Warum die AfD im Haushaltsausschuss gegen 32 Millionen Euro für türkische Grenzpolizei stimmte

Grenze zur Türkei

Warum die AfD im Haushaltsausschuss gegen 32 Millionen Euro für türkische Grenzpolizei stimmte

Der Bundestag hat zwar am gestrigen 4. März gerade noch mehrheitlich das Asylrechts-fremde Ansinnen der Grünen zurückgewiesen, (zunächst einmal) 5000 sog. „Flüchtlinge“ von Griechenland nach Deutschland einfliegen und bei uns aufnehmen zu lassen [BT-DS 19/16838]. Doch ein anderer Skandal verbirgt sich hinter DIESER Meldung von heute (5. März) aus demselben Focus-Artikel *):
„Türkei schickt 1000 weitere Polizisten ins Grenzgebiet zu Griechenland. Diese sollten ‚verhindern‘, dass die griechische Regierung Flüchtlinge ‚zurückdrängt‘. “

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, erläutert:

„Ausgerechnet DIESE türkische Polizei wurde praktisch zeitgleich gestern Abend (4.3.2020) mit vielen Millionen EUR aus dem Bundeshaushalt bedacht. Gegen die Stimmen der AfD hat der Haushaltsausschuss (stellvertretend für den Bundestag) 32 Millionen Euro freigegeben für eben die Erdogan´sche Grenzpolizei, die als ‚vollausgerüstete Spezialpolizei‘ (siehe Meldung) gegen deutsche oder auch griechische Interessen arbeitet.

Merkel-Deutschland kuschelt mit dem Schleuser und Erpresser Erdogan und finanziert mit deutschen Steuermillionen das genaue Gegenteil deutscher Interessen! Dies noch dazu versteckt in einem vermeintlich harmlos oder sogar sinnvoll klingenden Haushaltstitel namens ‚Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel- und Osteuropäischen Staaten‘!  Abgesehen davon, dass die Türkei kein europäischer Staat ist, wurde dem Haushaltsausschuss vom federführenden Seehofer´schen Innenministerium dabei noch ernsthaft und vernebelnd gesagt, die türkische Polizei bzw. Küstenwache würde massenhaft Seenotrettung betreiben, so dass diese Finanzierung der türkischen Schleuser-Polizei eine humanitäre Maßnahme sei. Das sind die absurden TATEN (ungleich Worte), die der Gewalt auf deutschem Boden Vorschub leisten.“

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Flüchtlingskrise: Türkei schickt 1000 Polizisten ins Grenzgebiet zu Griechenland. Diese sollten „verhindern“, dass die griechische Regierung Flüchtlinge „zurückdrängt“
5.3.2020, 11.52 Uhr:
Die türkische Regierung entsendet tausend zusätzliche Polizisten an die Grenze zu Griechenland. Diese sollten „verhindern“, dass die griechische Regierung Flüchtlinge „zurückdrängt“, die versuchten den Grenzfluss Evros zu überqueren, sagte Innenminister Süleyman Soylu am Donnerstag bei einem Besuch im Grenzgebiet. Bei den Polizisten handele es sich um vollausgerüstete Spezialkräfte.
*) https://www.focus.de/politik/ausland/fluechtlingskrise-bundestag-lehnt-aufnahme-von-5000-fluechtlingen-aus-griechenland-ab_id_11719786.html




Richterbund bestätigt AfD-Corona-Forderungen

RICHTERBUND GIBT AfD RECHT!

