AfD-Fraktion wird beim BVerfG Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP erheben

AfD-Klage gegen EZB-Gelddruckerei

AfD-Fraktion wird beim BVerfG Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP erheben

Die AfD-Bundestags-Fraktion hat beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des sogenannten „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank zu erheben. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekauf-Programms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Die EZB-Gelddruckerei soll gestoppt werden

Fraktionsbeschluss zur Klage gegen PEPP

„Das ‚PEPP‘-Programm hat (derzeit) ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen nach nur sieben Wochen Laufzeit bereits mehr als 250 Milliarden verausgabt sind. Die EZB hat sich bei PEPP entgegen den bisherigen Anleihekaufprogrammen weder die Einhaltung einer Obergrenze bzgl. der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt. Deutschland haftet für einen (Teil-)Ausfall dieser Anleihen mit ca. 26 Prozent – in der Notfall-Praxis eher mit 40 Prozent!

Die AfD-Fraktion wird in sog. ‚Prozessstandschaft‘ für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung (sowie auch der Bundestag selbst) es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell bzw. rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Der Deutsche Bundestag ist durch die verbotene monetäre Staatsfinanzierung (durch PEPP) in seiner
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung und somit in einem seiner wichtigsten Rechte beeinträchtigt.

Die Budgethoheit ist wesentlicher Teil der Souveränität des vom Bundestag vertretenen deutschen Volkes (Art. 20 und 38 GG). Mit der Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen deren Missachtung durch den ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des BVerfG, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.

Ich weise explizit darauf hin, dass das PEPP auch UNABHÄNGIG vom aktuellen Urteil des BVerfG zu Anleihekäufen der EZB eindeutig mehrere vom Gericht schon vor Jahren aufgestellten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV erfüllt. Im Urteil von Mai 2020 wurden diese Kriterien vom Gericht lediglich noch einmal sehr scharf und objektiv messbar dargelegt. Unsere Klage basiert darum NICHT primär auf dem neuen Urteil, sondern ergibt sich aus der eindeutig vertrags- und verfassungswidrigen Programmausgestaltung des neuen PEPP-Programms.

Ich freue mich, dass der Prozessvertreter der Fraktion Professor Karl Albrecht Schachtschneider sein wird, der seit 1993 maßgeblich an fast allen wichtigen Prozessen um Einführung, Ausweitung, Kompetenzerweiterung und ‚Rettung‘ von Euro und EU mitgewirkt hat.“




Wie verzerrt die Presse politische Gewalt in Deutschland sieht

"Ehrenwerte" Journalisten

Wie verzerrt die Presse politische Gewalt in Deutschland sieht

Man lügt und betrügt im Mainstream immer dreister, um unliebsame (linke) Wahrheiten zu verbergen oder falsche, meist „rechte“ Gefahren aufzubauschen. Ein Paradebeispiel gestern mal wieder diese Grafik im Mainstream. Erstellt von „AZ Infografik“ – evtl. ist die Grafik sogar von der dpa verfälscht worden, das lässt sich noch nicht sicher sagen. Wie auch immer: Man wird sich auf „optische Zwänge“ herausreden, weil der Balken linker Gewalt von Berlin den Platz gesprengt hätte, was jedoch einfach nur die linke Gewaltrealität in Deutschland dargestellt hätte. Fakt ist jedenfalls, dass die Pressung aller linken Balken um den Faktor 2 zu einem fast 100%igen optischen Erhöhen rechter Gewalt, und damit einer krass unrepräsentativen Darstellung der Relationen von linker und rechter Gewalt führt.

Gewalt Info-Grafik

Politische Gewalt in Deutschland, links vs. rechts

NUR DIES, „rechte Gewalt ist schlimmer als linke“ soll ja beim Leser ankommen, was selbstredend rechte [oder islamistische] Gewalt in keiner Weise rechtfertigen soll!. Eines ist jedenfalls sicher: Wäre dieser Fehler der AZ oder der dpa ANDERSHERUM geschehen, wäre der Aufschrei im ganzen Mainstream gewaltig gewesen und man hätte die Entlassung des Grafikers gefordert. So jedoch: Schweigen im Blätter-Walde, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf: „Deutschland hat ein statistisch und gesellschaftlich sehr signifikantes Problem mit LINKER Gewalt.“

