Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).
Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:
„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“