Richterbund bestätigt AfD-Corona-Forderungen

Der Deutsche Richterbund fordert nun fast wörtlich das, was die AfD vor genau drei Wochen (eine Ewigkeit in Zeiten des Corona-Shutdowns) gefordert hat: Enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Unten die Meldung des Richterbunds sowie Auszüge aus meinen Bundestagsreden plus der zugehörige AfD-Antrag vom 25. März – mit exakt derselben Forderung!
=> Böse Populisten, diese Richter…

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Klatsche für Bundesregierung: Richterbund fordert zeitliche Befristung aller Corona-Maßnahmen
16. April 2020 https://www.journalistenwatch.com/…/klatsche-bundesregierun…
Der DRB dringt [bei] Corona-Pandemie auf eine zeitliche Begrenzung und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit aller neuen Maßnahmen. „Es gilt fortlaufend zu überprüfen, ob und ab wann weniger tiefe Einschnitte in die Freiheit von Bürgern und Unternehmen möglich sind“. … Wichtig sei, dass alle Ausnahmeregelungen „eng befristet sind und jeweils neu legitimiert werden müssen“. Aus Sicht der Richter schreibt das Grundgesetz vor, auch beim Gesundheitsschutz die Verhältnismäßigkeit einzuhalten: „Es ist verfassungsrechtlich geboten, einen wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit möglichst schonenden Mitteln zu erreichen“, erklärt der DRB-Bundesgeschäftsführer.

=> Auszüge aus Reden Peter Boehringer im Bundestags-Plenum, 25. März 2020
„Die Maßnahmen müssen angesichts der HORRENDEN finanziellen, psychischen und gesellschaftlichen Folgen des aktuellen Stillstands in sehr kurzen Abständen immer neu hinterfragt werden: Durch uns, den Gesetzgeber. Daher unser Generalantrag zur heutigen Debatte auf enge zeitliche BEFRISTUNG der Maßnahmen, dem ich Sie im Interesse Deutschlands inständig bitte, zuzustimmen! In drei bis vier Wochen wird die erste Spitze der Corona-Pandemie vorüber sein. Die Intensivstationen werden dann das Schlimmste hinter sich haben. … Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen muss gewahrt bleiben.“

Nur AfD will “Corona-Gesetze” streng auf vier Wochen befristen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2020 (10.00 Uhr) zum „Corona-Gesetzpaket“: Generaldebatte

Rede Peter Boehringer: „Wann kommt der Corona-Exit?“ Bundestag, 25.3.2020 (14.30 Uhr) zum „Haushalts-Teil“ der Corona-Debatte / Gesetzgebung




Shutdown sofort beenden!

Den Shutdown jetzt beenden

Shutdown sofort beenden!

https://www.afdbayern.de/csu-soeder-und-die-freien-waehler-verbreiten-angst-und-schrecken/




Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

Unlösbare Aufgabe für die EZB

Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:

„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“

Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Dazu stellt Peter Boehringer fest: „Mit der Forderung nach Darlegung von Verhältnismäßigkeit stellt das Verfassungsgericht den EZB-Rat vor eine unlösbare Aufgabe. Der Ankauf von Staatsanleihen dient offensichtlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Zielen. Das Mandat der EZB ist aber auf reine Geldpolitik beschränkt. Jeder Versuch, hier noch eine Begründung für die Anleihekäufe nachzuliefern, ist zum Scheitern verurteilt.“

Mit Blick auf die Reichweite des Urteils sagt Boehringer: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass es eine fortlaufende Rechtsbeugung auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht hinnimmt. Damit stärkt das Gericht auf begrüßenswerte Weise die Nationalstaaten in ihrem Verhältnis zur EU. Dennoch haben es die Richter vermieden, den offensichtlichen Verstoß der Anleihekäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung auch explizit festzustellen und zu rügen. Die AfD fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.“



Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag zur Änderung des InfektionsSchutzGesetzes vom 14. Mai 2020

InfektionsSchutzGesetz AfD

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag zur Änderung des InfektionsSchutzGesetzes vom 14. Mai 2020

Die AfD hatte schon im Vorfeld das Gesetz signifikant verbessert und die Impfpflicht durch die Hintertür sowie die verpflichtende Tracking App herausbekommen! Trotzdem war auch das nun von der Regierung vorgeschlagene InfektionsSchutzGesetz für uns nicht zustimmungsfähig!

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=670