
Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion
Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.
Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.
Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“
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https://afdbundestag.de/peter-boehringer-klage-gegen-nachtragshaushalt-erfolgreich-karlsruhe-bestaetigt-sicht-der-afd-fraktion

Ampel darf Verfassungsbruch nicht mit neuerlichem Verfassungsbruch beantworten
Berlin, 16. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) ist nichtig. In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die heutige Bereinigungssitzung dennoch durchzuführen. Das Argument der Koalition war, dass von dem Urteil lediglich der KTF berührt sei und eine vorläufige Haushaltsführung in jedem Fall zu vermeiden sei.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Die Ampel-Koalition läuft ganz akut Gefahr, den festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuerlichen Verfassungsbruch zu beantworten. Denn das gestrige Urteil berührt keinesfalls nur den KTF, sondern die gesamte, ebenfalls seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 praktizierte Verbuchung der Schuldenaufnahme in den Sondervermögen. Laut dem Urteil sind sämtliche Schulden, die in Sondervermögen aufgenommen werden, auf die Schuldenbremse anzurechnen (Rn. 174). Demnach sind alle im Kreditfinanzierungsplan gelisteten Sondervermögen von dem Urteil tangiert. Ihnen müssen nun Einsparungen im Kernhaushalt gegenübergestellt werden.
Es sind also weitgehende Umstellungen im Kernhaushalt erforderlich. Dies kann jedoch nicht über Nacht geschehen. Der gesamte Haushalt muss hierzu nochmal grundlegend neu beraten werden. Wir fordern kurzfristig einen Denkstopp und damit einen Stopp im Haushalts-Prozess, damit der Bundestag mit einem verfassungskonformen Haushalt angemessen auf das Karlsruher Urteil reagieren kann.
Wenn dies bedeutet, dass der Haushalt erst 2024 verabschiedet werden kann, dann ist das hinzunehmen. Einige Wochen vorläufige Haushaltsführung sind weitaus besser als ein ganzes Jahr illegale Haushaltsführung.“

Erneute Haushalts-Notsituation? Die Ampel darf keinen Verfassungsbruch als Folge des vorherigen betreiben!
Berlin, 19. November 2023. An diesem Wochenende wurde bekannt, dass der Bundestag die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer angeblich unkontrollierbaren krisenhaften Situation (Energiekrise) erneut auszusetzen soll. Dies forderte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken als angebliche „Folge“ des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:
„Die Bundesregierung schwenkt zwar nun endlich auf die einzig korrekte und eigentlich triviale Rechtssicht ein, die die AfD nicht erst seit dem Urteil des BVerfG von vorigem Mittwoch, sondern seit mehr als zwei Jahren vertritt: Die überjährig kreditfähigen sog. ‚Sondervermögen‘ und deren trickreiche Verbuchungssystematik, wegen der im Bundeshaushalt faktisch seit 2021 alle verfassungsrechtlichen Schuldenlimits ausgesetzt sind, sind verfassungswidrig! Alle Schuldenaufnahmen – egal ob im Kernhaushalt oder in den Sondervermögen, sind im Jahr ihrer Nutzung auf die Schuldenbremse anzurechnen. Leider jedoch sind die heute diskutierten Schlussfolgerungen der Regierung daraus die völlig falschen: Schon die IDEE von Frau Esken ist abwegig und verfassungskonform nicht durchführbar. Man kann nicht rückwirkend für 2023 die ‚Fortdauer‘ einer krisenhaften Situation behaupten, nachdem man regierungsseitig diese bzgl. Corona zum 31.12.2022 für beendet erklärt hatte. Speziell Finanzminister Lindner (FDP) war seit einem Jahr immer sehr ‚stolz‘ gewesen, erstmals seit 2019 dann 2023 wieder OHNE Ausrufung einer Notsituation (zuerst ‚Corona‘, dann ‚Energie‘) regiert zu haben.
Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation i.S.d. Grundgesetzes! Artikel 109 Grundgesetz erfordert zur Aussetzung der Schuldenbremse eine „Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht“. Ersteres ist erkennbar nicht der Fall. Zweiteres auch nicht, denn die mit Abstand wichtigste Ursache der hohen Energiepreise ist nicht der Krieg in der Ukraine, sondern schon seit 2011 die berüchtigte „Energiewende“ weg von Kernkraft, Kohle, Öl und Gas hin zu ‚erneuerbarem Gelegenheitsstrom‘, der Unsummen verschlingt, bei ehrlicher Footprint-Rechnung keineswegs CO2-neutral ist und zu 100% durch redundante konventionelle Energieerzeugung gedoppelt sein muss, wenn Blackouts vermieden werden sollen. Solche Blackouts wären auch keineswegs ‚der Kontrolle des Staates entzogen‘: Ganz im Gegenteil wären sie sogar eine FOLGE der schlechtesten Energiepolitik der Welt – also der deutschen Regierungspolitik…
Frau Eskens Idee wäre also nicht nur wie die ganze Energiepolitik der Ampel naturwissenschaftlich abwegig, sondern wegen der völligen Ignorierung der Voraussetzungen des Artikels 109 Grundgesetz ein WEITERER Verfassungsbruch mit Ansage – ausgerechnet als Antwort auf den durch das BVerfG im Urteil von Mittwoch erkannten Verfassungsbruch bei der Buchungspraxis in den Sondervermögen. Die SPD bzw. die Regierung würde EINEN Verfassungsbruch mit einem anderen ‚heilen‘. Eine solche Regierung handelt gegen den Rechtsstaat und nebenbei noch ökonomisch unverantwortlich. Man kann hier nur hoffen, dass die FDP EINMAL aufrecht bleibt und diesen erneuten rotgrünen Widersinn gegen Recht und Markt diesmal nicht mehr mitmacht.