Der VS-Bericht, der hier den Datenhintergrund bildete, hatte übrigens diese Fälschung SO nicht drin – der VS betreibt das Lügen- und Lücken-Framing gegen Rechts subtiler – siehe dazu diesen Tichy-Artikel https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/verzerrungen-verfaelschungen-verdrehungen-von-seehofer-bis-zu-infografiken-in-zeitungen , daraus:

„Die Opferrolle steht allerdings auch den Rechtsextremisten nicht zu. Zweifellos steigt ihre Bereitschaft. Und es ist eine Gefahr für Deutschland. Aber ganz sicher nicht die einzige. Und diese Eskalation hat selbstverständlich wie alles andere seine Ursachen, die es ebenfalls zu bekämpfen gilt.  Was allerdings nicht sein darf: Ein noch einmal verfälschend verschärft dargestellter real existierender Rechtsextremismus darf linksextremistischen und islamistischen Extremismus nicht auf diese Weise vertuschen, wie es der VS-Bericht 2019 versucht. Der Kampf gegen Rechtsextremismus darf nicht mehr länger missbraucht werden, jedewede Opposition zu diffamieren, zu diskreditieren und zu denunzieren. Kritik an der Politik der Bundesregierung, Kritik an der Migrationspolitik der Bundeskanzlerin ist nicht Nazi, ist nicht extrem, sondern gutes demokratisches Recht bzw. sogar oppositionelle Pflichtübung, so eine Opposition gegen diese Politik in Stellung gehen will. Nicht mehr und nicht weniger.“




Corona-Maßnahmen-Überprüfung: Die WELT lügt contra AfD und pro FDP

Antrag auf Befristung und Evaluierung

Corona-Maßnahmen-Überprüfung: Die WELT lügt contra AfD und pro FDP

Heute mal wieder Lügenpresse par excellence gegen die AfD. Natürlich wider besseren Wissens behauptet die WELT (Susanne Gaschke) rotzfrech und mit fast schon peinlicher Parteinahme pro FDP Folgendes:

„Es wäre die Pflicht des Deutschen Bundestages, immer wieder zu prüfen, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch vorliegt. Die FDP-Fraktion ist bisher die einzige Parlamentsfraktion, die den Mut hatte, diese Überprüfung einzufordern und die Rückkehr zur Grundgesetznormalität zu verlangen. Ansonsten: Funkstille.“

=> Liebe Lügnerin Susanne Gaschke: Nicht für Sie (denn sie wussten es) – aber für die (immer weniger werdenden aber doch noch zahlreichen) WELT-Leser folgende Wahrheit zK, die Sie natürlich in unseren (meinen) BT-Reden und Pressemitteilungen und in unserem Entschließungsantrag (Bildgraphik und BT-Antrags-Nr hier anbei) schon am 25. März (!) 2020 sowie xfach danach gehört hatten:

Die AfD-Fraktion (dh Peter Boehringer) hat die von Ihnen heute nun eingeforderte Überprüfung der Corona-“Epidemie“-Notlage schon am 25.3.2020 gefordert! Volle FÜNF Monate vor Ihrer heutigen Behauptung zur Exklusivität der FDP…! NUR WIR haben dies damals schon getan. Seit April gehen wir sogar noch weiter und fordern angesichts der (mangels Epidemie) inzwischen überflüssigen „Überprüfung“ sogar ein sofortiges, komplettes ENDE der nicht mehr zu rechtfertigenden Corona-Notlage! Auch dies u.a. per Bundestags-Antrag, lange vor der FDP.
=> Sie lügen also wider besseren Wissens – denn wir hatten das selbstredend auf der größten politischen Bühne und in x Pressemitteilungen so beantragt und verlautbart. Das war unüberhörbar sogar für die uns/mich bei inhaltlichen Themen IMMER chronisch totschweigenden WELT-Journalisten.

