AfD unterstützt die nun endlich von der CDU angeregte Komplettrevision des Bundeshaushalts – wenn dies tabufrei und ursachenorientiert geschieht

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Boehringer: „AfD unterstützt die nun endlich von der CDU angeregte Komplettrevision des Bundeshaushalts – wenn dies tabufrei und ursachenorientiert geschieht“

Berlin, 3. Februar 2019. Gemäß zwei Meldungen von heute (3.2.2019) scheint die CDU/CSU Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer eigenen Politik zu bekommen. Jedenfalls wollen Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und an anderer Stelle Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ihre eigenen Gesetze grundlegend hinterfragen. Brinkhaus will den Bundeshaushalt einer Generalüberprüfung unterziehen. Der Etat sei so groß und komplex geworden, dass sich die Frage stelle, ob es nicht bereits einen „Nanny-Staat“ in Deutschland gebe. Jetzt sei die Zeit, alles zu überprüfen. Dafür regte Brinkhaus ein „Projekt Haushalt 2030“ und eine „grundsätzliche Debatte“ an. Und Minister Scheuer ruft gar Kommunen dazu auf, sich „mit allen juristischen Mitteln“ gegen gerichtlich angeordnete Fahrverbote zu wehren.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Haushaltsausschusses, zu diesen Entwicklungen:

„Die von Herrn Brinkhaus nun angeregte ‚grundsätzliche Debatte‘ zum Haushalt fordern wir schon seit Langem. Ich biete der CDU jede nur denkbare Unterstützung dabei an. Allerdings darf die Regierung angesichts der schon seit den 1990er Jahren zumeist unter CDU-Beteiligung getroffenen Fehlentscheidungen damit nicht erst zum Haushalt 2030 loslegen. Die Entscheidungen der Bundesregierung bei der Grenzauflösung seit 2015, zum Kohleausstieg 2038 und natürlich schon seit 2010 bei der permanenten Euro-Dauerrettung werden schon lange vor 2030 existenziell haushaltswirksam, so dass es bereits JETZT allerhöchste Zeit ist, nicht nur mit Symbolpolitik einige Symptome zu kurieren, sondern diese superteuren Ursachen abzustellen. Die von Herrn Brinkhaus geforderte ‚Generalüberprüfung sämtlicher Posten‘ darf also keinesfalls die zentralen gesellschaftlichen Fehlentscheidungen [der CDU] tabuisieren, die für Hunderte Milliarden an zusätzlichen Aufwendungen pro Haushaltsjahr verantwortlich sein werden!

Dasselbe gilt für Minister Scheuers heutige Forderung nach gerichtlichen Überprüfung von (bereits gerichtlich auf Basis geltenden Rechts angeordneten) Fahrverboten. Es ist absurd, wenn ein Unionsminister die von der Union selbst (u.a. von Umweltministerin Angela Merkel 1998) herbeigeführte unwissenschaftliche Rechtslage zu Feinstaub-Grenzwerten und damit zu heutigen Fahrverboten einfach als gottgegeben hinnimmt, während er gleichzeitig höchst populistisch und heuchlerisch die betroffenen Dieselbesitzer nun zu Klagen gegen die selbst geschaffene Rechtslage auffordert!

Bei Politik-Korrekturen zu diesen zentralen, fast existenziellen Fragen für Deutschland kann und wird die AfD somit gerne unterstützen – aber nur, wenn die URSÄCHLICHEN Fehlentscheidungen der CDU/CSU/SPD/FDP/Grünen-Regierungen seit 1990 in allen Fragen von der Billionen-teuren Euro-Dauerrettung überdie Energie-, CO2- und Feinstaub-Gesetze bis hin zur Grenzöffnung für Millionen nicht integrierbarer Asylforderer ebenfalls enttabuisiert diskutiert werden. Nur so ist das (bei korrekter Haushaltsaufstellung mit Risikorückstellungen bereits heute bestehende) sicher absehbare Haushalts-Desaster noch abwendbar!“




Boehringer: Bundesregierung plant laut Presseberichten höhere EU-Beiträge als bisher bekannt