Durch die Ausgabenstreichung im Klimatransformationsfond steht auch keineswegs die ‚Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf der Kippe‘, wie linksgrüne Politiker behaupten. Zu einem großen Teil sind die betroffenen sogenannten ‚Investitionen‘ des KTF grüne Geldvernichtungsprojekte im Namen der unverantwortlichen ‚Energiewende‘. Aus unserer Sicht sind dies weitgehend Des-Investitionen – also Beiträge zur Deindustrialisierung Deutschlands, denn ‚CO2-freie Produktion‘ und auch Wasserstoff-Projekte führen zur Abwanderung ganzer Branchen bzw. sind ohne jede Not begangene technologische Sackgassen. Viele könnten zum Wohle Deutschlands ersatzlos entfallen. Andere (wie die Halbleiter-Subventionen oder der reguläre Erhalt der Bahninfrastruktur) haben nichts mit Klimathemen zu tun und hätten wegen fehlendem Veranlassungszusammenhang nie im KTF auftauchen dürfen (sog. ‚Konnexitätsprinzip‘ – ebenfalls verfassungsrechtlich zwingend).
Man kann die nun durch die Rückkehr zum Recht entstehenden Geldprobleme nicht ohne GENERELLES Umdenken bei der gesamten CO2-Thematik lösen. Das in Deutschland menschengemachte CO2 ist schon quantitativ vollkommen unbedeutend für das Weltklima – sogar nach den hoch zweifelhaften eigenen Modellen des Weltklimarats. Es liegt in zentralem Interesse Deutschlands, die CO2-Ideologie so nicht weiterzuverfolgen. Wer das wie die Ampel und auch die Union TROTZDEM weiter tut, wird ab sofort in dauerhaftem Haushaltsnotstand verharren, der sich wegen der anhaltenden Deindustrialisierung noch permanent verschlimmern wird!
Die AfD würde all diese Dinge wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Erst wenn grundlegend andere energiepolitische Entscheidungen durch eine neue Regierung getroffen sind, kann man die Fehler der alten Regierungs-Ideologie mit Steuermitteln abfedern, da man sonst ein Subventionsfass ohne Boden bedienen würde. Man kann solche Fehlentscheidungen auf Dauer nicht mit noch so viel Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich schon bei der ersten Rede am Tag der Ausrufung des ersten Corona-Haushaltsnotstands am 25.März 2020 im Bundestag sagte; und wie die AfD das seitdem immer und immer wieder vertrat und vertritt. Ausgeglichene Haushalte sind auf Dauer nur mit sinnvoller und ideologiefreier Allgemeinpolitik / Wirtschaftspolitik / Gesundheitspolitik / Außenpolitik zu erreichen.
Fazit: Der KTF und die seit 2021 praktizierte Verbuchung von Schulden in den Sondervermögen (KTF, WSF, andere) waren seit 2021 IMMER verfassungswidrig. Das BVerfG hätte all das schon per Eilentscheid 2021 stoppen müssen – das Urteil am Mittwoch kam viel zu spät – Hunderte Milliarden Euro zu spät… Die wenigen sinnvollen Projekte des KTF (Waldfonds / Aufforstung) müssen in den regulären Haushalt umgebucht werden. Die sinnlosen klimaideologischen Projekte müssen ersatzlos gestrichen werden. Die absurde Klimaideologie (die auch NICHT durch ein Klimaurteil des BVerfG von 2021 irgendwie zwingend zu verfolgen wäre, wie es die Ampel aber leider noch immer behauptet) ist sofort aufzugeben und endlich wieder eine naturwissenschaftlich rationale und an deutschen Interessen und deutscher Versorgungssicherheit orientierte Energiepolitik mit Fokus auf Grundlast-Abdeckung durch inländische grundlastfähige Kraftwerke zu betreiben! Die DANACH noch verbleibenden sozialen Härten kann die Regierung dann im Zuge von Notstandsdiskussionen gerne auch mit der AfD verhandeln – wir werden uns als verantwortungsvolle Opposition DANN (!) diesen sozialen Debatten und ggf. Subventionen nicht verweigern.“
https://afdbundestag.de/peter-boehringer-schuldenbremse-erneut-auszusetzen-waere-weiterer-verfassungsbruch-mit-ansage