Hier der Beleglink zu unserem Antrag im BT vom 25.3.2020 (Nr 19/18159): https://www.pboehringer.de/nur-afd-will-corona-gesetze-streng-auf-vier-wochen-befristen/
Und hier ein Auszug aus meiner Plenumsrede vom selben Tag: https://www.pboehringer.de/rede-peter-boehringer-im-bundestag-25-3-2020-10-00-uhr-zum-corona-gesetzpaket-generaldebatte:

Wir fordern UNBEDINGT eine zeitliche Begrenzung und Überprüfung der heutigen Corona-bedingten Eilmaßnahmen je nach Änderung der Lage. Der Bundestag soll sich bis zur Überwindung dieser Gesundheitskrise sehr REGELMÄSSIG damit beschäftigen, ob und welche Maßnahmen noch absolut zwingend sind und wie der GESAMTPLAN und der AUSSTIEGSplan der Bundesregierung aussieht, den das vorliegende Gesetzespaket nicht ANSATZWEISE darstellt.“

Übrigens war schon an diesem 25.3. völlig klar, dass die Lügen- und Lückenpresse diese damals schon einzig sinnvolle und verantwortbare Positionierung nicht verbreiten wollte. Siehe hier: https://www.pboehringer.de/lueckenpresse-auch-bei-corona (vom 29.3.2020), daraus:

„Die Mär vom „Abtauchen der AfD“ und von ihrer fehlenden Positionierung zu Corona.
Nur die AfD stellt entscheidenden Befristungs-Antrag gegen den Finanzputsch!
Die Mainstream-Medien spielen schon seit Jahren ein schlechtes Propaganda-Spiel, um der AfD permanent zu schaden. Man bläst zum einen (vermeintliche, oftmals unbelegte und fast immer nur verbale) „Fehltritte“ einzelner, meist völlig unbedeutender AfD-Funktionäre zur Überlebensgröße auf und drückt sie in alle Überschriften und Nachrichtenagenturen. Zum anderen werden offenkundig GUTE Beiträge der AfD, die man partout nicht verhetzen kann, einfach ignoriert. Letzteres läuft zur Zeit ganz extrem. Der Hauptantrag der AfD, in dem sie sich VOR ALLEN ANDEREN Parteien (inklusive FDP-Lindner oder CDU-Laschet) für eine sinnvolle Strategie zu einem aus wirtschaftlichen Gründen absolut zwingenden Ausstieg des Landes aus dem derzeitigen „Shutdown“ ausgesprochen hatte, wird komplett ignoriert; ebenso meine beiden Bundestags-Reden zum Thema schon in den Corona-Hauptdebatten vom 25. März.
Insbesondere der wichtige Hauptantrag der AfD auf eine STRIKTE Befristung und Überprüfung aller Anti-Corona-Maßnahmen wird konsequent verschwiegen. Wäre er angenommen worden, wäre das gesamte Gesetzespaket (insbesondere die gravierenden derzeitigen Freiheitsbeschränkungen im Freizügigkeitsrecht, Vertragsrecht u.v.a.; aber auch die extremen Finanzmaßnahmen der Regierung ) schon nach wenigen Wochen auf den Prüfstand zu stellen gewesen und der Bundestag hätte (je nach gesundheitlicher Lage) ca. alle vier Wochen die Maßnahmen verändern oder eben kurzzeitig verlängern müssen. Alle Maßnahmen, die von Ökonomen und Bürgerrechtlern gerade im Internet so vehement als „Putsch“ kritisiert werden, wären AUTOMATISCH ausgelaufen, so dass das große Wort vom „Putsch“ nicht zutreffend wäre!
Diese unsere Forderung auf ständige Überprüfung, Befristung auf vier Wochen und damit AUTOMATISCHES Ende der gravierenden Corona-Maßnahmen der Regierung ist offenbar derart logisch und unangreifbar, dass die Mainstreammedien sie konsequent verschweigen!“

Sie, Frau Gaschke, bestätigen ALLE Vorwürfe, die ich schon in diesem Artikel vom 29.3.2020 zum Lügen durch Verschweigen bzgl. des Mainstreams dokumentiert hatte. Eigentlich sind das keine Lücken und Lügen mehr. Nein, der Mainstream-Journalismus dankt als solcher ab:

„Ich habe auch nach mindestens fünf verschwiegenen Mainstream-Interviews trotzdem NOCHMALS einen Versuch in den öffentlich-rechtlichen Medien gemacht: Schon vor vier bzw. zwei Tagen gingen die folgenden Infos an ZDF und ARD:
1. Ein etwa fünf-minütiges, gutes, durchaus tiefgründiges Interview von mir mit dem ZDF, das heute gesendet werden sollte. Es ging ganz dediziert um das Thema „Ausstieg aus dem Shutdown: wann, wie, Voraussetzungen?“ – also genau das Thema, das ich selbst schon in der wichtigen Bundestagsdebatte noch rechtzeitig VOR vor den Abstimmungen angesprochen hatte.
2. Lange schriftliche Antworten an die ARD, die diese bislang noch nicht verwendet / gesendet hat – dies nun aber angeblich morgen, Montag, vorhat…
Man darf gespannt sein. Doch da wir aus Erfahrung leider Zweifel an unvoreingenommener, vollständiger Berichterstattung haben müssen – bekommen Sie UNTEN schon einmal die schriftliche Dokumentation meiner Antworten ggü. der ARD. Lesen Sie gerne auch meine Rede vor dem Bundestag schon von vorigem Mittwoch nach. Schon da habe ich (am Mittwoch noch als erster und einziger Redner) erläutert und begründet, warum die Billionen-schweren (!) Corona-Maßnahmen mit Steuergeld ohne Suizid unserer Wirtschaft UNMÖGLICH lange durchzuhalten sind und dass einzig ihre Befristung auf vier Wochen, sowie eine schnelle und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen verantwortbar ist!
Fazit: Die AfD war die EINZIGE Fraktion, die sich schon VOR der entscheidenden Abstimmung im Bundestag zur „Corona-Gesetzgebung“ MIT EINEM ENTSPRECHENDEN ENTSCHLIESSUNGSANTRAG gegen einen DAUERHAFTEN Finanz- und Bürgerrechtsputsch positioniert hat!“




Peter Boehringer einstimmig als Direktkandidat zur Bundestags-Wahl 2021 nominiert

Peter Boehringer einstimmig als Direktkandidat zur Bundestags-Wahl 2021 nominiert




Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!

Bürgerrechte dürfen nicht eingeschränkt werden

Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!

Wer Freiheit für „Sicherheit“ aufgibt, wird beides verlieren!

Stellungnahme Peter Boehringer zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Berlin, 6.11.2020)

Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU-CSU-SPD eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen §28a Infektionsschutzgesetz werden nun erstmals und entgegen den monatelangen Beteuerungen der Regierung seit der ersten Ausrufung der Corona-Notlage eine ganze Reihe von Grundrechtseinschränkungen illegitim legitimiert.

Zur Vorgeschichte: Die AfD-Fraktion war schon seit Frühjahr 2020 parlamentarisch aktiv gegen die Ausrufung der sogenannten „Epidemischen (Not)Lage von nationaler Tragweite“ und damit gegen die umfangreichen finanziellen und (bürger)rechtlichen Zumutungen der Bundesregierung gegen das eigene Volk vorgegangen! Wir haben inzwischen mehrfach über parlamentarische Anträge versucht, diesen Notlagenzustand endlich zu beenden. Zudem haben wir auch noch eine Normenkontrollklage dazu initiiert. Vergleiche dazu diese Übersicht: https://www.pboehringer.de/afd-beantragt-heute-zum-dritten-mal-zustand-der-epidemischen-notlage-endlich-beenden/
Der nun heute fast überfallartig in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (DS-Nr. 19/23944) ist erst seit drei Tagen publik und wurde trotzdem schon heute am 6.11. in den Bundestag in erster Lesung beraten.

AfD für unveränderten Erhalt der Bürgerrechte

Kampf für die Bürgerrechte am 6. November 2020 im Bundestag

Ich sehe ganz erhebliche, bislang undenkbare und völlig unverhältnismäßige Bürgerrechts-Einschränkungen und Verletzungen bürgerlicher Freiheiten im Namen der epidemiologischen „Sicherheit“:
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Maskenpflicht), Recht auf körperliche Unversehrtheit; u.U. sogar Körperverletzung (Maskenpflicht bei Kindern und Vorerkrankten), Reisefreiheit (indirekt über Immunitätsregister / Quarantäne für Reiserückkehrer, Übernachtungsverbote in Hotels, ‚digitale Einreiseanmeldungen‘ und ‚Impfdokumentationen‘), Freizügigkeitsrechte (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Quarantänepflichten, angeordnete Abstandsgebote), Recht auf Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung, Versammlungsfreiheit (Veranstaltungsverbote, Absagen von Kultur- und Freizeit- und Sportveranstaltungen), Eigentumsrechte und Freiheit der Berufsausübung (faktische Berufsverbote in x Branchen vom Tourismus über Kunstausübung bis zur Gastronomie; zudem Zerstörung von Wertschöpfungsketten und damit Umsätzen und Existenzen durch Auflagen von der Autoindustrie bis zur Maschinen- und Zulieferindustrie), usw.!

