Der Bundesrechnungshof bestätigt AfD-Fraktion – EU-Wiederaufbaufonds „überdehnt“ das geltende Recht
Berlin, 12. März 2021. Der Bundesrechnungshof hat gestern einen Bericht zur geplanten EU-Kreditaufnahme veröffentlicht und dabei sehr ernsthafte rechtliche Bedenken angemeldet.
Der haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:
„Der Bundesrechnungshof (BRH) bestätigt in seinem jüngsten Bericht, was die AfD-Fraktion seit Wochen sagt. Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von 750 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt insbesondere gegen Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (‚no bailout‘) und Artikel 310 AEUV (‚Verschuldungsverbot‘).
Im Plenum wurde ich am 25. Februar mit dieser Rechtsposition noch ignoriert. Nun stellt sich die Frage, wie die Altparteien mit dem BRH-Bericht umgehen. Um die rechtsstaatlichen Prinzipien in der EU zu wahren, müsste der anstehende Eigenmittelbeschluss umgehend neu verhandelt werden, und zwar entlang der vom BRH aufgezeigten Leitlinien.
Entscheidend am vorgelegten BRH-Bericht ist, dass er eindeutig eine Gemeinschaftshaftung für die geplanten EU-Anleihen diagnostiziert. Mit anderen Worten: Deutschland haftet für die Schulden anderer Staaten. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass dies niemals der Fall sein würde. Nun wird es Realität. Dies ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der ‚Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat und des demokratischen Wahlrechts seiner Bürgerinnen und Bürger‘, wie der BRH wörtlich anmahnt (Seite 10 des Berichts). Ein solches Vorgehen kann in Karlsruhe keinen Bestand haben.“