stellen das nur noch einmal klar. Der Fokus der Ausländerpolitik der AfD liegt seit Jahren auf einer sowohl quantitativen als auch qualitativen Steuerung der EINreisen in unser Land. Wenn endlich wieder Recht und Gesetz sowie die Interessen Deutschlands bei der EINwanderung konsequent durchgesetzt würden, bräuchten wir erst gar nicht so intensiv wie jetzt über Remigration debattieren.

https://www.afd.de/afd-hat-an-ihrer-haltung-zur-remigration-keinerlei-programmatische-aenderung-vorgenommen




Bundesbank zahlt Zeche für lockere Geldpolitik – Eigenkapital fast aufgebraucht

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Bundesbank zahlt Zeche für lockere Geldpolitik – Eigenkapital fast aufgebraucht

Die Bundesbank hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Um die Verluste von rund 21,6 Milliarden Euro zu tragen, wurden die Wagnisrückstellungen der Bundesbank in Höhe von 19,2 Milliarden Euro vollständig aufgelöst. Zudem wurden zum Verlustausgleich auch noch Rücklagen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aufgelöst, so dass die Bank nun einen Bilanzgewinn von null ausweist.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Der Rekordverlust der Bundesbank im Jahr 2023 ist eindeutig auf die lockere Geldpolitik zurückzuführen, die die politisierte EZB zur permanenten Eurorettung und zur Unterstützung der Coronamaßnahmen verfolgte. Noch immer schwimmen die Banken darum in Liquidität und parken diese bei der Bundesbank – verzinslich versteht sich. Die nunmehr gestiegenen Zinsen führen dazu, dass die Geschäftsbanken sich allein aufgrund dieser risikofrei geparkten Liquidität auf breiter Front sanieren können. 2023 zahlte die Bundesbank 41 Milliarden Euro an die Geschäftsbanken, 2022 waren es noch zwei Milliarden gewesen.
Dieser Posten wird aktuell zwar ziemlich genau durch die Verzinsung der Targetforderungen in Höhe von ebenfalls 41 Milliarden Euro ausgeglichen, doch kann die Bundesbank ihre weiteren Zinsaufwendungen innerhalb des Eurosystems kaum noch tragen.
Für dieses Jahr konnte die Bundesbank ihren Verlust durch Auflösung von Rückstellungen und Rücklagen noch einmal auf null drücken. Jene sind nun jedoch aufgebraucht. Die 2024 drohenden Verluste können dann nicht mehr über Rücklagen aufgefangen werden. Will man die Bundesbank mit ihren verbleibenden 3,1 Milliarden Euro Eigenkapital nicht in die Insolvenz schicken oder mit Steuermitteln rekapitalisieren, ist ein schneller Bilanzabbau zwingend. Das Eurosystem muss endlich die aufgekauften Staatsanleihen verkaufen, um die geschaffene Liquidität vom Markt zu nehmen. Nur so kann eine Rückkehr zu geldpolitischer Normalität erfolgen.“

Peter Boehringer: Bundesbank zahlt Zeche für lockere Geldpolitik – Eigenkapital fast aufgebraucht

 




Steuereinnahmen brechen ein – Bundesregierung erhält Quittung ihrer Politik

Steuereinnahmen brechen ein – Bundesregierung erhält Quittung ihrer Politik

Berlin, 30.04.2024. Die Steuereinnahmen des Bundes haben sich rückläufig entwickelt. Laut Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums lagen sie im März um 5,6 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats. Auch im gesamten ersten Quartal waren die Steuereinnahmen weit geringer als von der Steuerschätzung prognostiziert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Deindustrialisierungspolitik der Ampelkoalition auch bei den Steuereinnahmen ankommt. Bislang war der Fiskus vom Niedergang der deutschen Wirtschaft weitgehend verschont geblieben, doch durch den Rückgang der Teuerung wird der Staat nun auch selbst mit den Folgen seiner Politik konfrontiert. Dies ist durchaus gesund, denn sonst würden Grüne und Linke vielleicht nie merken, dass sie das Land zugrunde richten und dass sie über ihre Verhältnisse leben. Die Unternehmer, Mittelständler und Arbeiter leiden seit Jahren unter der wirtschaftsfeindlichen Klima- und Migrationspolitik und unter den hohen Steuern und Energiepreisen. Politik operiert nicht im luftleeren Raum; irgendwann folgt immer die Quittung.