Zudem ist auch der „Corona-bedingte“ Einsatz von Soldaten im Inneren OHNE Verteidigungsfall oder Ausnahmezustand (etwa wegen einer Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) u.E. verfassungswidrig.

Das bewährte bisherige Infektionsschutzgesetz sah NIE eine Quarantäne von GESUNDEN Menschen vor. Ebensowenig belastende Maßnahmen gegen die große Mehrheit der Bürger. Gerade diese Mehrheit sollte GESCHÜTZT werden vor unbilligen Härten, die durch die Infektion einer winzigen Minderheit ausging! Das uralte und bewährte Gesetz sah immer nur vor, Risikogruppen zu schützen sowie Ansteckende zu beobachten und ggf. zu isolieren! Es verpflichtet sogar den Staat gleich in §1 explizit dazu, die EIGENVERANTWORTUNG der Bürger gegen Ansteckung zu fördern! Denn generell gehören Infektionen zum allgemeinen Lebensrisiko der Menschen – bei Grippe ebenso wie bei Masern oder Corona. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte dies klar – zuletzt mit Beschluss vom 19. Mai 2020.

Ganz im Gegensatz dazu verschweigt aber die Bundesregierung das (außer für über 80-Jährige relativ geringe) statistische Risiko durch Covid-19. Bis heute gibt es in Deutschland keinerlei Übersterblichkeit – und damit nach allen Regeln des logischen Denkens auch keine „Pandemie“. Absolut, d.h. ohne Inbezugsetzung zur Anzahl der Tests festgelegte und damit statistisch und medizinisch begründungsfreie „Inzidenz“-Schwellenwerte von 50 oder gar nur 35 pro 100.000 Bürger sind politische Willkür – und in keiner Weise epidemiologisch über einen Schutzgedanken begründbar.
Zudem sind über den allseits verwendeten PCR-Test keine Infektionen nachweisbar. Ein positiver Test sagt nichts darüber aus, ob der Getestete infektiös oder gar krank und ansteckend ist. Dies wird aber im Gesetzentwurf suggeriert und alles fälschlich gleichgesetzt. Der PCR-Test ist nicht klinisch validiert, in medizinischen Kreisen heftig umstritten und nicht zur Diagnostik von Covid geeignet!

Die von der Regierung befohlenen, für das ganze Volk und die Volkswirtschaft gravierenden bis existenziell schädlichen Corona-Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der völlig unzureichenden bzw fehlenden juristischen und epidemiologischen Grundlagen ein Skandal!

Der vorliegende Gesetzentwurf macht die Lage um nichts besser: Es gibt nach wie vor im §5 und auch im neu gefassten §36 InfSchG keinerlei objektiven Kriterien für die Ausrufung einer „Epidemischen [Not]Lage von nationaler Tragweite“, was den Bestimmtheitsgrundsatz allen gesetzlichen Handelns verletzt (Art. 80 GG). Der [Not]Lagen-Begriff war erst im Frühjahr definitionsfrei erfunden und in den völlig neu gefassten §5 InfSchG eingebracht und dann auch sofort diese Lage per einfachem Parlamentsbeschluss willkürlich festgestellt worden. Die AfD-Fraktion hatte dies schon damals kritisiert und seit Frühjahr 2020 inzwischen drei Mal die Rücknahme dieser herbeidefinierten Notlage gefordert! Auch im heute erstmals beratenen Gesetzesentwurf fehlt erneut jede Legaldefinition der Notlage! Ebenso wenig findet man klare gesundheitliche Begründungen für den Einsatz der gesetzgeberischen Ermächtigungen. Stattdessen arbeitet man im Entwurf einfach nur mit BEISPIELEN, was handwerklich schlecht und gesetzgeberisch ungenügend ist! Eine Maskenpflicht etwa ist GENERELL schwer begründbar – eine Tragevorgabe unter freiem Himmel mangels jedweder Wirkung geradezu absurd.