15 Mrd. jedes Jahr mehr nach Brüssel?

Bundesregierung plant laut Presseberichten höhere EU-Beiträge als bisher bekannt

Nach aktuellen Presseberichten sollen die deutschen
Beiträge an die EU ab 2021 von durchschnittlich 30 Milliarden in den letzten
sieben Jahren auf 45 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Dies fordert die
Bundesregierung selbst, obwohl sich andere Staaten dafür einsetzen, die
Beiträge geringer ausfallen zu lassen. Die Bundesregierung gibt sich in Brüssel
gerne großzügig.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der
AfD-Fraktion im Bundestag, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Finanzrahmen der
EU überhaupt ansteigt, da die EU gerade dabei ist, sich zu verkleinern. Wenn es
nach dem Austritt der Briten weniger Mitgliedsländer gibt, dann gibt es auch
weniger Aufgaben und somit sollten auch die Ausgaben sinken.

Es ist weiterhin fragwürdig, dass gerade Deutschland als größter Nettozahler sich für eine Erhöhung des EU-Finanzrahmens einsetzt. Im Grunde bedeutet dies, dass die Bundesregierung das Geld der deutschen Steuerzahler einmal mehr bereitwillig im Ausland verteilt, anstatt es sorgsam zu verwalten. Und nicht zuletzt ist es sehr befremdlich, dass Finanzminister Scholz noch vor fünf Tagen im Haushaltsausschuss betonte, dass man in der Finanzplanung des Bundes von EU-Beiträgen auf Basis von einem Prozent des Bruttonationaleinkommens ausgehe. Dies würde aktuell etwa 35 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten und nicht 45 Milliarden.“




EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt

Kritik an ESM-Anlagerichtlinien

EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt

Peter Boehringer, MdB und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag kommentiert die vom ESM vorgeschlagene und von den Altparteien im Haushaltsausschuss mitgetragene neue, risikoreichere Anlagerichtlinie für bis zu 700 Mrd. EUR wie folgt:

„Der nunmehr nach massiver öffentlicher Kritik auch
der AfD vorgesehene Verzicht des ESM auf den Kauf risikoreicher
Unternehmensanleihen ist zwar begrüßenswert – greift allein jedoch zu kurz:

Die Ursache der Renditeprobleme der EU-Institution ESM ist die unnatürliche Null- und Negativzinspolitik der EU-Institution EZB. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Problem, das es ohne die EU-EZB-Politik nie gegeben hätte, nun explizit nur für den ESM gelöst werden soll, während Millionen von Kleinsparern und Hunderte Pensionsfonds die Folgen der Fehlpolitik tragen müssen. Zudem sind die vorgeschlagenen Mittel zur „Lösung“ des Renditeproblems ungeeignet bzw. aus Sicht der haftenden deutschen Steuerzahler nicht akzeptabel.

Die neue Ausrichtung des ESM zum Kauf höher rentierender
Anleihen geht unvermeidlicherweise einher mit einem ansteigenden Ausfallrisiko.
Dieses erweiterte Kreditausfallrisiko wird durch die angestrebte
Investitionsstrategie ‚Halten bis zur Endfälligkeit‘ (‚Hold-to-Maturity-Tranche,
HTMT‘) bestenfalls in die Zukunft verschoben, nicht aber seriös vermieden.

Der Ansatz, das ESM-Kapital ‚längerfristig höher
verzinst‘ und zugleich ’sicher [wie bisher]‘ anzulegen, kommt einer Quadratur
des Kreises gleich:

Es gehört zum 1×1 der Anlagetheorie, dass höhere Verzinsung immer mit höherem Risiko einhergeht.

Zudem enthält die neue Richtlinie weitere Widersprüche: So soll angeblich ‚die Liquidität des ESM nicht beeinträchtigt werden, obwohl die Verwertung der HTMT-Investitionen vor Endfälligkeit nicht vorgesehen ist‘. Diese Behauptung widerspricht bereits dem NAMEN der Tranche: ‚hold to maturity / HTM‘ bedeutet ja gerade, dass diese Mittel NICHT kurzfristig liquide verfügbar sind. Natürlich würde somit ein Halten bis zur Endfälligkeit die Fähigkeit des ESM einschränken, sein volles Kapital bei Bedarf zur Verfügung zu haben. Es war darum traurig-‚konsequent‘, dass der neue Text eine ‚Umformulierung‘ – also eine AUFGABE des Kapitalerhaltungsziels (als bisher oberstem ESM-Anlageziel) enthält. Die o.g. Einschränkung soll zwar durch ‚Repogeschäfte‘ oder im Wege von ‚Absicherungen über Derivatgeschäfte‘ wieder umgangen werden. Aller Erfahrung nach kosten
solche Absicherungen jedoch ihrerseits Geld – so dass sich das Problem der negativen
Rendite auch weiterhin stellen dürfte.