Die Regierung muss sparen. Das ist keine neue Erkenntnis. Doch sparen allein wird gar nicht reichen. Es bedarf zusätzlich eines Kurswechsels in der Wirtschafts-, Energie- und Sanktionspolitik, wenn man für dieses Land wieder günstige Rahmenbedingungen schaffen möchte. Dazu zählen explizit nicht weitere planwirtschaftliche Subventionstöpfe oder Rüstungsprojekte. Ob die Ampelkoalition dazu fähig ist, darf bezweifelt werden. Man muss befürchten, dass die Ampel, anstatt ihre Fehler zu korrigieren, versuchen wird, die Schuldenbremse weiter auszuhebeln. Diese Debatte wird angesichts der Steuerentwicklung in den nächsten Monaten absehbar leider an Fahrt aufnehmen.“

Peter Boehringer: Steuereinnahmen brechen ein – Bundesregierung erhält Quittung ihrer Politik

 




AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden

AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden

Berlin, 4. Juni 2024 – Mit Schreiben vom heutigen Tag hat der Bundesvorstand der AfD Forderungen der MESSE ESSEN GmbH nach einer Vertragsanpassung zurückgewiesen.

AfD und MESSE ESSEN GmbH hatten bereits im Januar 2023 einen Vertrag über die Nutzung der Halle für den kommenden Bundesparteitag Ende Juni 2024 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 forderte die MESSE ESSEN GmbH die AfD nun auf, eine neue Regelung zu akzeptieren, wonach sich die AfD verpflichten solle, „die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD“ zu verhindern „und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen“ sei.

Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben werde, drohte die MESSE ESSEN GmbH der AfD zudem an, dass der „Mietvertrag vom 20. Januar 2023 unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und sicherzustellen“ sei, „dass eine Nutzung der Grugahalle für den 15. Bundesparteitag der AfD nicht stattfindet“.

Dem war eine entsprechende Weisung durch die Gesellschafter der MESSE ESSEN GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 29. Mai 2024 vorausgegangen. Mehrheitsgesellschafterin der MESSE ESSEN GmbH ist die Stadt Essen. Deren Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), hatte erst am 28. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag in den Rat der Stadt Essen eingebracht, dem der Rat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mehrheitlich zugestimmt hatte – trotz eines vorsorglich übermittelten anwaltlichen Warnschreibens vom gleichen Tag. Der Bundesvorstand hatte daher noch am 29. Mai 2024 die Aufsichtsbehörde der Stadt Essen eingeschaltet. Zwischenzeitlich hatte auch die Essener AfD-Ratsfraktion gegen den Ratsbeschluss rechtliche Schritte eingeleitet, da die vom Oberbürgermeister behauptete „Eile“ angesichts von entsprechenden Überlegungen in der Essener Stadtspitze und der GmbH seit mindestens Januar 2024 kaum begründbar ist. Zudem steht die Frage im Raum, ob Oberbürgermeister bzw. Rat haushaltsrechtliche Grundsätze hinreichend berücksichtigt haben.

Das Mitglied des AfD-Bundesvorstandes Roman Reusch sowie der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kommentieren den Sachstand wie folgt:

Roman Reusch: „Das Vorgehen der Stadt Essen ist offensichtlich ebenso rechtswidrig wie orchestriert. Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden. Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten.“

Peter Boehringer: „Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen.“

 

https://www.afd.de/afd-bundesvorstand-weist-rechtswidrige-forderungen-der-essener-grugahalle-zurueck-parteitag-wird-stattfinden