Zwischenfazit: Die Verfassungswidrigkeit vieler bisher zumeist auf dem Verordnungsweg über die Länder durchgesetzten Corona-Maßnahmen bleibt auch mit dem heute vorgestellten Gesetz bestehen. Die Maßnahmen werden nun aber künftig nur noch vor Bundesverfassungsgericht angreifbar sein; nicht mehr vor einfachen Verwaltungsgerichten. Genau das ist der Hauptzweck des neuen Bundesgesetzes, denn Verwaltungsgerichte hatten in den vergangenen Wochen über 60-mal (!) Corona-Maßnahmen der Länder kassiert. Diese Nichtigkeit durchzusetzen, wird den betroffenen Menschen künftig ganz erheblich erschwert sein. Die Mühlen des BVerfG mahlen leider nur sehr langsam: die horrenden Folgen für Bürgerrechte, unternehmerische Existenzen und Staatsfinanzen werden nach Jahren bis zu klaren Urteilen aber dann irreversibel und massenhaft eingetreten sein!

Vor diesem Hintergrund war es schon frech, als Gesundheitsminister Spahn ernsthaft in der heutigen Debatte im Bundestag feststellte, der Umgang mit der Pandemie sei eine „Charakterfrage“. Wenn überhaupt, dann wohl eine des GESETZGEBERS. Und die Koalitionsfraktionen haben diesen Test mit dem vorliegenden, vorsätzlich verfassungswidrigen Entwurf nicht bestanden!

Unbegründbare Verbote und unverhältnismäßige Sanktionen entziehen jedem Gesetz seine Akzeptanz – mittelfristig wird so u.a. Misstrauen ggü. seit über 100 Jahren bewährten Impfungen gesät, was das neue Gesetz faktisch sogar kontraproduktiv macht!

Massenhaft zurückgestellte Herz- und Krebs-Operationen sowie Vorsorge-Untersuchungen werden statistisch sicher absehbar mehr Opfer fordern als jemals kausal durch Covid verursacht werden könnten.

Es ist paradox, wenn FDP-Chef Lindner heute im Bundestag die „nachträgliche Legitimierung der Verordnungsmaßnahmen“ der Länder durch den Bundesgesetzgeber kritisiert, obwohl genau dieses seit Wochen die (einzige und Haupt-)Forderung der FDP war. Die FDP hatte sich nämlich bislang und auch heute NICHT gegen die Maßnahmen SELBST ausgesprochen. Einzig eine BEFRISTUNG der Maßnahmen forderte Lindner heute ein – ich selbst hatte dies bereits am 25. MÄRZ (!) im Bundestag nicht nur gefordert, sondern auch BEANTRAGT. Die FDP dagegen hielt es heute nicht für nötig, auch nur einen einzigen Antrag gegen den Gesetzentwurf zu stellen. Die AfD stellte HEUTE gleich ZWEI entgegen und kommt in Summe seit März 2020 inzwischen alleine nur im Bundestag auf über 35 Gegenanträge gegen den anhaltenden Corona-Amoklauf der Regierung – sowohl gegen den anhaltenden Notlagen-Zustand als auch gegen dessen bürgerrechtliche und inzwischen billionenschweren finanziellen Folgen! > Übersicht.

In der heutigen Parlamentsdebatte wurde seitens der Union zum Teil an der Sache vorbei polemisiert und verdreht, dass sich die Balken bogen: Sowohl Minister Spahn als auch sein Unionskollege Nüßlein dramatisierten die Zahlen der Intensivbelegungen. Dabei erwähnten sie mit keinem Wort, dass Intensivstationen fast IMMER mit 50 bis 70% belegt sind (derzeit ca. 70%) und dass derzeit sogar nach OFFIZIELLEN Angaben gerade einmal 10% der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind. Wohlgemerkt oft mit solchen, die neben einer völlig ANDEREN gravierenden Krankheit eben AUCH noch positiv auf Corona getestet sind – aber eben auch OHNE diese Viren auf der Intensiv-Station lägen! Es ist eine absurde – aber doch reale und fast schon kriminelle Praxis, dass JEDER PCR-positive Patient als „COVID“-Intensivpatient geführt wird. Ebenso wie jeder multimorbid Verstorbene, der gemäß dem schlechten PCR-Test beim Tod vielleicht AUCH noch Corona-Viren im Blut hatte, tatsächlich in statistischer Vernebelung als „Corona-Toter“ geführt wird, was die Statistik sehr stark aufbläht bzw. verfälscht. Nüßlein meinte dazu nur, auf die Kausalität – also auf die Todesursache – „komme es nicht an“…! Und übrigens sei auch die Parlamentsbeteiligungsfrage „nur eine Scheindebatte“. Wow: SOLCHE Leute stimmen über bedeutsame Gesetze für unser Land ab…

Mit diesem Gesetz werden „Schutz“-Maßnahmen aufgelistet und damit gesetzlich verankert, deren Wirkung bisher immer noch nicht nachgewiesen ist und / oder die unverhältnismäßig in die persönlichen und unternehmerischen Freiheiten eingreifen. Das Grundgesetz dürfte aus meiner Sicht niemals derartig dem IfSG untergeordnet werden.