Weiterhin liegt den Anlagerichtlinien das (weitverbreitete) Missverständnis zugrunde, dass ‚Sicherheit‘ einer Anlage mit ‚geringer Volatilität‘ gleichzusetzen ist. Die wahren Risiken solcher großer Portfolia zur Absicherung von Megarisiken wie dem Zusammenbruch ganzer Banken- und Staatenlandschaften oder gar des Euros stammen aber nicht aus der Volatilität des Verkehrswerts des Portfolios, sondern aus dem Ausfallrisiko der Emittenten. Dieses wird jedoch mit dem Vorschlag größer statt kleiner:

‚Staatsnahe Stellen‘ oder [beliebige, nicht weiter
definierte] ‚Supranationale Einrichtungen‘ oder ‚Gebietskörperschaften‘ können
im Einzelfall durchaus zweifelhafte Emittenten sein – zumal der ESM in
Einzelfällen sogar Papiere mit Kreditrisiken von nur noch ‚A‘ akzeptieren darf.
Bei Finanzinstituten und Staaten entfällt sogar JEDES Mindestrating!

Dabei fallen nach aktuellen Berichten inzwischen unter
‚zulässige Ratingagenturen‘ auch mindestens zwei relativ unbekannte – jenseits
der drei Marktführer S&P, Fitch und Moody´s.

Als weiteres Missverständnis fällt auf, dass der ESM eine ‚Diversifizierung‘ (und damit angeblich Risikominimierung) seines Portfolios
ausgerechnet durch verstärkte Engagements in ’supranationale Institutionen‘
sowie bei ‚Emittenten außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ anstrebt. Dieser
Ansatz entspringt einer Vulgär-Markowitz-Denke, die zwölf Jahre nach ihrem
Scheitern in der letzten Finanzkrise endlich einmal überwunden werden sollte.
Die für die neue Anlagerichtlinie behauptete ’statistische Sicherheit für einen
Maximalverlust von nur 2%‘ gibt es heute in einem Umfeld
Zentralbank-generierter systemischer Risiken nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit
für sogenannte ‚Schwarze Schwan‘-Ereignisse ist heute sogar noch erheblich
höher als 2007.

Weiterhin nicht akzeptabel ist der (unveränderte) Satz in
der Anlagerichtlinie ‚Ist ein Vermögenswert nicht […] zulässig im Sinne dieser
Anlageleitlinie, KANN der Geschäftsführende Direktor […] entscheiden, das
Engagement in diesem Vermögenswert zu reduzieren.‘. Diese KANN-Bestimmung
müsste eine „MUSS“-Bestimmung sein. Welchen Zweck haben sonst
unverbindliche Richtlinien in einem Vehikel mit potenziell bis zu 700 Mrd EUR?
Solche Satzungen wären in der freien Wirtschaft undenkbar – schon bei
Geschäfts-Volumina von nur einem Promille des ESM!

Die AfD hat im Haushaltsausschuss in seiner 35. Sitzung (3. April) diese Beschlussvorlage abgelehnt. Leider wurden wir von allen anderen Fraktionen überstimmt. Die Steuermilliarden im ESM unterliegen somit ab sofort einem höheren Anlagerisiko – sogar in Zeiten, in denen der ESM gar nicht im Rettungs-Einsatz für den Euro ist, weil derzeit andere Vehikel diese Daueraufgabe übernehmen…“




Verramschen der Deutschen Goldreserve durch Bundesregierung und Bundesbank stoppen

Goldmark

Verramschen der Deutschen Goldreserve durch Bundesregierung und Bundesbank stoppen

Heute endet die Frist zur Reservierung von 175.000 Stück der 100-Euro-Goldmünze „Dom zu Speyer“ im Feingewicht einer halben Feinunze Gold bei der offiziellen Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland im Bundesverwaltungsamt – unter Goldpreis (!).