Auch die nun folgende, nur zweiwöchige parlamentarische Beratung in den Ausschüssen wird DIESEN schlechten und potenziell totalitären Gesetzentwurf nicht mehr retten und verfassungskonform machen! Ich selbst und die AfD-Fraktion werden auch weiterhin die Bürgerrechte gegen deren Abschaffung unter dem Vorwand einer „nie dagewesenen epidemischen Gefahr“ verteidigen! Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren!

Die AfD fordert, den Blick auf den Schutz der Personen zu richten, die wirklich gefährdet sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, nicht ein ganzes Land in den Ruin zu treiben.

Wegen einer Krankheit, deren Verlaufsschwere oder Mortalitätsrate nicht gefährlicher ist als die von häufig wiederkehrenden Influenzaausbrüchen, können massive Einschränkungen von Grundrechten nicht gerechtfertigt sein. Die Verhältnismäßigkeit der bestehenden und der geplanten Maßnahmen zur COVID-19-Erkrankung ist nicht gegeben. Die Auswirkungen eines „Lockdown“ stehen mit den dadurch verursachten Schäden bezüglich Rechtsstaatlichkeit, Gesundheitsversorgung und Wirtschaftsleben in keinem zu rechtfertigendem Verhältnis.

Post Scriptum: Aus den Hunderten von Bürgerzuschriften, die mich heute erreichten, möchte ich abschließend noch DREI zitieren – und mich vorbehaltlos mit diesen drei Zuschreiberinnen solidarisieren:

„Die Versuche der Regierung, aus dem aktuellen angeblichen Ausnahmezustand einen Normalzustand herzustellen, sind unübersehbar. Es drohen chinesische Verhältnisse mit Totalüberwachung. Mit Begriffen wie ‚Impfdokumentation‘ oder ‚digitaler Einreiseanmeldung‘ werden gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, dass per Verordnung der Bus-/Bahn-/ und Flugverkehr eingeschränkt werden kann und die Betreiber verpflichtet werden können, personenbezogene Daten der Reisenden weitergeben zu müssen! Derartig drastische Einschränkungen hören sich für mich wie eine ‚Grenzschließung durch die Hintertür‘ an, die dann womöglich noch zum Dauerzustand wird, wenn der Gesundheitsminister erst einmal ermächtigt ist und beschließt, die Maßnahmen auf andere Krankheiten auszuweiten…“

„Es wird von deutschen offiziellen Regierungsorganen zur flächendeckenden Denunzierung von Mitbürgern aufgerufen und diese anonym auf offiziellen staatlichen Internetseiten ermöglicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Zustand, eine ‚neue Normalität‘ weder wünscht noch akzeptiert, und der übrige Rest der Bevölkerung auch nicht, wenn er massenmedial in die Lage versetzt würde, ohne Angst- und Panikberichterstattung den tatsächlichen Fakten ins Auge zu schauen.

Ich selbst arbeite im medizinischen Bereich und sehe wie die Maßnahmen bis heute viele Menschen schwer beeinträchtigen. Einen echten Schutz der Risikogruppe unterstütze ich, denn für diese Menschen ist nicht nur Covid-19 gefährlich, sie sind auch von Noroviren oder MRSA sehr hart getroffen. Es wäre dringend notwendig, wenn in diesen Sektor mehr investiert würde anstatt die Menschen eines ganzen Landes unverhältnismäßig einzuschränken. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann ist das definitiv kein ‚Schutz‘, sondern eine Kriegserklärung an die Bevölkerung. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung als Volksvertreter bewusst. Handeln Sie nach bestem Wissen und Gewissen!“

=> Wir werden dieses Gesetz und damit die Verstetigung und Scheinlegalisierung eines nicht legitimierbaren Ausnahmezustands ablehnen. Versprochen!

Berlin, 6. November 2020, Peter Boehringer