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, fordert konkrete Verbesserungen:

„Die gleich mehrfach unverständlichen Praktiken von Bundesbank und Bundesregierung im Umgang mit der von ihnen nur treuhänderisch verwalteten Deutschen Goldreserve müssen zum Wohl des Landes und seiner Bürger umgehend eingestellt werden. Es kann nicht sein, dass Bundesbank und Bundesregierung in eifriger Zusammenarbeit die Deutsche Goldreserve still und heimlich immer weiter abschmelzen. Vom Umfang der Goldreserve im Jahr 1968 von mehr als
4.000 Tonnen sind derzeit noch 3.379 Tonnen Reserve übrig. Stattdessen wären in Zeiten der permanenten Euro-Rettung ZUkäufe von weiterem Gold, dringend angezeigt, wie es neben z.B. Indien und China immer mehr Staaten handhaben.

Abverkäufe mehrerer Tonnen Gold jedes Jahr sind insbesondere zu Preisen UNTERHALB des Marktpreises von Gold ökonomischer Unfug. Zum heutigen Stichtag realisiert der Bund bei dieser Gedenkmünzen rund acht Millionen Euro zu wenig an Verkaufserlösen. Das starre und bürokratische Kalkulationsmodell erlaubt keine marktgerechte Preisanpassung und führt zu einer Verramschung der Deutschen Goldreserve.

Vor allem aber ist unverständlich, warum das Gold zur Prägung von Gedenkmünzen nicht einfach regulär am Markt erworben wird. Warum muss hier Jahr um Jahr die ohnehin zu kleine goldene Währungsreserve der Bundesbank geschmälert werden? Das verwässert permanent die Substanz der Aktivseite der Bundesbank-Bilanz, die ansonsten ja weitgehend aus uneinbringlichen Target2-Forderungen sowie aus Papierdevisen-Reserven besteht.

Im Übrigen gehört die Deutsche Goldreserve auch nicht um den Globus verstreut gelagert, sondern endlich komplett nach Deutschland. Aufgabe beziehungsweise Merkmal souveräner Länder ist die komplett eigenständige Goldlagerung. Es ist an der Zeit, dass klare Lagerverhältnisse geschaffen werden und dass der nach massivem öffentlichen Druck bis 2016 erfolgten Rückführung von 53% der Goldreserve nach Deutschland nun auch noch der Rest folgt. Bundesregierung und Bundesbank sind gut beraten, wenn sie dem guten Beispiel europäischer Freunde folgen und die Goldreserve wie Großbritannien, Frankreich, die Niederlande und Österreich daheim lagern. Goldeigentum und Goldbesitz müssen zusammenliegen.“




EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

EZB finanziert Staaten

EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

Die EZB hat in ihrer heutigen Ratssitzung nicht nur eine weitere Senkung des Einlagezinssatzes auf minus 0,5 Prozent beschlossen, sondern zudem die Aufnahme eines neuen Anleihekaufprogramms mit einem Volumen von 240 Milliarden Euro pro Jahr.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert diese Planung wie folgt:

„Die EZB setzt nicht nur den Krieg gegen deutsche Sparer fort, sondern legt nur zehn Monate nach Ende des hoch umstrittenen Vorgänger-Programms ‚PSPP‘ direkt ein weiteres auf. Damit geht die EZB auf direkten Konfrontationskurs gegen das Bundesverfassungsgericht, das erst vor sechs Wochen in einer mündlichen Verhandlung zu ‚PSPP‘ eine durchgängig kritische Haltung zu weiteren Anleihekaufprogrammen eingenommen hatte. Es ist ein ungeheuerlicher Affront der EZB, dass sie das Urteil des nationalen Verfassungsgerichts des größten EU-Zahler- und Haftungsstaats Deutschland gar nicht erst abwartet, sondern mit der heutigen Entscheidung milliardenschwere Fakten schafft.

Es ist zudem bezeichnend für das supranationalistische Selbstverständnis der EU sowie für ihre Rücksicht auf nationale Rechtsinstitutionen, dass die EZB die absehbar negative Entscheidung des BVErfG gegen derartige Programme einfach ignoriert. Die Sachverständigen und die Richter in Karlsruhe sahen in dem Anleihekauf-Programm ‚PSPP‘ eine eindeutige Mandatsüberschreitung der EZB – und eine Verletzung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung gemäß Art. 123 AEUV.“